Neues Standardverfahren ab 1. April 2023
Carnet ATA/CPD elektronisch beantragen
Carnet ATA/CPD - so geht´s
Technische Voraussetzungen
Welche Technik benötigen Sie, um ein Carnet ATA/CPD online zu beantragen?
- Internet-Anschluss
- PC oder Laptop mit einem Internet-Browser
(Wichtig ist, einen aktuellen Browser von bspw. Microsoft Edge, Google Chrome, Mozilla Firefox oder Safari zu nutzen. Der Internet Explorer eignet sich eher nicht.) - Zugang zum e-ata-System (www.e-ata.de)
Registrierung bei e-ata.de
Registrieren Sie sich noch heute, es geht ganz einfach:
- www.e-ata.de aufrufen
- Unternehmen registrieren
- eCarnet-Admin benennen (das ist die Person im Unternehmen, die u.a. gegenüber der IHK als erste Ansprechperson agiert und weitere Nutzer im System anlegt/verwaltet)
Nach manueller Prüfung der eingegebenen Daten (diese kann 1 - 2 Werktage dauern), aktiviert die IHK das Nutzerkonto und es können online Carnets beantragt, neue Nutzer über den Admin angelegt werden, etc.
Informationen zum eCarnet-Admin, weiteren eCarnet-Nutzer und der Registrierung finden Sie im Handbuch "Carnet ATA/CPD Elektronische Antragstellung".
Carnet ATA/CPD online beantragen - Schritt für Schritt
Sobald Ihr Benutzerkonto aktiviert wurde, können Sie ein Carnet beantragen. Loggen Sie sich hierfür unter www.e-ata.de ein und drücken Sie den Button “neues Carnet ATA“ in der Werkzeugliste.
Nun füllen Sie die benötigten Informationen aus. Ein Antrag kann jederzeit erstellt und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet, gesendet oder gelöscht werden.
Die Bewilligung und der Druck erfolgt durch die IHK, anschließend können Sie sich das Carnet bequem zuschicken lassen oder aber Sie holen es bei der IHK ab.
Detaillierte Informationen sowie hilfreiche Tipps zu den einzelnen Formularfeldern finden Sie im Handbuch "Carnet ATA/CPD Elektronische Antragstellung".
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass es zwingend erforderlich ist, dass Sie (Carnet-Inhaber) das ausgestellte Carnet vor der Nämlichkeitssicherung unterschreiben! Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen dürfen ohne Mitwirkung der ausgebenden IHK nicht vorgenommen werden.
Quelle: IHK Koblenz