Fachbereich Umwelt | Energie
ElektroG: Entsorgung von PV-Altmodulen
Berlin, 30.10.2019
Die Rückgabe und Sammlung von PV-Altmodulen wird durch das ElektroG geregelt. Durch die Entsorgung können zahlreiche Wertstoffe zurückgewonnen werden, andere toxische Stoffe dürfen dagegen nicht unbehandelt in die Umwelt gelangen. Daher hat jeder Besitzer eines nicht mehr gebrauchsfähigen PV-Altmoduls dieses einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen.
Im Hinblick auf einen sicheren Umgang mit abgebauten PV-Altmodulen gilt es, einige Hinweise und Sicherheitsregeln zu beachten.
Rückgabeort
Bezüglich der Frage, wo PV-Altmodule abgegeben werden können, ist die Differenzierung zwischen PV-Altmodulen aus privaten Haushalten und PV-Altmodulen anderer Nutzer maßgeblich. Während die Sammlung und Rücknahme von PV-Altmodulen aus privaten Haushalten nur bei Sammelstellen von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern oder bei Rücknahmestellen der Hersteller und Vertreiber und den von ihnen beauftragten Dritten möglich ist, ist bei PV-Altmodulen anderer Nutzer das Datum des Inverkehrbringens ausschlaggebend. So sind Module, die vor dem 24.10.2015 in Verkehr gebracht wurden, durch den Besitzer zu entsorgen. Der entsorgungspflichtige Besitzer muss dabei seine Meldepflichten nach §30 ElektroG beachten. Module, die seit dem 24.10.2015 in Verkehr gebracht wurden, sind durch den jeweiligen Hersteller bzw. seinen Bevollmächtigten zurückzunehmen.
Umgangsweise
Durch Lichteinfall in PV-Modulen entsteht elektrische Spannung. Aufgrund von Brand- und Verletzungsgefahr ist daher besonders bei beschädigten PV-Modulen Vorsicht geboten. Bei unbeschädigten PV-Modulen (Module ohne blanke Kontakte, unbeschädigte Modulrückseitenfolie, kein Glasbruch) besteht dagegen kein Sicherheitsrisiko durch die elektrische Spannung. Daher sollte durch einen sorgfältigen Umgang, wie etwa Fixierungen durch Klebeband, Schutz durch Folien und Kartonagen und weiteren Vorkehrungen eine Beschädigung vermieden werden.
Durch Lichteinfall in PV-Modulen entsteht elektrische Spannung. Aufgrund von Brand- und Verletzungsgefahr ist daher besonders bei beschädigten PV-Modulen Vorsicht geboten. Bei unbeschädigten PV-Modulen (Module ohne blanke Kontakte, unbeschädigte Modulrückseitenfolie, kein Glasbruch) besteht dagegen kein Sicherheitsrisiko durch die elektrische Spannung. Daher sollte durch einen sorgfältigen Umgang, wie etwa Fixierungen durch Klebeband, Schutz durch Folien und Kartonagen und weiteren Vorkehrungen eine Beschädigung vermieden werden.
Sammlung an Rücknahmestellen
Bei den Rücknahmestellen gilt es ebenso, die PV-Module sorgfältig und ihren verschiedenen Ausführungen entsprechend zu sammeln. Dies gilt etwa im Hinblick auf getrenntes Stapeln von ungerahmten und gerahmten PV-Modulen oder der Sicherung von Modulstapeln mit Bändern.
Bei den Rücknahmestellen gilt es ebenso, die PV-Module sorgfältig und ihren verschiedenen Ausführungen entsprechend zu sammeln. Dies gilt etwa im Hinblick auf getrenntes Stapeln von ungerahmten und gerahmten PV-Modulen oder der Sicherung von Modulstapeln mit Bändern.
Ein ausführliches Hinweispapier des Bundesverband Solarwirtschaft finden Sie hier.
Quelle: DIHK (810549415)