Fortbildungsprüfungen
Geprüfte/r Personalfachkaufmann/frau
Ziel der Prüfung
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die zu prüfende Person die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen besitzt, um verantwortliche Funktionen in der Personalwirtschaft eines Unternehmens, in der Personalberatung sowie bei Projekten der Personal- und Organisationsentwicklung wahrzunehmen.
Der Personalkaufmann oder die Personalkauffrau soll qualifiziert beraten und Prozesse begleiten können. Insbesondere soll der Personalkaufmann oder die Personalkauffrau die operativen und administrativen Aufgaben der Personalarbeit beherrschen und die Entscheidungen in den Bereichen Personalpolitik, Personalplanung und Personalmarketing verantwortlich mitgestalten.
Der Personalkaufmann oder die Personalkauffrau übernimmt verantwortliche Funktionen in der Aus- und Weiterbildung und zeichnet sich durch fachspezifische Kommunikations- und Managementkompetenzen aus.
Der Personalkaufmann oder die Personalkauffrau soll qualifiziert beraten und Prozesse begleiten können. Insbesondere soll der Personalkaufmann oder die Personalkauffrau die operativen und administrativen Aufgaben der Personalarbeit beherrschen und die Entscheidungen in den Bereichen Personalpolitik, Personalplanung und Personalmarketing verantwortlich mitgestalten.
Der Personalkaufmann oder die Personalkauffrau übernimmt verantwortliche Funktionen in der Aus- und Weiterbildung und zeichnet sich durch fachspezifische Kommunikations- und Managementkompetenzen aus.
Aufbau der Prüfung
Die Prüfung gliedert sich in folgende folgende Handlungsbereiche:
- Personalarbeit organisieren und durchführen
- Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen
- Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen
- Personal- und Organisationsentwicklung steuern
In der schriftlichen Prüfung werden je Handlungsbereich komplexe Situationsaufgaben unter Aufsicht bearbeitet.
Situationsbezogenes Fachgespräch (mündliche Prüfung)
Das situationsbezogene Fachgespräch geht von einem betrieblichen Beratungsauftrag aus. Der betriebliche Beratungsauftrag wird als Vorschlag für die Geschäftsleitung verstanden, in dem der/die Prüfungsteilnehmer/-in der Geschäftsleitung einen personalpolitischen Entscheidungsvorschlag vorlegt und präsentiert.
Vier Wochen vor der schriftlichen Prüfung erhält der Prüfungsteilnehmende die Aufforderung zwei Themenvorschläge für das Fachgespräch spätestens am Tag der schriftlichen Prüfung einzureichen. Zur Einreichung der Themenvorschläge steht das Formular “PFK_Fachgespräch_Themenvorschlag” (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 43 KB) zur Verfügung. Die Themenzuweisung erfolgt 14 Kalendertage vor der mündlichen Prüfung durch den Prüfungsausschuss.
Das situationsbezogene Fachgespräch geht von einem betrieblichen Beratungsauftrag aus. Der betriebliche Beratungsauftrag wird als Vorschlag für die Geschäftsleitung verstanden, in dem der/die Prüfungsteilnehmer/-in der Geschäftsleitung einen personalpolitischen Entscheidungsvorschlag vorlegt und präsentiert.
Vier Wochen vor der schriftlichen Prüfung erhält der Prüfungsteilnehmende die Aufforderung zwei Themenvorschläge für das Fachgespräch spätestens am Tag der schriftlichen Prüfung einzureichen. Zur Einreichung der Themenvorschläge steht das Formular “PFK_Fachgespräch_Themenvorschlag” (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 43 KB) zur Verfügung. Die Themenzuweisung erfolgt 14 Kalendertage vor der mündlichen Prüfung durch den Prüfungsausschuss.
Detaillierte Informationen zur Prüfungsorganisation, zum zeitlichen Ablauf sowie zu den Bestehensregelungen können Sie dem Merkblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 213 KB) entnehmen.
Zulassung und Anmeldung zur Prüfung
Zur Prüfung wird zugelassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Der Nachweis über den Erwerb der beruf- und arbeitspädagogischen Kenntnisse, gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung, ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen. Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben einer “Geprüften Personalfachkauffrau" / eines “Geprüften Personalfachkaufmanns" haben.
Die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen sollte vor Lehrgangsbeginn erfolgen. Dazu steht das Formular “Antrag auf Überprüfung der Zulassung” (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1380 KB) zur Verfügung. Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular muss, zusammen mit den erforderlichen Nachweisen, per E-Mail an die zuständige Sachbearbeiterin (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 283 KB) gesendet werden.
Erst nach bzw. mit Zugang der schriftlichen Zulassungsbestätigung können sich Interessenten zur Prüfung anmelden. Die Unterlagen zur Anmeldung erhalten sie von der zuständigen Sachbearbeiterin (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 283 KB).
Prüfungstermine und Fristen
Die genauen Termine für die schriftlichen Prüfungsteile entnehmen Sie bitte der Terminübersicht (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 34 KB)für die Prüfung zur “Geprüften Personalfachkauffrau" / zum “Geprüften Personalfachkaufmann".
Anmeldeschluss für alle Prüfungen im Frühjahr eines jeden Jahres ist der 15. Januar.
Anmeldeschluss für alle Prüfungen im Herbst eines jeden Jahres ist der 15. Juli.
Anmeldeschluss für alle Prüfungen im Herbst eines jeden Jahres ist der 15. Juli.
Prüfungsgebühren
Die Gebühren werden für einen Prüfungstermin erhoben und erstrecken sich auf die gesamte Prüfung. Nach aktuellem Stand (Dezember 2019) ergeben sich für die Prüfung folgende Gebühren:
Prüfungsteil
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Gebühr*
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---|---|
Alle Prüfungsteile (gesamt)
|
600,00 EUR
|
* Die zum Zeitpunkt der Anmeldung geltenden Gebühren sind en verbindlichen Anmeldeunterlagen zu entnehmen. Die Gebühren werden in aller Regel kostendeckend kalkuliert und in regelmäßigen Abständen überprüft bzw. angepasst
Detaillierte Informationen zur Erhebung von Prüfungsgebühren und zur Gebührenordnung der IHK Hochrhein-Bodensee finden Sie hier.
Rücktritt / Nichtteilnahme
Ausführliche Informationen zum Rücktritt von Fortbildungsprüfungen nach erfolgter Anmeldung (bspw. Richtlinien, Rücktrittsgebühren, etc.) bzw. für den Fall der Nichtteilnahme an einer Prüfung finden Sie unter der Rubrik “Rechtliche Grundlagen – Rücktritt / Nichtteilnahme”.
Finanzielle Förderung
Über die finanzielle Förderung nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) informieren in Baden-Württemberg die Ämter für Ausbildungsförderung. Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten über das Aufstiegs-BaföG finden Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de oder erhalten Sie telefonisch unter 0800/6223634.
Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung
Die IHK Hochrhein-Bodensee bietet Lehrgänge zur gezielten Prüfungsvorbereitung an. Für detailliertere Informationen zu den Lehrgängen inkl. Terminübersicht folgen Sie den nachfolgenden Verlinkungen.
Eine Auflistung weiterer Anbieter von Lehrgängen in der Region der IHK Hochrhein-Bodensee sowie auch überregional finden Sie .
Hinweise und Tipps
In der Prüfung dürfen Sie die zugelassenen Hilfsmittel (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 25 KB) verwenden. Diese können in den verschiedenen Prüfungsteilen variieren. Andere Dokumente, Unterlagen oder Schreib- bzw. Rechenhilfen sind in der Prüfung nicht erlaubt.
Zur optimalen Prüfungsvorbereitung bietet die DIHK-Bildungs-GmbH kostenpflichtig Lernmaterial und Prüfungsaufgaben an. Die Reihe “Aufgaben/Lösungshinweise” enthält die original Prüfungsfragen der vergangenen Jahre mit den dazugehörigen Lösungshinweisen. Durch das Lösen der Prüfungsaufgaben festigen Sie nicht nur Ihr Wissen, sondern lernen auch die Lösungserwartungen und die Bearbeitungszeiten einzuschätzen.