Fachbereich Umwelt | Energie
Stand der Technik für bestimmte Anlagenarten fortgeschrieben
Berlin, 05.06.2015
Das BMUB (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit)hat im Bundesanzeiger das Fortschreiben des Stands der Technik bzw. die Ergänzung bestimmter Vorsorgeanforderungen der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) bekannt gegeben. Grund dafür sind weitergehende bzw. ergänzende emissionsbegrenzende Anforderungen, die sich aus überarbeiteten BVT-Merkblättern ergeben.
Betroffen sind folgende Anlagenarten:
Das BMUB (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit)hat im Bundesanzeiger das Fortschreiben des Stands der Technik bzw. die Ergänzung bestimmter Vorsorgeanforderungen der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) bekannt gegeben. Grund dafür sind weitergehende bzw. ergänzende emissionsbegrenzende Anforderungen, die sich aus überarbeiteten BVT-Merkblättern ergeben.
Betroffen sind folgende Anlagenarten:
- Anlagen zur Produktion von Ammoniak, Säuren und Düngemitteln
- Anlagen zur Herstellung anorganischer Stoffe (Spezialchemikalien)
- Anlagen zur Herstellung organischer Stoffe
- Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen
- Anlagen der Gießereiindustrie
- Anlagen zur Herstellung anorganischer Grundchemikalien (nur Herstellung von Wasserglas – Natriumsilikat)
Details finden Sie im Bundesanzeiger (Veröffentlicht am Freitag, 8. Mai 2015, BAnz AT 08.05.2015 B7, Seite 1 von 4). Dort sind auch die Anforderungen im Einzelnen aufgeführt, bei denen eine Fortentwicklung stattgefunden hat. Die Bekanntmachung trat am 9. Mai 2015 in Kraft.
Folge der Bekanntmachung ist, dass die zuständigen Behörden den Stand der Technik eigenständig im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG ermitteln müssen.
Folge der Bekanntmachung ist, dass die zuständigen Behörden den Stand der Technik eigenständig im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG ermitteln müssen.
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) hat jedoch bis zur Änderung der TA Luft (Das Bundesumweltministerium hat erste Teile der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft)) in Form eines Arbeitsentwurfs veröffentlicht.
Der Entwurf umfasst die allgemeinen Abschnitte (Kapitel 1-3) sowie den Abschnitt zu den Vorsorge-Anforderungen (Kapitel 5).
Zweck der Novelle der TA Luft ist es, das Regelwerk dem fortgeschrittenen Stand der Technik anzupassen.)
Vollzugshilfen für die jeweiligen Anlagenarten vorgeschlagen. Diese finden Sie unter dem Link: http://www.lai-immissionsschutz.de
Quelle: DIHK (843547)
Quelle: DIHK (843547)