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Beschäftigung von Mitarbeitern aus Drittstaaten

Ob im Zuge des Fachkräftemangels oder weil ein Arbeitnehmer eines weltweit tätigen Konzerns versetzt werden soll, immer öfter müssen bzw. wollen Unternehmen Mitarbeiter beschäftigen, die nicht die Staatsangehörigkeit des Landes besitzen, in dem Sie tätig sind bzw. tätig sein werden.
Ein Beschäftigungsverhältnis in Deutschland aufzunehmen ist für Bürger der EU- bzw. EWR- Mitgliedsstaaten sowie für schweizerische Staatsangehörige aufgrund der Personenfreizügigkeit mittlerweile stark vereinfacht. Für Personen aus den sogenannten Drittstaaten ist die Aufnahme einer Arbeit immer noch mit vielen Auflagen und Anforderungen verbunden, die je nach Staatsangehörigkeit, Beruf, Qualifizierung und weiteren persönlichen Voraussetzungen sehr unterschiedlich sein können. Genau für dieses Problem gibt es verschiedenen Anlaufstellen, die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber auf ihrem Weg unterstützen und beraten (z.B. die Deutschen Auslandsvertretungen).
Finden Sie bitte weiterführend dazu die folgenden Informationen:
- Merkblatt Agentur für Arbeit