Volksrepublik China
Infos zu Geschäftsreisen nach China
- Aktuelle Reisebestimmungen
- Allgemeine Reisebestimmungen und Visa
- Meldepflicht in China
- Besondere Zollvorschriften - Einfuhr
- Besondere Zollvorschriften - Ausfuhr
- Mobiler Zahlungsverkehr in China
- Vorsicht Wirtschaftsspionage
- Reisegesundheit, Sicherheitshinweise und Strafrecht
- Checkliste für Geschäftsreisen
Aktuelle Reisebestimmungen
Seit dem 30. August 2023 ist für Einreisende nach China die Pflicht zur Vorlage eines COVID-19-Nukleinsäure- oder Antigentests entfallen. Mehr auf der Seite der chinesischen Botschaft.
Seit dem 15. März 2023 haben sich die Visabestimmungen weitestgehend normalisiert. Die chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland erteilen auf Antrag wieder Visa aller Art (einschließlich Touristenvisa und Visa zur medizinischen Behandlung).
Aktuelle Informationen finden Sie auch auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.
Bitte beachten Sie, dass sich die geltenden Regeln in China auch sehr kurzfristig ändern können. Wir raten Ihnen, sich bei den relevanten Stellen regelmäßig zu informieren.
Allgemeine Reisebestimmungen und Visa
Seit dem 01.12.2023 bis zum 30.11.2024 können Staatsangehörige fünf europäischer Länder (Frankreich, Deutschland, Italien, Niederlande, Spanien) und Malaysia, die über einen gültigen gewöhnlichen Reisepass verfügen, in vielen Fällen inklusive Geschäftsreisen und Tourismus bis zu 15 Tage Visumfreiheit genießen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der chinesischen Botschaft.
Ansonsten ist für die Einreise in die Volksrepublik China ein Visum erforderlich, das zwingend vor der Reise bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung eingeholt werden muss. Am Flughafen in Peking werden keine Einreisevisa ausgestellt. Für alle Visa muss der Antrag bei der „Chinese Visa Application Service Center" (https://www.visaforchina.cn/globle/) eingereicht werden. Es gibt Visa-Dienstleister, die bei der Visa-Beantragung unterstützen können.
Für den Visumsantrag wird ein Reisepass benötigt, der noch mindestens sechs Monate gültig sein muss. Für die Einreise können sowohl die vor dem 1. November 2005 ausgestellten Europapässe als auch die neuen ePässe (biometriefähige Europapässe) verwendet werden. Ebenso ist die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass (Gültigkeit 1 Jahr) möglich.
Es ist zu beobachten, dass die chinesischen Behörden geltende Regeln strikter anwenden, weshalb Einladungen (Originale) oder Reiseunterlagen genauer geprüft werden. Eine Überziehung des Visums zieht ein empfindliches Bußgeld nach sich, dessen Höhe sich nach der Anzahl der überzogenen Tage berechnet bzw. mit der Anzahl der überzogenen Tage steigt. Ohne Begleichung des Bußgeldes und Einholung eines neuen Visums ist eine Ausreise aus der VR China nicht möglich. Bei Zahlungsverweigerung droht die Umwandlung der Geldstrafe in eine Haftstrafe.
Es gibt verschiedene Arten von Visa (siehe hierzu die oben genannte Seite des „Chinese Visa Application Service Center"). Beachten Sie dabei:
- Für Geschäftsvisa ist zu beachten, dass eine von der lokalen CoC („Commission of Commerce“) ausgestellte Visumsmitteilung bei der Konsularabteilung im Heimatland vorzulegen ist. Der Antrag auf Ausfertigung kann nur von bestimmten ausgewählten Agenturen oder dem einladenden Unternehmen gestellt werden. Geschäftsreisevisa mit der Berechtigung zu mehrfacher Einreise werden nur dann für ein Jahr ausgestellt, wenn der Antragsteller nachweisen kann, dass er im Vorjahr mehr als acht mal nach China gereist ist.
- Sofern eine Beschäftigung in China aufgenommen werden soll, muss ein Arbeitsvisum beantragt werden, bei dem der Antragsteller speziellen Anforderungen genügen muss. Für kurze Arbeitsaufenthalte gelten zum Teil verminderte Anforderungen. Eine Übersicht der Anforderungen können Sie auf der oben genannten Seite des „Chinese Visa Application Service Center".
- Seit 2018 bietet die Stadt Shanghai ein Start-up Visum an.
Seit 2019: Neue Visabestimmungen für VR China
Seit 10. Mai 2019 gibt es ein neues Visa-Antragsformular, welches ausschließlich online ausgefüllt werden kann. Wenn die Online-Beantragung abgeschlossen ist, muss der Antrag ausgedruckt und unterschrieben eingereicht werden. Das Formular ist deutlich umfangreicher (8 statt 4 Seiten) und beinhaltet Fragen zu Familie v.a. in Hinblick auf Beziehungen zu China, Mitreisende, vorherige Reisen und Reisedokumente sowie zur Arbeitssituation (frühere und aktueller Arbeitgeber sowie Jahreseinkommen). Das Formular ist nur auf Chinesisch und English verfügbar. Es wird ein biometrisches Passfoto benötigt. Mehr auf der Webseite des „Chinese Visa Application Service Center”
Bis einschließlich 31. Dezember 2024 entfällt für alle berechtigten Antragsteller für Visa zur einmaligen und zweimaligen Einreise die Erfassung von Fingerabdrücken durch das Chinese Visa Application Service Center.
Obwohl Hongkong und Macau Teil der VR China sind, genießen beide als sog. Sonderverwaltungsregionen in vielen Bereichen weitgehende Autonomie; so können deutsche Staatsangehörige visafrei nach Hongkong und Macau einreisen. Erfolgt die Einreise von Festlandchina aus, so ist unbedingt zu beachten, dass dies visatechnisch eine Ausreise aus der VR China bedeutet. Eine Wieder-Einreise nach Festlandchina ist daher nur möglich, wenn das chinesische Visum für zwei- bzw. mehrfache Einreisen ausgestellt ist. Hierauf muss bei entsprechender Reiseplanung bereits bei Beantragung des Visums für die VR China geachtet werden.
Meldepflicht in China
Für Ausländer besteht eine Meldepflicht bei der lokalen Polizei bei Aufenthalten über 24 Stunden an einem Ort (die Meldung muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen). Übernachtet man in einem Hotel, übernimmt das Hotel diese Meldung automatisch; ist man privat bei Freunden untergebracht, müssen diese die Meldung vornehmen.
Besondere Zollvorschriften - Einfuhr
400 Zigaretten, 2 Flaschen Spirituosen (je 750 ml); Devisen: Bis 5.000 USD (oder Gegenwert in anderen Devisen) für nicht-chinesische Staatsangehörige. Ansonsten muss eine Einfuhrerklärung abgegeben werden. Ferner dürfen bis zu 20.000 RMB eingeführt werden.
Besondere Zollvorschriften - Ausfuhr
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist strengen Regelungen unterworfen, unterteilt nach Art und Bedeutung der Kunstgegenstände. So dürfen Münzen aus der Zeit vor 1949 überhaupt nicht mehr ausgeführt werden, die meisten Antiquitäten nur, wenn sie das rote Siegel des chinesischen Kulturamtes tragen. Ferner dürfen bis zu 20.000 RMB ausgeführt werden.
Mobiler Zahlungsverkehr in China
In China ist es mittlerweile üblich, bargeldlos zu bezahlen. An vielen Orten wird überhaupt kein Bargeld mehr akzeptiert. Stattdessen werden Zahlungsvorgänge über Handy-Apps abgewickelt. Dies stellte Geschäftsreisende vor einige Probleme, da sich ausländische Kreditkarten gar nicht oder nur schwierig mit diesen verbinden ließen. Wechat Pay und Alipay, die am weitesten verbreiteten Zahlungsapps, haben nun angekündigt, dass gängige ausländische Kreditkarten (z.B. Mastercard oder Visa) in Zukunft mit diesen verbinden können.
Vorsicht Wirtschaftsspionage
Bei Geschäftsreisen sollten Sie aufpassen keine vertraulichen Daten oder ähnliches mit zu befördern. Wirtschaftsspionage ist eine Gefahr, die nicht zu unterschätzen ist. Mit immer neuen Methoden kann es gelingen geheime Firmendaten von Handys Notebooks oder ähnlichem zu laden, ohne das der Betroffene etwas davon merkt. Es empfiehlt sich daher auf Daten, Skizzen oder Prototypen bei der Geschäftsreise zu verzichten. Weiterhin sollten Sie nicht dubiosen Einladungen folgen. Vereinzelt sind Fälle bekannt, dass ein großer Auftrag versprochen wurde, zuerst allerdings ein Vertreter des Unternehmens nach China - auf eigene Kosten - eingeladen wurde. Dieser sollte dann bei Restaurantbesuchen oder ähnlichem meist die Rechnung begleichen. Bitte prüfen Sie daher vor Ihrer Abreise von wem Sie eingeladen wurden und ob es sich um ein seriöses Unternehmen handelt.
Achten Sie darauf, bevor Sie Mitarbeiter ins Ausland entsenden, dass diese zuvor über die möglichen Risiken durch Wirtschaftsspionage informiert sind. Auch bei lokalen Angestellten und chinesischen Praktikanten und Studenten bietet sich ein Gefährdungspotenzial, dass man nicht unterschätzen darf. Vertraulicher Ansprechpartner sind die IHK Pfalz und die Sicherheitspartnerschaft des Landes Rheinland-Pfalz.
Informieren Sie sich hier über den Schutz von geistigem Eigentum sowie über Dubiose Geschäftspraktiken.
Reisegesundheit, Sicherheitshinweise und Strafrecht
Allgemeine Hinweise zur Reisegesundheit und Sicherheitshinweise entnehmen Sie bitte der Homepage des Auswärtigen Amtes.
Dienstleister auf dem Gebiet der Reisegesundheit sind u.a. Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) und SOS Emergency Services (Deutschland) GmbH.
Auf der Seite des Auswärtigen Amtes finden Sie auch Informationen zu den strafrechtlichen Besonderheiten (z.B. Nutzung von VPN-Diensten, Vergehen gegen die Öffentliche Ordnung, Mitführen von unbekannten Objekten oder Drogen)
Checkliste für Geschäftsreisen
Eine Checkliste für Geschäftsreisen nach China (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 446 KB) haben wir gemeinsam mit der IAC Unternehmensberatung für Sie zusammengestellt.
Quelle: IHK Pfalz