Für Wasserstoffprojekte existieren zahlreiche Förderprogramme auf europäischer, nationaler, Landes- und regionaler Ebene. Diese reichen von finanzieller Unterstützung bis hin zu Beratungsleistungen. Die folgende Auflistung umfasst Möglichkeiten zur Recherche oder konkrete Angebote zur Unterstützung und ist nicht als abschließend zu betrachten. Alle Angaben ohne Gewähr.
Förderprogramme zur Beschaffung von Elektrofahrzeugen, Aufbau von Infrastrukturen für Elektromobilität sowie von Wasserstofftankstellen: e-mobil BW GmbH
Die Bundesregierung fördert Projekte in Deutschland entlang der gesamten Wertschöpfungskette (Erzeugung, Transport/Infrastruktur, Anwendung). Die “Lotsenstelle Wasserstoff” ermöglicht es förderinteressierten Unternehmen und Institutionen sich telefonisch oder per E-Mail mit erfahrenen Förderexperten auszutauschen, um so direkt die zum eigenen Vorhaben passenden Förderoptionen zu finden.
Technologietransfer bezeichnet den Prozess, im Rahmen dessen durch das Zusammenspiel von Wirtschaft und Wissenschaft neueste wissenschaftliche Erkenntnisse, Verfahren und Technologien in die praktische Anwendung zu bringen und so Innovation entstehen zu lassen.
Beim Thema Wasserstoff ist das nicht anders. Durch die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen und/oder anderen Unternehmen können neue Lösungen zur Erzeugung, Speicherung und Anwendung von Wasserstoff entwickelt und in der Praxis eingesetzt werden. Die IHK Hochrhein-Bodensee bietet an, Sie in diesem Prozess zu unterstützen, so dass Ihr Produkt oder Ihre Verfahren möglicherweise schneller und kostengünstiger entwickelt werden können. Kommen Sie gerne auf uns zu.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen der „Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW“ Vorhaben zum Ein- beziehungsweise Umstieg in die Elektromobilität. Unternehmen bekommen die Förderung für Unterhaltungs- und Betriebskosten von neuen batterieelektrisch oder mit einer Brennstoffzelle betriebenen Nutzfahrzeugen (EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3) und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (ohne EG-Klassen, zum Beispiel Kehrmaschinen, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h) sowie umgerüsteten Neu- und Gebrauchtfahrzeugen.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der jeweiligen EG-Fahrzeugklasse und danach, ob Sie für das Fahrzeug bereits eine Bundesförderung bekommen haben:
Wenn Sie keine Bundesförderung bekommen haben, beträgt die Höhe des Zuschusses zwischen EUR 4.000 und bis zu EUR 60.000 je Fahrzeug.
Wenn Sie bereits eine Bundesförderung bekommen haben, beträgt die Höhe des Zuschusses zwischen EUR 2.000 und bis zu EUR 50.000 je Fahrzeug.
Sie können die Förderung für höchstens 50 Fahrzeuge erhalten.
Ebene:Landesförderung Fördergebiet:Baden-Württemberg Förderart:Zuschuss Förderberechtigte: Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Kommune Fördergeber:Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg