Fortbildungsprüfungen
Geprüfte/r Fachwirt/in für Logistiksysteme
Ziel der Prüfung
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die Kompetenz vorhanden ist, eigenständig und verantwortlich einen vollständigen und bereichsübergreifenden Geschäftsprozess logistisch zu gestalten und zu verbessern und hierbei Führungsaufgaben wahrzunehmen, Kunden zu beraten, logistische Anforderungen zu analysieren und zu bewerten, logistische Lösungen zu entwickeln und deren Umsetzung zu koordinieren. Es sollen folgende Aufgaben wahrgenommen werden:
- Beraten von internen und externen Kunden bei der Gestaltung logistischer Prozesse,
- Analysieren und Bewerten von Wertschöpfungsketten unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten,
- Entwickeln logistischer Konzepte,
- Planen, Koordinieren und Steuern der Umsetzung von Logistiklösungen im Rahmen von Projekten,
- Analysieren und Weiterentwickeln bestehender logistischer Prozesse,
- Beachten von Qualitätsmanagementsystemen,
- Führen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Fördern ihrer beruflichen Entwicklung,
- Organisieren der Berufsausbildung.
Ausführliche Informationen sowie die geltenden rechtlichen Grundlagen sind der Verordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 66 KB) über die Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfte Fachwirtin für Logistiksysteme" / "Geprüfter Fachwirt für Logistiksysteme" zu entnehmen.
Aufbau der Prüfung
Die Prüfung bezieht sich auf die folgenden Handlungsbereiche:
- Logistische Anforderungen ermitteln, analysieren und bewerten
- Logistische Lösungen entwickeln und planen
- Logistische Lösungen umsetzen, bewerten und weiterentwickeln
- Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit
Die Prüfung gliedert sich in folgende Prüfungsteile:
Schriftlicher Prüfungsteil
Die zwei schriftlichen Prüfungen werden auf der Grundlage einer betrieblichen Situationsbeschreibung mit zwei aufeinander abgestimmten, gleichgewichtigen Aufgabenstellungen durchgeführt. In diesen werden alle vier oben genannten Handlungsbereiche abgefragt.
Mündlicher Prüfungsteil
Nach bestandener schriftlicher Prüfung wird die mündliche Prüfung durchgeführt. Die mündliche Prüfung gliedert sich in eine Präsentation und ein Fachgespräch.
Vier Wochen vor der schriftlichen Prüfung erhält der Prüfungsteilnehmer die Aufforderung einen Themenvorschlag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 113 KB) für die mündliche Prüfung, spätestens am Tag der ersten schriftlichen Prüfung, einzureichen.
Detaillierte Informationen zur Prüfungsorganisation, zum zeitlichen Ablauf sowie zu den Bestehensregelungen können Sie dem Merkblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 289 KB) entnehmen.
Zulassung und Anmeldung zur Prüfung
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem der anerkannten Ausbildungsberufe: Kaufmann/frau für Spedition und Logistikdienstleistungen, Speditionskaufmann/frau, Industriekaufmann/frau, Kaufmann/frau im Groß- und Außenhandel, Schifffahrtskaufmann/frau und danach eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen dreijährigen anerkannten kaufmännisch-verwaltenden oder im anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft für Lagerlogistik" und danach eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen dreijährigen ankerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige einschlägige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufspraxis.
Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines “Geprüften Fachwirts für Logistiksysteme” haben.
Die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen sollte vor Lehrgangsbeginn erfolgen. Dazu steht das Formular “Antrag auf Überprüfung der Zulassung” (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1380 KB) zur Verfügung. Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular muss, zusammen mit den erforderlichen Nachweisen, per E-Mail an die zuständige Sachbearbeiterin (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 283 KB) gesendet werden.
Erst nach bzw. mit Zugang der schriftlichen Zulassungsbestätigung können sich Interessenten zur Prüfung anmelden. Die Unterlagen zur Anmeldung erhalten sie von der zuständigen Sachbearbeiterin (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 283 KB).
Prüfungstermine und Fristen
Anmeldeschluss für alle Prüfungen im Frühjahr eines jeden Jahres ist der 15. Januar.
Anmeldeschluss für alle Prüfungen im Herbst eines jeden Jahres ist der 15. Juli.
Anmeldeschluss für alle Prüfungen im Herbst eines jeden Jahres ist der 15. Juli.
Prüfungsgebühren
Die Gebühren werden für einen Prüfungstermin erhoben und erstrecken sich auf die gesamte Prüfung. Nach aktuellem Stand (Dezember 2019) ergeben sich für die einzelnen Prüfungsteile folgende Gebühren:
Prüfungsteil
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Gebühr*
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Alle Prüfungsteile (gesamt)
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600,00 EUR
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* Die zum Zeitpunkt der Anmeldung geltenden Gebühren sind der aktuellen Fassung der bzw. den verbindlichen Anmeldeunterlagen zu entnehmen. Die Gebühren werden in aller Regel kostendeckend kalkuliert und in regelmäßigen Abständen überprüft bzw. angepasst.
Detaillierte Informationen zur Erhebung von Prüfungsgebühren und zur Gebührenordnung der IHK Hochrhein-Bodensee finden Sie hier.
Rücktritt / Nichtteilnahme
Ausführliche Informationen zum Rücktritt von Fortbildungsprüfungen nach erfolgter Anmeldung (bspw. Richtlinien, Rücktrittsgebühren, etc.) bzw. für den Fall der Nichtteilnahme an einer Prüfung finden Sie unter der Rubrik “Rechtliche Grundlagen – Rücktritt / Nichtteilnahme”.
Finanzielle Förderung
Über die finanzielle Förderung nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) informieren in Baden-Württemberg die Ämter für Ausbildungsförderung. Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten über das Aufstiegs-BaföG finden Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de oder erhalten Sie telefonisch unter 0800/6223634.
Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung
Die IHK Hochrhein-Bodensee bietet Lehrgänge zur gezielten Prüfungsvorbereitung an. Für detailliertere Informationen zu den Lehrgängen inkl. Terminübersicht folgen Sie der nachfolgenden Verlinkung.
Eine Auflistung weiterer Anbieter von Lehrgängen in der Region der IHK Hochrhein-Bodensee sowie auch überregional finden Sie .
Hinweise und Tipps
In der Prüfung dürfen Sie die zugelassenen Hilfsmittel (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 25 KB) verwenden. Diese können in den verschiedenen Prüfungsteilen variieren. Andere Dokumente, Unterlagen oder Schreib- bzw. Rechenhilfen sind in der Prüfung nicht erlaubt.
Zur optimalen Prüfungsvorbereitung bietet die DIHK-Bildungs-GmbH kostenpflichtig Lernmaterial und Prüfungsaufgaben an. Die Reihe “Aufgaben/Lösungshinweise” enthält die original Prüfungsfragen der vergangenen Jahre mit den dazugehörigen Lösungshinweisen. Durch das Lösen der Prüfungsaufgaben festigen Sie nicht nur Ihr Wissen, sondern lernen auch die Lösungserwartungen und die Bearbeitungszeiten einzuschätzen.