Fachbereich Umwelt | Energie
IED: Umsetzungsgesetze im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
Berlin, 12.04.2013/03.05.2013
Am 12.04.2012 ist das Gesetzespaket zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen (IED) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die wesentlichen Änderungen für Anlagenbetreiber von Industrieanlagen treten am zwanzigsten Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen (IED) in der aktuellen Ausgabe des Bundesgesetzblattes finden Sie im Download rechts.
Im Anschluss an die Umsetzungsgesetze sind nun auch die Verordnungen zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen (IED) am 2. Mai 2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und in Kraft getreten.
Die erste Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen, die vor allem Änderungen in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen und in der Verordnung über das Genehmigungsverfahren enthält, finden Sie im Download rechts.
Die zweite Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen mit Änderungen unter anderem in der Verordnung über Großfeuerungsanlagen und in der Verordnung für Anlagen zur Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen finden Sie im Download rechts.
Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt sind sämtliche Verordnungsänderungen bzw. neuen Verordnungen in Kraft getreten. Allerdings sind für Bestandsanlagen jeweils die Übergangsregelungen zu beachten.
So gilt beispielsweise für Großfeuerungs-, Gasturbinen und Verbrennungsmotoranlagen die bisherige Fassung der 13. BImSchV noch mindestens bis zum 31.12.2015, teilweise auch noch darüber hinaus, fort. Die Übergangsregelung ist in § 30 der 13. BImSchV enthalten.
Auch für bestehende Anlagen zur Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen gilt mindestens eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2015. Näheres regelt § 28 der 17. BImSchV.
Die Umsetzungsgesetze zur IED waren bereits am 12.04.2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
Quelle: DIHK