Fachbereich Umwelt | Energie
Das DIHK-Merkblatt gibt Hinweise, wann es sich überhaupt um eine Drittstrommenge handelt, die abgegrenzt werden muss. Zudem gibt es eine Hilfestellung, wann gemessen werden muss und wann geschätzt werden darf. Es fasst die aktuelle Rechtslage für alle Umlagereduzierungen zusammen und gibt Antworten auf die Frage, wann, was, wie abzugrenzen ist.
Weiterleitung von Strom auf dem Betriebsgelände
Berlin, 16.04.2019
Seit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014 war bei Eigenversorgung geregelt, dass bei einer reduzierten EEG-Umlage alle sog. Drittstrommengen abzugrenzen sind. Es blieb die zentrale Frage unbeantwortet: Was genau ist eine Drittstrommenge?
Das Thema Abgrenzung von Drittstrommengen beschäftigt derzeit sehr viele Unternehmen, die Privilegierungen beim Strompreis in Anspruch nehmen (Eigenversorgung, BesAR, netzseitige Umlagen). Mit dem Energiesammelgesetz, das Ende 2018 in Kraft trat, wurden die Regelungen ins EEG aufgenommen. Zwar wurde erstmals eine Schätzmöglichkeit eröffnet, gleichzeitig sind die Vorgaben aber hochbürokratisch.
Das DIHK-Merkblatt gibt Hinweise, wann es sich überhaupt um eine Drittstrommenge handelt, die abgegrenzt werden muss. Zudem gibt es eine Hilfestellung, wann gemessen werden muss und wann geschätzt werden darf. Es fasst die aktuelle Rechtslage für alle Umlagereduzierungen zusammen und gibt Antworten auf die Frage, wann, was, wie abzugrenzen ist.
Sie finden das DIHK-Merkblatt zur Abgrenzung, Messung und Schätzung bei der Weiterleitung von Strom auf dem Betriebsgelände im Download rechts (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 794 KB).
Stand: April 2019
Quelle: DIHK (700907668)