Fachbereich Umwelt | Energie

IED-Anlagen: Arbeitshilfe zur Rückführungspflicht

Berlin, 21.06.2017

Nach der Zustimmung der Umweltministerkonferenz (UMK) am 6. Juni haben die Bundes/Länder-Arbeitsgemeinschaften für Boden (LABO), Immissionsschutz (LAI) und Wasser (LAWA) die Arbeitshilfe zur Rückführungspflicht nach Industrieemissions-Richtlinie (IE-Richtlinie) veröffentlicht. Sie ergänzt die Arbeitshilfen zur Auslegung der Richtlinie in Deutschland.

Nach der allgemeinen Arbeitshilfe zur Umsetzung der IE-Richtlinie in Deutschland aus dem Jahr 2014 veröffentlichte die adhoc-Arbeitsgruppe 2015 eine lange diskutierte Auslegung der Pflicht zum Erstellen eines Ausgangszustandsberichts. Sie führt aus, wie im Rahmen des Genehmigungsverfahrens (§ 10 Abs. 1a BImSchG) von Anlagen nach der IE-Richtlinie (IED-Anlagen) die Pflicht zur Erstellung eines Berichts über den Ausgangszustand des Anlagengrundstücks vollzogen werden sollte. Die jetzt veröffentlichte Arbeitshilfe legt wiederum die in § 5 Absatz 4 BImSchG verankerte Pflicht zur Rückführung des Anlagengrundstück nach Einstellung des Betriebs von IED-Anlagen in den Ausgangszustand aus.

Alle Arbeitshilfen können auf der Website der LAI heruntergeladen werden:
http://www.lai-immissionsschutz.de/

Hintergrund:
Die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen wurde am 02.05.2013 abschließend in deutsches Recht umgesetzt. Die Umsetzung besteht aus drei Rechtsakten; dem Umsetzungsgesetz u. a. zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), einer Verordnung ohne Zustimmung des Bundestages u. a. zur Änderung der 4. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV), zur Einführung einer Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV) und zum Erlass einer Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) sowie einer Verordnung, die der Zustimmung des Bundestages zum Erlass einer neuen 13. BImSchV und 17. BImSchV bedurfte, sowie zur Änderung der 2. BIm-SchV, 25. BImSchV und 31. BImSchV.

Die UMK hatte die Einrichtung einer Arbeitsgruppe (AG) der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) zur Erstellung von Arbeitshilfen für den Vollzug der innerstaatlichen Umsetzungsregelungen der Richtlinie über Industrieemissionen (IE-RL) unter Beteiligung der LABO, LAWA und der LAGA im Rahmen der fachlichen Betroffenheit beschlossen.

Alle Arbeitshilfen Richtlinie über Industrieemissionen (IE-RL) können auf der Website der LAI heruntergeladen werden:
http://www.lai-immissionsschutz.de/

Quelle: DIHK (384434205)