Fortbildungsprüfungen
Geprüfte/r Bilanzbuchhalter/in - Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung
Ziel der Prüfung
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die zu prüfende Person in der Lage ist, Fach- und Führungsfunktionen zu übernehmen, in denen zu verantwortende Leitungsprozesse von Organisationen eigenständig gesteuert werden, eigenständig ausgeführt werden und dafür Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen geführt werden. Die zu prüfende Person soll in der Lage sein, eigenständig und verantwortlich die Aufgaben des kaufmännischen Rechnungswesens für Unternehmen und Institutionen unterschiedlicher Art, Größe und Rechtsform zu organisieren und durchzuführen.
Zu diesen Aufgaben gehören:
- Jahresabschlüsse nach nationalem Recht erstellen und dabei Rechtsform von Unternehmen und Institutionen beachten,
- Steuerrecht in den wesentlichen betrieblichen relevanten Steuerarten anwenden,
- die wesentlichen Regelungen der Internationalen Financial Reporting Standards und der International Accounting Standards mit den entsprechenden nationalen Rechtsformen vergleichen,
- Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden,
- das Zahlenwerk für Planungs- und Kontrollentscheidungen auswerten und interpretieren,
- ein internes Kontrollsystem in der Organisation und im Finanz- und Rechnungswesen sicherstellen,
- finanzwirtschaftliche Vorgänge planen und abwickeln,
- Mitarbeiter/-innen führen sowie deren berufliche Entwicklung fördern, Nachwuchskräfte ausbilden, Teamarbeit und Projektmanagement umsetzten sowie
- Berufsausbildung organisieren und durchführen.
Ausführliche Informationen sowie die geltenden rechtlichen Grundlagen sind der Verordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 79 KB) über die Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfte Bilanzbuchhalterin" / "Geprüfter Bilanzbuchhalter" zu entnehmen.
Aufbau der Prüfung
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Die Prüfung erstreckt sich auf die folgenden Handlungsbereiche:
- Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen,
- Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten,
- Betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen
- Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen,
- Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden,
- Ein internes Kontrollsystem sicherstellen,
- Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen.
Die Prüfungen zum Abschluss „Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in“ finden grundsätzlich nur in Schopfheim statt. Bei Bedarf und genug Nachfrage wird die Möglichkeit angeboten, die schriftlichen Prüfungen in Konstanz abzulegen. In diesem Fall findet lediglich das Fachgespräch in Schopfheim statt.
Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Prüfung wird auf der Grundlage einer Beschreibung einer betrieblichen Situation durchgeführt und besteht aus drei zu bearbeiteten Aufgabenstellungen. Die Bearbeitungszeit pro Prüfung beträgt 240 Minuten.
Mündliche Prüfung (Präsentation und Fachgespräch)
In der mündlichen Prüfung soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, angemessen und sachgerecht zu kommunizieren und Fachinhalte zu präsentieren. Die mündliche Prüfung besteht aus einer Präsentation und einem sich unmittelbar anschließenden Fachgespräch.
Durch die Präsentation weist die zu prüfende Person nach, dass sie in der Lage ist, ein komplexes Problem der betrieblichen Praxis zu erfassen, darzustellen, zu beurteilen und zu lösen. Die zu prüfende Person wählt selbst ein Thema für die Präsentation. Das Thema muss aus dem Handlungsbereich „Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten“ stammen. Sie hat das Thema mit einer Kurzbeschreibung des Problems und einer inhaltlichen Gliederung dem Prüfungsausschuss zum Termin der dritten schriftlichen Prüfungsleistung einzureichen. Die Präsentation soll nicht länger als 15 Minuten dauern.
Im Fachgespräch soll die zu prüfende Person, ausgehend von der Präsentation, nachweisen, dass sie in der Lage ist, Probleme der betrieblichen Praxis zu analysieren und Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung der maßgebenden Einflussfaktoren zu bewerten. Im Fachgespräch sind neben dem Handlungsbereich „Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten“ andere Handlungsbereiche einzubeziehen. Das Fachgespräch soll nicht länger als 30 Minuten dauern.
Vier Wochen vor den schriftlichen Prüfungen erhält der/die Prüfungsteilnehmer*in die Aufforderung einen Themenvorschlag für die mündliche Prüfung, spätestens am Tag der dritten schriftlichen Prüfung, einzureichen. Zur Einreichung des Themenvorschlags steht das Formular “BiBu_Fachgespräch_Themenvorschlag” (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 183 KB) zur Verfügung.
Vier Wochen vor den schriftlichen Prüfungen erhält der/die Prüfungsteilnehmer*in die Aufforderung einen Themenvorschlag für die mündliche Prüfung, spätestens am Tag der dritten schriftlichen Prüfung, einzureichen. Zur Einreichung des Themenvorschlags steht das Formular “BiBu_Fachgespräch_Themenvorschlag” (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 183 KB) zur Verfügung.
Detaillierte Informationen zur Prüfungsorganisation, zum zeitlichen Ablauf sowie zu den Bestehensregelungen können Sie dem Merkblatt entnehmen.
Zulassung und Anmeldung zur Prüfung
Zur Prüfung ist zugelassen, wer Folgendes nachweist:
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren oder
- einen der folgenden Abschlüsse:
- einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau,
- einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin oder
- einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und eine darauf folgende, mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen sollte vor Lehrgangsbeginn erfolgen. Dazu steht das Formular “Antrag auf Überprüfung der Zulassung” (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1380 KB) zur Verfügung. Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular muss, zusammen mit den erforderlichen Nachweisen, per E-Mail an die zuständige Sachbearbeiterin (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 283 KB) gesendet werden.
Erst nach bzw. mit Zugang der schriftlichen Zulassungsbestätigung können sich Interessenten zur Prüfung anmelden. Die Unterlagen zur Anmeldung erhalten sie von der zuständigen Sachbearbeiterin (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 283 KB).
Prüfungstermine und Fristen
Die Prüfungen finden grundsätzlich nur in Schopfheim statt. Bei Bedarf und genug Nachfrage wird die Möglichkeit angeboten, die schriftlichen Prüfungen in Konstanz abzulegen. In diesem Fall findet lediglich das Fachgespräch in Schopfheim statt.
Anmeldeschluss für alle Prüfungen im Frühjahr eines jeden Jahres ist der 15. Januar.
Anmeldeschluss für alle Prüfungen im Herbst eines jeden Jahres ist der 15. Juli.
Anmeldeschluss für alle Prüfungen im Herbst eines jeden Jahres ist der 15. Juli.
Prüfungsgebühren
Die Gebühren werden für einen Prüfungstermin erhoben und erstrecken sich auf die gesamte Prüfung. Nach aktuellem Stand (Dezember 2019) ergeben sich für die einzelnen Prüfungsteile folgende Gebühren:
Prüfungsteil
|
Gebühr*
|
---|---|
Schriftliche Prüfungen
|
800,00 EUR
|
Mündliche Prüfung
(Präsentation und Fachgespräch) |
100,00 EUR
|
Alle Prüfungsteile (gesamt)
|
900,00 EUR
|
* Die zum Zeitpunkt der Anmeldung geltenden Gebühren sind en verbindlichen Anmeldeunterlagen zu entnehmen. Die Gebühren werden in aller Regel kostendeckend kalkuliert und in regelmäßigen Abständen überprüft bzw. angepasst
Detaillierte Informationen zur Erhebung von Prüfungsgebühren und zur Gebührenordnung der IHK Hochrhein-Bodensee finden Sie hier.
Rücktritt / Nichtteilnahme
Ausführliche Informationen zum Rücktritt von Fortbildungsprüfungen nach erfolgter Anmeldung (bspw. Richtlinien, Rücktrittsgebühren, etc.) bzw. für den Fall der Nichtteilnahme an einer Prüfung finden Sie unter der Rubrik “Rechtliche Grundlagen – Rücktritt / Nichtteilnahme”.
Finanzielle Förderung
Über die finanzielle Förderung nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) informieren in Baden-Württemberg die Ämter für Ausbildungsförderung. Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten über das Aufstiegs-BaföG finden Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de oder erhalten Sie telefonisch unter 0800/6223634.
Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung
Die IHK Hochrhein-Bodensee bietet Lehrgänge zur gezielten Prüfungsvorbereitung an. Für detailliertere Informationen zu den Lehrgängen inkl. Terminübersicht folgen Sie der nachfolgenden Verlinkung.
Eine Auflistung weiterer Anbieter von Lehrgängen in der Region der IHK Hochrhein-Bodensee sowie auch überregional finden Sie .
Hinweise und Tipps
In der Prüfung dürfen Sie die zugelassenen Hilfsmittel (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 21 KB) verwenden. Diese können in den verschiedenen Prüfungsteilen variieren. Andere Dokumente, Unterlagen oder Schreib- bzw. Rechenhilfen sind in der Prüfung nicht erlaubt.
Zur optimalen Prüfungsvorbereitung bietet die DIHK-Bildungs-GmbH kostenpflichtig Lernmaterial und Prüfungsaufgaben an. Die Reihe “Aufgaben/Lösungshinweise” enthält die original Prüfungsfragen der vergangenen Jahre mit den dazugehörigen Lösungshinweisen. Durch das Lösen der Prüfungsaufgaben festigen Sie nicht nur Ihr Wissen, sondern lernen auch die Lösungserwartungen und die Bearbeitungszeiten einzuschätzen.