Wasserstoff

Wasserstoffbeschleunigungsgesetz (WassBG)

Die Bundesregierung hat am 29. Mai 2024 den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf (WassBG) beschlossen.
Mit dem Wasserstoffbeschleunigungsgesetz möchte die Bundesregierung die rechtlichen Rahmenbedingungen für den schnellen Auf- und Ausbau der Erzeugungs- und Versorgungskapazitäten schaffen. Ziel ist es, den Markthochlauf von Wasserstoff bis 2030 erheblich zu beschleunigen. Denn Wasserstoff wird in naher Zukunft eine wichtige Rolle bei der Transformation der Industrie, im Luft-, Schiffs- und Schwerlastverkehr und beim Umbau des Energiesystems spielen.
Die Versorgung der Unternehmen mit ausreichend Wasserstoff ist eine wesentliche Voraussetzung für die Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaft. Um die ambitionierten Klimaschutzziele Deutschlands in der knappen Zeit zu erreichen, müssen die langwierigen Planungs- und Genehmigungsverfahren für die Infrastruktur und Anlagen zur Herstellung, Nutzung und Speicherung von Wasserstoff vereinfacht werden. Deshalb unterstützt die IHK-Organisation das Ziel des Gesetzesentwurfs, diese Verfahren zu beschleunigen.
Der Gesetzesentwurf nutzt allerdings nicht alle in anderen Beschleunigungsgesetzen bereits umgesetzten oder im sog. Beschleunigungspakt von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen zur Beschleunigung. Zudem schließt der Anwendungsbereich zentrale Wirtschaftsbereiche für den Wasserstoff-Markthochlauf aus. Um die relevanten Planungs- und Genehmigungsverfahren merklich zu verkürzen, empfehlen wir folgende Anpassungen:
  1. Die Beschleunigungsmaßnahen sollten sich auf alle Anlagen, die Wasserstoff herstellen, speichern, transportieren oder verwenden, erstrecken. Der WassBG-Entwurf schließt beispielsweise nicht überregionale (Kernnetz) und regionale (Verteilnetze) Wasserstoffleitungen sowie Anlagen, die Wasserstoff einsetzen, ein. Die Errichtung einer Transportinfrastruktur und ihrer Abnehmer ist die Voraussetzung für einen schnellen Wasserstoff-Markthochlauf. Zudem sollte ein technologieoffener Ansatz gewählt werden, der auch Wasserstoff-Derivate wie bspw. CO2-freien türkisen Wasserstoff einschließt.
  2. Die Festlegung des überragenden öffentlichen Interesses sollte nicht oder zumindest entsprechend § 2 EEG bis zum Erreichen der Klimaneutralität befristet werden und einen Abwägungsvorrang enthalten. Die Befristung bis 2033 würde besonders bei späteren Änderungen/Umrüstungen zu Rechts- und Investitionsunsicherheiten führen.
  3. Zur schnelleren Genehmigung der Anlagen sollten die Regierungsfraktionen die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 6. November vollständig für alle Anlagenarten in den dafür relevanten Gesetzen umsetzen: Dazu gehören für den Wasserstoffhochlauf mindestens VwVfG, WHG, BImSchG, UVPG und der MBO. Zu den wichtigsten Beschleunigungsmaßnahmen gehören Fristverkürzungen und Fakultativstellung der Erörterungstermine, parallele Durchführung einzelner Verfahrensschritte, die Stichtagsregelung zur maßgeblichen Sach- und Rechtlage, Zustimmungs- und Genehmigungsfiktionen.
Quellen:
Bundesregierung
Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)