Fortbildungsprüfungen
Geprüfte/r Industriemeister/in - Chemie
Ziel der Prüfung
Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zur “Geprüften Industriemeisterin - Chemie” / zum “Geprüften Industriemeister - Chemie” und damit die Befähigung:
- in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und
- sich auf verändernde Methoden und Systeme in der Produktion, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und - entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.
Ausführliche Informationen sowie die geltenden rechtlichen Grundlagen sind der Verordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 86 KB) über die Prüfung zum anerkannten Abschluss “Geprüfte Industriemeisterin – Chemie” / “Geprüfter Industriemeister – Chemie” zu entnehmen.
Aufbau der Prüfung
Die Prüfung gliedert sich in folgende Prüfungsteile:
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen (schriftlich)
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
Handlungsspezifische Qualifikationen (schriftlich und mündlich)
- Handlungsbereich: “Chemische Produktion”
- Handlungsbereich: “Organisation, Führung und Kommunikation”
- Handlungsbereich: “Spezialisierungsgebiete”
- Syntheseplanung oder
- Automatisierung- und Prozessleittechnik oder
- Technologie oder
- Betriebscontrolling
In den Handlungsbereichen “Chemische Produktion” und “Organisation, Führung und Kommunikation” sind in einer schriftlichen Prüfung jeweils eine Situationsaufgabe pro Bereich zu lösen.
Im Handlungsbereich “Organisation, Führung und Kommunikation” wird zusätzlich ein situationsbezogenes Fachgespräch (mündliche Prüfung) geführt.
Im Handlungsbereich “Spezialisierungsgebiete” ist eine schriftliche Prüfung abzulegen.
Detaillierte Informationen zur Prüfungsorganisation, zum zeitlichen Ablauf sowie zu den Bestehensregelungen können Sie dem Merkblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 228 KB) entnehmen.
Zulassung und Anmeldung zur Prüfung
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist zugelassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Chemieberufen zugeordnet werden kann oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zugelassen, wer Folgendes nachweist:
- das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und
- zu den Voraussetzungen für den Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Der Nachweis über den Erwerb der beruf- und arbeitspädagogischen Kenntnisse, gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung, ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen. Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines “Geprüften Industriemeisters - Chemie” haben.
Die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen sollte vor Lehrgangsbeginn erfolgen. Dazu steht das Formular “Antrag auf Überprüfung der Zulassung” (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1380 KB) zur Verfügung. Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular muss, zusammen mit den erforderlichen Nachweisen, per E-Mail an die zuständige Sachbearbeiterin (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 283 KB) gesendet werden.
Erst nach bzw. mit Zugang der schriftlichen Zulassungsbestätigung können sich Interessenten zur Prüfung anmelden. Die Unterlagen zur Anmeldung erhalten sie von der zuständigen Sachbearbeiterin (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 283 KB).
Prüfungstermine und Fristen
Die genauen Termine für die schriftlichen Prüfungsteile entnehmen Sie bitte der Terminübersicht (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 48 KB) für die Prüfung zur “Geprüften Industriemeisterin - Chemie” / zum “Geprüften Industriemeister - Chemie”.
Anmeldeschluss für alle Prüfungen im Frühjahr eines jeden Jahres ist der 15. Januar.
Anmeldeschluss für alle Prüfungen im Herbst eines jeden Jahres ist der 15. Juli.
Anmeldeschluss für alle Prüfungen im Herbst eines jeden Jahres ist der 15. Juli.
Prüfungsgebühren
Die Gebühren werden für einen Prüfungstermin erhoben und erstrecken sich auf die gesamte Prüfung. Nach aktuellem Stand (Dezember 2019) ergeben sich für die einzelnen Prüfungsteile folgende Gebühren:
Prüfungsteil
|
Gebühr*
|
---|---|
Fachrichtungsübergreifende
Basisqualifikationen |
300,00 EUR
|
Handlungsspezifische Qualifikationen
(inkl. Fachgespräch) |
690,00 EUR
|
Alle Prüfungsteile (gesamt)
|
990,00 EUR
|
* Die zum Zeitpunkt der Anmeldung geltenden Gebühren sind en verbindlichen Anmeldeunterlagen zu entnehmen. Die Gebühren werden in aller Regel kostendeckend kalkuliert und in regelmäßigen Abständen überprüft bzw. angepasst
Detaillierte Informationen zur Erhebung von Prüfungsgebühren und zur Gebührenordnung der IHK Hochrhein-Bodensee finden Sie hier.
Rücktritt / Nichtteilnahme
Ausführliche Informationen zum Rücktritt von Fortbildungsprüfungen nach erfolgter Anmeldung (bspw. Richtlinien, Rücktrittsgebühren, etc.) bzw. für den Fall der Nichtteilnahme an einer Prüfung finden Sie unter der Rubrik “Rechtliche Grundlagen – Rücktritt / Nichtteilnahme”.
Finanzielle Förderung
Über die finanzielle Förderung nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) informieren in Baden-Württemberg die Ämter für Ausbildungsförderung. Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten über das Aufstiegs-BaföG finden Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de oder erhalten Sie telefonisch unter 0800/6223634.
Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung
Die IHK Hochrhein-Bodensee bietet Lehrgänge zur gezielten Prüfungsvorbereitung an. Für detailliertere Informationen zu den Lehrgängen inkl. Terminübersicht folgen Sie der nachfolgenden Verlinkung.
Eine Auflistung weiterer Anbieter von Lehrgängen in der Region der IHK Hochrhein-Bodensee sowie auch überregional finden Sie .
Hinweise und Tipps
In der Prüfung dürfen Sie die zugelassenen Hilfsmittel (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 41 KB) verwenden. Diese können in den verschiedenen Prüfungsteilen variieren. Andere Dokumente, Unterlagen oder Schreib- bzw. Rechenhilfen sind in der Prüfung nicht erlaubt.
Zur optimalen Prüfungsvorbereitung bietet die DIHK-Bildungs-GmbH kostenpflichtig Lernmaterial und Prüfungsaufgaben an. Die Reihe “Aufgaben/Lösungshinweise” enthält die original Prüfungsfragen der vergangenen Jahre mit den dazugehörigen Lösungshinweisen. Durch das Lösen der Prüfungsaufgaben festigen Sie nicht nur Ihr Wissen, sondern lernen auch die Lösungserwartungen und die Bearbeitungszeiten einzuschätzen.