International
Ländersprechtag USA am 25.11.2024
Die Vereinigten Staaten bieten deutschen Unternehmen einzigartige Expansionsmöglichkeiten, diese erfordern jedoch eine sorgfältige Vorbereitung und strategische Planung. In einer der weltweit größten und dynamischsten Volkswirtschaften eröffnen sich attraktive Marktchancen, insbesondere in den Bereichen Technologie und Digitalisierung. Gleichzeitig sehen sich Unternehmen mit Herausforderungen wie dem US-amerikanischen Rechtssystem konfrontiert. Daher ist es entscheidend, die Unterschiede in den USA genau zu verstehen, um die Expansionspläne erfolgreich umzusetzen.
Mit unserem Ländersprechtag USA möchten wir Unternehmern die Möglichkeit geben, Ihre spezifischen Fragen bezüglich US-Markteinstieg, Marktexpansion, US-Firmengründung, Mitarbeiterentsendung und verschiedenen Rechtsthemen zu stellen. Die IHK Hochrhein-Bodensee als Partner des Enterprise Europe Networks bietet daher am 25.11.2024 individuelle Beratung durch eine Vertreterin der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer, Frau Juliane Eichler, an. Frau Eichler wird Sie vor Ort in Ihrem Unternehmen besuchen und persönlich beraten.
Juliane Eichler, Senior Legal Advisor
© Juliane Eichler
Um bereits einen Einblick in dieses komplexe Thema zu erhalten, hat die IHK Hochrhein-Bodensee Juliane Eichler vorab interviewed.
Frau Eichler, was sind die Hauptgründe, warum deutsche Unternehmen in den USA investieren?
Gemäß der jährlichen Umfrage unter deutschen Unternehmen in den USA, dem German American Business Outlook (GABO), sind die Marktgröße und die damit zusammenhängende Kundennachfrage, die Kundennähe und die Marktstabilität die Hauptgründe für die US-Investitionen deutscher Unternehmen in den USA.
Sowohl im Warenhandel als auch bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern und bei Direktinvestitionen haben deutsche Unternehmen in den vergangenen Jahren ein spürbares Wachstum in den USA verzeichnet: Über 5.800 US-Unternehmen mit deutscher Kapitalbeteiligung schaffen fast eine Million Arbeitsplätze in den USA mit einem Investitionsvolumen von 619 Milliarden Dollar. Damit ist Deutschland der viertgrößte ausländische Direktinvestor in den USA und deutsche Unternehmen sind der drittgrößte ausländische Arbeitgeber. Die Direktinvestitionen deutscher Unternehmen in den USA sind kontinuierlich gestiegen und haben sich in den letzten 10 Jahren mehr als verdoppelt.
Sowohl im Warenhandel als auch bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern und bei Direktinvestitionen haben deutsche Unternehmen in den vergangenen Jahren ein spürbares Wachstum in den USA verzeichnet: Über 5.800 US-Unternehmen mit deutscher Kapitalbeteiligung schaffen fast eine Million Arbeitsplätze in den USA mit einem Investitionsvolumen von 619 Milliarden Dollar. Damit ist Deutschland der viertgrößte ausländische Direktinvestor in den USA und deutsche Unternehmen sind der drittgrößte ausländische Arbeitgeber. Die Direktinvestitionen deutscher Unternehmen in den USA sind kontinuierlich gestiegen und haben sich in den letzten 10 Jahren mehr als verdoppelt.
Welche rechtlichen Besonderheiten gibt es in den USA, die für viele deutsche KMUs überraschend sind?
Das US-amerikanische Recht unterscheidet sich deutlich vom deutschen Rechtssystem. Es gibt keine einheitliche Kodifizierung, sondern eine Vielzahl einzelstaatlicher Regelungen. Jeder der 50 Bundesstaaten hat eigene Gesetze, während der Bund nur in bestimmten, verfassungsmäßig festgelegten Bereichen Gesetzgebungskompetenz besitzt.
Das US-Recht gehört zur Rechtsfamilie des Common Law, bei dem Gerichtsurteile eine zentrale Rolle spielen und die Rechtsprechung kontinuierlich weiterentwickelt wird. Im Gegensatz dazu basiert das deutsche Rechtssystem auf dem Zivilrecht, das stark von kodifizierten Gesetzen wie dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem Handelsgesetzbuch (HGB) geprägt ist.
Das US-Recht gehört zur Rechtsfamilie des Common Law, bei dem Gerichtsurteile eine zentrale Rolle spielen und die Rechtsprechung kontinuierlich weiterentwickelt wird. Im Gegensatz dazu basiert das deutsche Rechtssystem auf dem Zivilrecht, das stark von kodifizierten Gesetzen wie dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem Handelsgesetzbuch (HGB) geprägt ist.
Was sind die häufigsten Probleme, auf die deutsche KMUs nach dem Markteintritt in den USA stoßen?
Der erste Schritt muss stimmen – dann steht einem erfolgreichen Einstieg in den US-amerikanischen Markt nichts entgegen.
Die Aufnahme der geschäftlichen Tätigkeit in den USA bedarf der besonderen Planung, um mögliche Fallstricke zu vermeiden. Einer der häufigsten Gründe für das Scheitern eines Markteinstiegs ist oftmals nicht die Geschäftsidee oder das Produkt selbst, sondern ein Mangel an Informationen sowie fehlende Sorgfalt bei der Umsetzung. Produkte und Geschäftsmodelle sollten an die Gegebenheiten vor Ort angepasst werden.
Der US-Markt ist der größte der Welt, aber er ist gleichzeitig auch sehr divers und regional geprägt. Daher kann es sein, dass ein Produkt, das in einem Bundesstaat oder einer Region reißenden Absatz findet, Schwierigkeiten hat, sich in anderen Teilen des Landes zu etablieren. Die Ansprache und mitunter auch das Produkt selbst sollten entsprechend angepasst werden. Darüber hinaus bestehen in den einzelnen Bundesstaaten nicht nur kulturelle Unterschiede, sondern teilweise unterschiedliche Regulierungen, Zulassungsvoraussetzungen und Steuern.
Die Aufnahme der geschäftlichen Tätigkeit in den USA bedarf der besonderen Planung, um mögliche Fallstricke zu vermeiden. Einer der häufigsten Gründe für das Scheitern eines Markteinstiegs ist oftmals nicht die Geschäftsidee oder das Produkt selbst, sondern ein Mangel an Informationen sowie fehlende Sorgfalt bei der Umsetzung. Produkte und Geschäftsmodelle sollten an die Gegebenheiten vor Ort angepasst werden.
Der US-Markt ist der größte der Welt, aber er ist gleichzeitig auch sehr divers und regional geprägt. Daher kann es sein, dass ein Produkt, das in einem Bundesstaat oder einer Region reißenden Absatz findet, Schwierigkeiten hat, sich in anderen Teilen des Landes zu etablieren. Die Ansprache und mitunter auch das Produkt selbst sollten entsprechend angepasst werden. Darüber hinaus bestehen in den einzelnen Bundesstaaten nicht nur kulturelle Unterschiede, sondern teilweise unterschiedliche Regulierungen, Zulassungsvoraussetzungen und Steuern.
Wo können Sie persönlich besonders gut beraten (Themenschwerpunkte)?
Die Rechtsabteilung der AHK USA - New York berät Unternehmen beim US-Markteinstieg und der Marktexpansion. Insbesondere unterstützen wir bei Themen wie US-Firmengründung, Mitarbeiterentsendung und Visarecht, Arbeitsrecht, Produkthaftungsrecht und den entsprechenden Schutzmöglichkeiten.
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