Fachbereich Umwelt | Energie

UVP-Umweltverträglichkeits-prüfung

Berlin, 30.10.2017
UVP-Portal der Länder online
Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung von Zulassungsverfahren auszulegenden Unterlagen der Umweltverträglichkeitsprüfung werden zukünftig zentral im UVP-Verbundportal der Länder veröffentlicht. Für Verfahren mit Zuständigkeit von Bundesbehörden ist ein separates Portal eingerichtet.
Das am 28. Juli in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung der Umweltverträglichkeitsprüfung schreibt in § 20 eine Veröffentlichung der auszulegenden Unterlagen in einem zentralen Internetportal der Länder vor. In diesem UVP-Portal werden Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung bekanntgegeben. Ein zentrales Internetportal des Bundes, das entsprechende Informationen für Verfahren mit Zuständigkeit von Bundesbehörden bekannt gibt.
Das UVP-Portal ist unter folgendem Link einsehbar:
https://uvp-verbund.de/portal/

Wuelle: DIHK (440238170)