Fachbereich Umwelt | Energie

SCIP-Datenbank ist online

04.02.2021
IHK Informationsblatt zur SCIP Datenbank
Die beigefügte IHK-Information im Download, gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen zur SCIP-Datenbank.
SCIP ist die Datenbank der ECHA für Informationen über besorgniserregende Stoffe in Erzeugnissen oder in komplexen Gegenständen (Produkten), die gemäß der Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL) eingerichtet wurde.
Unternehmen, die Erzeugnisse, welche besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) der Kandidatenliste in einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent enthalten, auf dem EU-Markt anbieten, müssen ab dem 5. Januar 2021 Informationen über diese Erzeugnisse an die ECHA übermitteln. Die SCIP-Datenbank stellt sicher, dass die Informationen über Erzeugnisse, die Stoffe der Kandidatenliste enthalten, während des gesamten Lebenszyklus von Produkten und Materialien, einschließlich der Abfallphase, verfügbar sind. Die Informationen in der Datenbank werden dann den Abfallbetreibern und Verbrauchern zur Verfügung gestellt.
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03.12.2020
SCIP-Datenbank: weitere Hilfestellung der ECHA
Die Europäische Chemikalienagentur hat auf ihrer Website weitere Informationen und unterstützende Materialien für Unternehmen zur Anwendung der SCIP-Datenbank bereitgestellt. Die Informationen sollen Unternehmen dabei unterstützen, die Datenbank zu verstehen und die Informationsübermittlung vorzubereiten. Ebenfalls bietet die Europäische Chemikalienagentur in diesem Rahmen an, individuelle Fragen auch direkt an die dortigen Experten zu richten.
Darüber hinaus hat die ECHA in einem weiteren Dokument Tipps zur Verbesserung der Datenübermittlung an die Datenbank erstellt. Dieses Dokument der ECHA finden Sie hier.
Die SCIP-Meldepflicht für Unternehmen an die ECHA beginnt ab dem 5. Januar 2021. Das deutsche Chemikaliengesetz, wo diese Pflicht in § 16f verankert wurde, erwähnt dazu jedenfalls im Wortlaut die Datenbank selbst allerdings zunächst nicht. Eine konkretisierende Verordnung des BMU dazu bleibt weiter abzuwarten.
Quelle: DIHK (1026294012)
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28.10.2020
Die Europäische Chemikalienagentur hat am 28. Oktober 2020 die in der EU-Abfallrahmenrichtlinie vorgeschriebene SCIP-Datenbank für Unternehmen zur Verfügung gestellt. Ursprünglich hätte die Datenbank bereits zu Beginn dieses Jahres für Unternehmen angeboten werden sollen.
Mit der Bereitstellung der Datenbank können Unternehmen nun entsprechende Eintragungen vornehmen. Die Abfallrahmenrichtlinie schreibt eine Nutzung der Datenbank allerdings erst ab dem 5. Januar 2021 vor.
Entsprechend der nationalen Umsetzung der SCIP-Meldepflicht in Deutschland in Paragraf 16f des Chemikaliengesetzes besteht für Unternehmen in Deutschland zunächst wohl keine gesetzliche Pflicht, dazu die Datenbank selbst auch zu nutzen. Vielmehr reicht nach dem Wortlaut des Paragrafen aktuell das bloße zur Verfügung stellen der Informationen gemäß Art. 33 REACH gegenüber der Europäischen Chemikalienagentur entsprechend der Maßgabe der Abfallrahmenrichtlinie aus. Dies kann sich jedoch entweder durch die noch ausstehende Rechtsverordnung des BMU zur Konkretisierung oder im Anschluss an eine mögliche Beschwerde der Europäischen Kommission im weiteren Verlauf noch ändern.
Für Unternehmen, die die Datenbank nutzen, stellt die Europäische Chemikalienagentur auf Ihrer Website Materialien zur Unterstützung und Beratung zur Verfügung. Ebenfalls können Unternehmen hierzu den Helpdesk der ECHA kontaktieren.
Ergänzend dazu der erneute Hinweis, dass die ECHA zur Erläuterung der Nutzung der Datenbank am 19. November 2020 ein Webinar für Unternehmen durchführt.
Die Datenbank, Hilfestellungen und weitere Informationen zu dem Webinar finden Sie auf der Website der ECHA hier.
Quelle: DIHK (1007354088)
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SCIP ist die Datenbank für Informationen über besorgniserregende Stoffe in Erzeugnissen als solche oder in komplexen Gegenständen (Produkten), die gemäß der Abfallrahmenrichtlinie (AbfRL) eingerichtet wurde.
Unternehmen, die auf dem EU-Markt Erzeugnisse liefern, die besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) der Kandidatenliste in einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent (w/w) enthalten, müssen ab dem 5. Januar 2021 Informationen über diese Erzeugnisse bei der ECHA einreichen. Die SCIP-Datenbank stellt sicher, dass die Informationen über Erzeugnisse, die Stoffe der Kandidatenliste enthalten, während des gesamten Lebenszyklus von Produkten und Materialien, einschließlich der Abfallphase, verfügbar sind. Die Informationen in der Datenbank werden dann den Abfallbetreibern und Verbrauchern zur Verfügung gestellt. Es wird erwartet, dass die Informationen die Abfallsortierung erleichtern und die Qualität der recycelten Materialien verbessern werden.
Unabhängig davon, ob es sich um ein komplexes Produkt handelt, wie z.B. ein Auto, das aus Tausenden von Gegenständen aus verschiedenen Materialien gebaut wird, oder um etwas Einfacheres wie einen Briefumschlag, müssen die Abfallbehandlungsunternehmen genau wissen, welche Chemikalien diese Produkte enthalten, wenn sie in die Abfallphase gelangen. Derzeit ist es sehr schwierig, Informationen zu finden und zu garantieren, dass alle gefährlichen Abfälle korrekt getrennt werden.
Informationen auch hier
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Hintergrund:
Im Zuge der Umsetzung des EU-Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft, der 2015 beschlossen wurde, trat im Juli 2018 die geänderte Abfallrahmenrichtlinie in Kraft. Darin wird der Europäischen Chemikalienagentur die Aufgabe zugewiesen, eine Datenbank mit Informationen über Erzeugnisse einzurichten, die Stoffe enthalten, die auf der Kandidatenliste für besonders besorgniserregende Stoffe verzeichnet sind. Unter der REACH-Verordnung wird die Kandidatenliste regelmäßig um neue Stoffe ergänzt.
Die Informationen für die Datenbank werden der ECHA von Unternehmen übermittelt, die Erzeugnisse herstellen, einführen oder liefern, in denen auf der Kandidatenliste verzeichnete Stoffe enthalten sind. Dabei handelt es sich um Erzeugnisse, die in der EU hergestellt oder aus Drittländern in die EU eingeführt werden.
Mithilfe der Informationen aus der Datenbank können Abfallbewirtschaftungseinrichtungen Erzeugnisse, die besonders besorgniserregende Stoffe enthalten, besser sortieren und recyceln, und Verbraucher können bewusster entscheiden, wie sie solche Erzeugnisse am besten verwenden und entsorgen. Insgesamt dürfte die Datenbank dazu beitragen, dass besorgniserregende Stoffe in Erzeugnissen nach und nach ersetzt und sicherere Alternativen entwickelt werden.
Mit der Datenbank werden drei wesentliche Ziele verfolgt:
  1. Verringerung der Erzeugung von Abfällen, die gefährliche Stoffe enthalten, indem die Ersetzung besorgniserregender Stoffe in Erzeugnissen, die auf dem Unionsmarkt in Verkehr gebracht werden, unterstützt wird.
  2. Bereitstellung von Informationen, mit deren Hilfe die Abfallbehandlung weiter verbessert werden kann.
  3. Befähigung der Behörden, die Verwendung besorgniserregender Stoffe in Erzeugnissen während deren gesamten Lebenszyklus, einschließlich der Abfallphase, zu überwachen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Die SCIP-Datenbank ergänzt die nach der REACH-Verordnung bestehenden Mitteilungs- und Anmeldepflichten für Stoffe auf der Kandidatenliste.
Quelle: ECHA