Fachbereich Umwelt | Energie
Leitfaden – Für Genehmigungen nach dem BImSchG
Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat in der vergangenen Woche den Leitfaden „Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz“ in überarbeiteter Fassung veröffentlicht.
Der „alte“ Leitfaden stammte noch aus dem Jahr 2005 und war durch die vielen Änderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der zugehörigen Verordnungen u.a. durch die Umsetzung der IE-Richtlinie der EU und den Umstellungen nach Einführung der CLP-Verordnung dringend anpassungsbedürftig.
Die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungs- und Anzeigeverfahren sind durch eine Vielzahl an Rechtsänderungen anspruchsvoller geworden. Im neuen Leitfaden wird darstellt, wie immissionsschutzrechtliche Verfahren effizient und rechtssicher abgeschlossen werden können. Zahlreiche Tipps, Hinweise, Checklisten und Abbildungen sollen zum besseren Verständnis der Verfahrensvorschriften beitragen.
Ebenso sind dort die entsprechenden Formulare für die Antragstellung bzw. für eine Anzeige zu finden. Diese wurden an die neue Rechtslage angepasst.
Der Leitfaden ist vor allem für die Unternehmen interessant, die noch nie oder selten ein Genehmigungs- oder Anzeigeverfahren nach BImSchG durchgeführt haben, da mit seiner Hilfe eine ganze Reihe von Fragen zum Genehmigungsantrag ohne Nachfragen beantwortet werden.
Quelle: Umweltministerium Baden-Württemberg