Zertifizierter Verwalter nach § 26a Wohnungseigentumsgesetz

Zertifizierte/r Hausverwalter/in

Unter bestimmten Voraussetzungen können Eigentümer von einem WEG-Verwalter eine Zertifizierung verlangen. Hier erfahren Sie, wie die Regelung aussieht und was das für Sie bedeutet.
Der Gesetzgeber hat die entsprechende Verordnung am 16. Dezember 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Im Folgenden wollen wir einige Fragen zur neuen Zertifizierung beantworten, die viele WEG-Verwalter derzeit beschäftigen.

Muss jeder WEG-Verwalter zertifiziert sein?

Nein, die grundsätzlich notwendige Erlaubnis nach § 34c GewO sieht keine zwingende Sachkunde vor, um die Tätigkeit ausüben zu dürfen. Die aktuelle Rechtslage beinhaltet lediglich einen zivilrechtlichen Anspruch von Eigentümern. Das heißt WEG-Verwalter dürfen grundsätzlich auch ohne die Prüfung der Tätigkeit nachgehen. Jedoch können die Eigentümer nach § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangen.
Eine Besonderheit besteht bei kleineren Anlagen für Fälle der sogenannten Eigenverwaltung: Diese Ausnahme setzt voraus, dass die Anlage aus weniger als neun Sondereigentumsrechten besteht und ein Wohnungseigentümer zum Verwalter bestellt wurde. Denn in solchen Kleinanlagen nimmt der Verwaltungsaufwand typischerweise einen geringeren Umfang ein. Ein Anspruch auf Bestellung eines zertifizierten Verwalters besteht jedoch auch in solchen Anlagen, allerdings muss dann mindestens ein Drittel der Wohnungseigentümer dies verlangen.

Gilt mein vorhandener Abschluss?

Der Gesetzgeber hat in § 7 ZertVerwV festgelegt, welche Abschlüsse anerkannt sind:
  • Befähigung zum Richteramt,
  • abgeschlossene Berufsausbildungen als Immobilienkauffrau/-mann sowie Kauffrau/-mann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft,
  • Geprüfte Immobilienfachwirte oder
  • einen Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt.
Bei dieser Liste handelt es sich um eine sogenannte abschließende Liste, d.h. es dürfen keine Abschlüsse ergänzt werden, auch wenn diese evtl. inhaltlich vergleichbar oder sogar höherwertig sein sollten.
Personen mit einem oben genannten Abschluss dürfen die Bezeichnung zertifizierter Verwalter nach § 7 ZertVerwV direkt führen. Eine formale Anerkennung, zum Beispiel mit einer Urkunde durch die IHK oder eine andere Stelle, ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Daher darf die IHK mangels Rechtsgrundlage keinen Abschluss bewerten und eine Urkunde erstellen – wir dürfen die Bescheinigung über die Zertifizierung nur an Personen herausgeben, welche auch die entsprechende Prüfung bestanden haben.

Wann und wie kann ich mich zur Prüfung anmelden?

Zu den Terminen und zur Anmeldung zur Prüfung gelangen Sie hier.
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Weitere Anbieter von Lehrgängen finden Sie im Internet unter Weiterbildungs-Informationssystem WIS.
Die vom Gesetzgeber festgelegten Prüfungsinhalte werden in einem Rahmenstoffplan konkretisiert. Diesem kann entnommen werden, welche Themen in welcher Tiefe für die Prüfung relevant sind. Insbesondere wenn Sie sich im Selbststudium vorbereiten möchten, kann Ihnen der Rahmenstoffplan wertvolle Hinweise bieten.
Die Prüfungen werden bundesweit einheitlich erstellt. D.h. die Prüfungsfragen werden deutschlandweit eingesetzt und die Prüfung ist somit überall vergleichbar.

Wie läuft die Prüfung ab?

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Dabei dauert der schriftliche Teil 90 Minuten, der mündliche Teil 15 Minuten. Die schriftliche Prüfung wird digital geprüft, d.h. auf Tablets durchgeführt. Nach den gesetzlichen Vorgaben von § 5 ZertVerwV müssen alle schriftlichen Themenbereiche sowie der mündliche Teil jeweils mit mindestens 50 Prozent der möglichen Punkte absolviert werden, damit die Prüfung insgesamt bestanden ist. Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.
Sie sind bereits WEG-Verwalter/-in und wollen sich für die Branche engagieren? Vielleicht ist die Mitwirkung im Prüfungsausschuss für Sie das Richtige:
Die Prüfung wird mit der Unterstützung ehrenamtlicher Prüferinnen und Prüfern aus der Branche durchgeführt, um ein gutes und praxisrelevantes Angebot zu bieten. Wenn Sie Erfahrung in der WEG-Verwaltung haben, und idealerweise über einen gleichgestellten Abschluss (s.u.) verfügen, können Sie sich hier einbringen. Bitte kommen Sie bei Interesse gern auf uns zu.