Energie | Verkehr & Logistik
Förderungen zur Elektromobilität
- Förderung von Elektrolastenräder
- Förderung von E-Taxis, -Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und -Carsharing
- Förderung elektrischer Nutzfahrzeuge (BW-e-Nutzfahrzeuge)
- Förderung der Mehrkosten emissionsfreier Nutzfahrzeuge (BW-e-Trucks)
- Förderung der Ladeinfrastruktur für Elektro-Nutzfahrzeuge (TruckCharge@BW)
- Förderung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur (Charge@BW)
- Förderung von nicht-öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen
Förderung von Elektrolastenräder |
In Baden-Württemberg sollen im gewerblichen, gemeinnützigen, gemeinschaftlichen oder kommunalen Bereich mehr Elektrolastenräder oder -anhänger eingesetzt werden. Mit einem solchen Fahrzeug werden schwere unhandliche Gegenstände schnell, kostengünstig und umweltfreundlich transportiert und leisten gleichzeitig einen Beitrag für ein gesundes, sauberes und lebenswertes Land.
Es werden der Kauf oder das Leasing von neuen Elektrolastenrädern oder Elektrolastenanhängern der EG-Fahrzeugklassen L1e bis L5e oder mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h für den Waren-, Material- oder Personentransport gefördert.
Es wird ein Zuschuss, der sich anteilig nach der Höhe der Anschaffungskosten richtet, gewährt. Die Förderung beträgt 25 % der förderfähigen Anschaffungskosten, höchstens jedoch 2.500 Euro pro Elektrolastenrad. Förderfähig sind lediglich die Ausgaben für das Standardmodell.
Voraussetzungen:
Pro Antragsteller wird die Förderung für maximal 100 Elektrolastenrad oder der Elektrolastenanhänger in der Programmlaufzeit gewährt.
Ebene: Landesförderung
Fördergebiet: Baden-Württemberg Förderart: Zuschuss Förderberechtigte: Unternehmen, Vereine, Freiberuflerin/Freiberufler, gemeinnützige Organisationen und Kommunen Fördergeber: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg |
Förderung von E-Taxis, -Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und -Carsharing |
In Baden-Württemberg sollen Taxis, Mietwagen, Bedarfsverkehr- und Carsharing-Fahrzeuge mit hohen Fahrleistungen im innerörtlichen Bereich auf elektrische Antriebe umgestellt werden. Dies vermeidet erhebliche lokale Schadstoffemissionen. Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VMBW) versteht E-Taxis im hohen Maße auch als Multiplikatoren für den Einsatz von PKW mit Elektroantrieb.
Es werden die Unterhaltungs- sowie Ladeinfrastrukturkosten für neue (Erstzulassung) vollelektrische E-Taxis , -Mietwagen, Bedarfsverkehr- und Carsharing-Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen M1 und N1 (gemäß § 2 Nr. 2 und Nr. 4 EmoG) gefördert. Die Fahrzeuge müssen mindestens drei Jahre im Betrieb eingesetzt sein. Bei Leasing über die gesamte Leasingdauer (maximal drei Jahre). Dies gilt überwiegend in Baden-Württemberg im jeweiligen Bereitstellungsbezirk bei Taxis bzw. Mietwagen. Es werden sowohl batterie- als auch brennstoffzellenelektrischem Energiesysteme gefördert.
Es wird ein Zuschuss in Form eines Festbetrags in Höhe von bis zu 3.000 € bei gekauften und 1.000 € p. a. (maximal 3 Jahre) bei geleasten Elektrofahrzeugen gewährt.
Voraussetzungen:
Ebene: Landesförderung
Fördergebiet: Baden-Württemberg Förderart: Zuschuss Förderberechtigte: Taxi- oder Mietwagenunternehmen, Anbieter des gebündelten Bedarfsverkehrs nach dem Personenbeförderungsgesetzt oder Carsharing-Unternehmen Fördergeber: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg |
Förderung elektrischer Nutzfahrzeuge (BW-e-Nutzfahrzeuge) |
Das Land Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen der „Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW“ Vorhaben zum Ein- beziehungsweise Umstieg in die Elektromobilität. Unternehmen bekommen die Förderung für Unterhaltungs- und Betriebskosten von neuen batterieelektrisch oder mit einer Brennstoffzelle betriebenen Nutzfahrzeugen (EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3) und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (ohne EG-Klassen, zum Beispiel Kehrmaschinen, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h) sowie umgerüsteten Neu- und Gebrauchtfahrzeugen.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der jeweiligen EG-Fahrzeugklasse und danach, ob Sie für das Fahrzeug bereits eine Bundesförderung bekommen haben:
Sie können die Förderung für höchstens 50 Fahrzeuge erhalten.
Ebene: Landesförderung
Fördergebiet: Baden-Württemberg Förderart: Zuschuss Förderberechtigte: Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Kommune Fördergeber: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg |
Förderung der Mehrkosten emissionsfreier Nutzfahrzeuge (BW-e-Trucks) |
In Baden-Württemberg sollen die Schadstoffemissionen im Verkehrssektor erheblich reduziert werden, indem der Anteil an Nutzfahrzeugen mit hohen Fahrleistungen mit Elektroantrieb erhöht wird. Das Ministerium für Verkehr versteht das Programm BW-e-Trucks als Anreiz, sich für ein Nutzfahrzeug mit Elektroantrieb zu entscheiden.
Gefördert wird der Erwerb/das Leasing/die Nachrüstung von emissionsfreien Nutzfahrzeugen der EG-Fahrzeugklassen N2 und N3 mit batterie- oder brennstoffzellenelektrischem Antrieb. Eine Förderung kleiner Nutzfahrzeuge der Klasse N1 wird ausgeschlossen.
Das Programm gilt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung. Sie erhalten für das elektrische Nutzfahrzeug aus der Klasse N2, je nach Größe Ihres Unternehmens, einen Zuschuss in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Für elektrische Nutzfahrzeuge aus der Klasse N3 können Sie, je nach Größe Ihres Unternehmens, von einem Zuschuss in Höhe von bis zu 120.000 Euro profitieren. Die genaue Aufteilung (Art, Umfang, Höhe der Zuwendung) ist den Fördergrundsätzen zu entnehmen. Aus gewährten Zuwendungen kann nicht auf eine künftige Förderung geschlossen werden.
Voraussetzungen:
Ebene: Landesförderung
Fördergebiet: Baden-Württemberg Förderart: Zuschuss Förderberechtigte: Einzelunternehmen, Einzelkaufleute, Freiberufler:innen, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, Kommanditgesellschaften, offene Handelsgesellschaften, Aktiengesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften, Genossenschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (auch Co. KG), Stiftungen des öffentlichen und privaten Rechts und Unternehmergesellschaften, selbstständiges Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts, eingetragene Vereine Fördergeber: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg |
Förderung der Ladeinfrastruktur für Elektro-Nutzfahrzeuge (TruckCharge@BW) |
Das Ministerium für Verkehr möchte den Anteil von alternativen Antrieben im Güterverkehr auf Straßen erhöhen. Damit sollen CO2-Emissionen reduziert werden. Durch die Förderung soll die notwendige Ladeinfrastruktur für Elektro-Nutzfahrzeuge aufgebaut werden.
Dazu gehört, dass Sie Ladestationen inklusive Netzanschluss zum kabelgebundenen Laden von Elektro-Nutzfahrzeugen bauen, installieren oder erweitern möchten. Die Versorgung erfolgt dann aus erneuerbaren Energien oder aus -vor Ort selbst erzeugtem- regenerativem Strom.
Sie können für die Beschaffung und Installation pro Schnellladepunkt einen Zuschuss von bis zu 25.000 Euro erhalten. Für den Anschluss der Ladestation an das Spannungsnetz ist ein Zuschuss von bis zu 50.000 Euro vorgesehen. Die maximale Förderquote richtet sich bei Klein-/Mittleren Unternehmen auf 40% sowie bei Großunternehmen 20% aus. Aus gewährten Zuwendungen kann nicht auf eine künftige Förderung geschlossen werden.
Voraussetzungen:
Ebene: Landesförderung
Fördergebiet: Baden-Württemberg Förderart: Zuschuss Förderberechtigte: Einzelunternehmen, Einzelkaufleute, Freiberufler, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, Kommanditgesellschaften, offene Handelsgesellschaften, Aktiengesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften, Genossenschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (auch Co. KG), Stiftungen des öffentlichen und privaten Rechts und Unternehmergesellschaften, eingetragene Vereine Fördergeber: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg |
Förderung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur (Charge@BW) |
Das Land Baden-Württemberg hat ein Interesse daran, den Anteil an Lademöglichkeiten mit Versorgung durch erneuerbare Energien zu erhöhen und damit die Nutzung von Elektrofahrzeugen voranzubringen und Emissionen einzusparen.
Gegenstand der Zuwendung ist die Anschaffung und Installation sowie Leasing/Miete/Contracting von neuer öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur inkl. Netzanschluss in Baden-Württemberg und die vorbereitende Elektroinstallation ohne Ladeinfrastruktur für den (späteren) Anschluss von Ladepunkten in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Baden-Württemberg.
Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt mit einem Fördersatz von bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 2.500 Euro je Ladeplatz in WEG und je öffentlich zugänglichem Ladepunkt.
Zuwendungsfähig sind alle einmaligen Ausgaben, welche in unmittelbarem Zusammenhang mit der Installation der für die jeweiligen Anwendungsfälle geförderten Infrastruktur (Netz) und Ladeinfrastruktur gemäß Zuwendungszweck stehen und notwendig sind.
Voraussetzungen:
Ebene: Landesförderung
Fördergebiet: Baden-Württemberg Förderart: Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses Förderberechtigte: Einzelunternehmen, Einzelkaufleute, Freiberufler, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, Kommanditgesellschaften, offene Handelsgesellschaften, Aktiengesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften, eingetragene Vereine, Genossenschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (auch Co. KG), Körperschaften des öffentlichen Rechts, öffentliche Anstalten, Stiftungen des öffentlichen und privaten Rechts und Unternehmergesellschaften. Fördergeber: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg |
Förderung von nicht-öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen |
Mit der Förderrichtlinie “Elektromobilität” fördert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und die Errichtung von Ladeinfrastruktur. Schnellladeinfrastruktur ist Voraussetzung für die Elektrifizierung gewerblicher Flottenfahrzeuge. Die dafür notwendigen hohen Investitionen stellen für viele Unternehmen eine Herausforderung dar.
Mit dem aktuellen Förderaufruf unterstützt das BMDV die Errichtung nicht öffentlich zugänglicher und gewerblich genutzter Schnellladeinfrastruktur und trägt damit zur Umsetzung des Masterplans Ladeinfrastruktur II der Bundesregierung bei. Die Förderung gilt für Pkw und Lkw.
Gefördert werden Ausgaben für die Anschaffung und Installation ausschließlich nicht öffentlich zugänglicher fabrikneuer Schnellladepunkte auf den ausschließlich betrieblich selbst genutzten Flächen innerhalb Deutschlands mit einer Nennladeleistung von 50 kW und mehr, an denen das Laden mit Gleichstrom (DC) erfolgt, inkl. dem dafür notwendigen Netzanschluss und die Installation elektrischer Leitungen und Anschlüsse inkl. Tiefbauarbeiten abseits der Netzanschlusskosten. Nicht förderfähig sind Ausgaben für Ladeeinrichtungen, an denen das Laden mit Wechselstrom (AC) möglich ist, sowie Ladepunkte mit weniger als 50 kW Ladeleistung oder Ausgaben für Planungsleistungen Dritter und Ausgaben für eigenes Personal. Eine Förderung von Leasingraten oder Mietausgaben für Ladeinfrastruktur ist ausgeschlossen.
Die Förderung erfolgt als Zuwendung mit Anteilsfinanzierung:
Die ansetzbaren Ausgaben pro Ladepunkt hängen von dessen DC-Nennladeleistung ab. Es können pro Antrag beliebig viele Ladepunkte beantragt werden. Die Zuwendung auf Grundlage dieses Förderaufrufs ist unabhängig von der Anzahl der Schnelladepunkte pro Antrag auf 5 Mio. Euro begrenzt. Pro Unternehmen darf nur ein Antrag zum aktuellen Förderaufruf gestellt werden.
Ebene: Bundesförderung
Fördergebiet: Bundesrepublik Deutschland Förderart: Anteilsfinanzierung Förderberechtigte: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – KMU und Großunternehmen Fördergeber: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) |