Fortbildungsprüfungen

Elektrofachkraft

Ziel der Prüfung

Der Bewerber soll durch die Prüfung die Qualifikationen als vollwertige Elektrofachkraft erreichen und damit die beruflichen Möglichkeiten erheblich verbessern.
Ausführliche Informationen sind den besonderen Rechtsvorschriften (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 106 KB) für die Prüfung “Elektrofachkraft” zu entnehmen.

Aufbau der Prüfung

Die Prüfung wird als Kenntnis- und fachpraktische Prüfung durchgeführt und gliedert sich wie folgt:
  • Sicherheitstechnik und Arbeitsschutz
  • Funktions- und Schaltungsanalyse
  • Arbeitsauftrag
Im Bereich Sicherheitstechnik und Arbeitsschutz soll der Bewerber nachweisen, dass er Kenntnisse über die Gefahren und die notwendigen Schutzbestimmungen im Umgang mit dem elektronischen Strom besitzt.
Im Bereich Funktions- und Schaltungsanalyse soll der Bewerber nachweisen, dass er Schaltungsunterlagen und Anlagendokumentationen auswerten, funktionelle Zusammenhänge in elektrischen Anlagen analysieren, Steuerungsprogramme interpretieren und ändern, Mess- und Prüfverfahren auswählen und Signale an Schnittstellen funktionell zuordnen kann.

Detaillierte Informationen zur Prüfungsorganisation, zum zeitlichen Ablauf sowie zu den Bestehensregelungen können Sie dem Merkblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 458 KB) entnehmen.

Zulassung und Anmeldung zur Prüfung

Zur Prüfung ist zugelassen, wer Folgendes nachweist:
  • einen Abschluss in einem technischen Ausbildungsberuf oder
  • wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen kann, dass er Kenntnisse und Fertigkeiten erworben hat, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen sollte vor Lehrgangsbeginn erfolgen. Dazu steht das Formular “Antrag auf Überprüfung der Zulassung” (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1380 KB) zur Verfügung. Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular muss, zusammen mit den erforderlichen Nachweisen, per E-Mail an die zuständige Sachbearbeiterin (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 283 KB) gesendet werden.
Erst nach bzw. mit Zugang der schriftlichen Zulassungsbestätigung können sich Interessenten zur Prüfung anmelden. Die Unterlagen zur Anmeldung erhalten sie von der zuständigen Sachbearbeiterin (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 283 KB).

Prüfungstermine und Fristen

Aktuelle Prüfungstermine erfragen Sie bitte bei der zuständigen Sachbearbeiterin.
Anmeldeschluss für alle Prüfungen im Frühjahr eines jeden Jahres ist der 15. Januar.
Anmeldeschluss für alle Prüfungen im Herbst eines jeden Jahres ist der 15. Juli.

Prüfungsgebühren

Die Gebühren werden für einen Prüfungstermin erhoben und erstrecken sich auf die gesamte Prüfung. Nach aktuellem Stand (Dezember 2019) ergeben sich für die einzelnen Prüfungsteile folgende Gebühren:
Prüfungsteil
Gebühr*
Alle Prüfungsteile (gesamt)
300,00 EUR
* Die zum Zeitpunkt der Anmeldung geltenden Gebühren sind en verbindlichen Anmeldeunterlagen zu entnehmen. Die Gebühren werden in aller Regel kostendeckend kalkuliert und in regelmäßigen Abständen überprüft bzw. angepasst
Detaillierte Informationen zur Erhebung von Prüfungsgebühren und zur Gebührenordnung der IHK Hochrhein-Bodensee finden Sie hier.

Rücktritt / Nichtteilnahme

Ausführliche Informationen zum Rücktritt von Fortbildungsprüfungen nach erfolgter Anmeldung (bspw. Richtlinien, Rücktrittsgebühren, etc.) bzw. für den Fall der Nichtteilnahme an einer Prüfung finden Sie unter der Rubrik “Rechtliche Grundlagen – Rücktritt / Nichtteilnahme”.

Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung

Die IHK Hochrhein-Bodensee bietet Lehrgänge zur gezielten Prüfungsvorbereitung an. Für detailliertere Informationen zu den Lehrgängen inkl. Terminübersicht folgen Sie der nachfolgenden Verlinkung.
Eine Auflistung weiterer Anbieter von Lehrgängen in der Region der IHK Hochrhein-Bodensee sowie auch überregional finden Sie .

Hinweise und Tipps

In der Prüfung dürfen Sie die zugelassenen Hilfsmittel (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 195 KB) verwenden. Diese können in den verschiedenen Prüfungsteilen variieren. Andere Dokumente, Unterlagen oder Schreib- bzw. Rechenhilfen sind in der Prüfung nicht erlaubt.