Aus- und Weiterbildung

Geprüfte/r Betriebswirt/in (VO 2020)

Ziel der Prüfung

Durch die Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit sollen Gepr. Betriebswirte nach dem Berufsbildungsgesetz - Master Professional in Business Management nach dem Berufsbildungsgesetz in der Lage sein, selbständig oder im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses für Unternehmen und Organisationen unterschiedlicher Art, Größe und Wirtschaftszweige unter Berücksichtigung der ökonomischen, ökologischen und ethischen Handlungsfelder eines nachhaltigen Wirtschaftens eigenständig und verantwortlich strategische Entscheidungen vorzubereiten und umzusetzen.
Zu diesen Aufgaben gehören:

  1.  Strategien unter Berücksichtigung der Unternehmensziele im Rahmen der Unternehmensführung entwickeln,
  2.  Leistungsprozesse im nationalen und internationalen Marktumfeld unter Beachtung regulativer und finanzwirtschaftlicher Rahmenbedingungen gestalten,
  3.  Organisatorische Rahmenbedingungen weiterentwickeln sowie
  4.  Strategien umsetzen, Unternehmensprozesse steuern, überwachen und notwendige Anpassungen vornehmen.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Fortbildungsabschluss "Geprüfte/r Betriebswirt/in" Master Professional in Business Management.

Aufbau der Prüfung

Die Prüfung besteht aus drei selbstständigen Prüfungsteilen:
  1. Schriftlichen Prüfungsteil
  2. Mündlicher Prüfungsteil
  3. Projektbezogener Prüfungsteil
Die Prüfung erstreckt sich auf folgende Handlungsbereiche:
  1. Unternehmensspezifische Strategiefelder erkennen und ausgestalten,
  2. Normenbestimmte und finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Unternehmensstrategie bewerten,
  3. Nationale und internationale Leistungsprozesse organisieren,
  4. Unternehmensorganisation zur Sicherstellung der Leistungs- und Unternehmensprozesse unter Berücksichtigung der strategischen Vorgaben gestalten,
  5. Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen wahrnehmen.
Das Prüfungsverfahren ist innerhalb von drei Jahren, beginnend mit dem Tag der ersten Prüfungsleistung, abzuschließen. Bei Überschreiten der Frist müssen alle Prüfungsleistungen erneut abgelegt werden.

Schriftlicher Prüfungsteil

Der schriftliche Prüfungsteil wird auf der Grundlage der Beschreibung einer betrieblichen Situation durchgeführt. Er besteht aus drei gleichgewichtigen, daraus abgeleiteten, aufeinander abgestimmten Aufgabenstellungen, die eigenständige Lösungen ermöglichen. In jeder Aufgabenstellung wird jeder Handlungsbereich situationsbezogen thematisiert. 
In jeder Aufgabenstellung müssen die Aufgaben zu einem Handlungsbereich in englischer Sprache formuliert sein – und auf Englisch beantwortet werden. Das Niveau orientiert sich an Level B, konkret Niveau B2. Die Bearbeitungszeit für jede Aufgabenstellung beträgt 240 Minuten. Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist nicht vorgesehen.

Mündlicher Prüfungsteil

Der mündliche Prüfungsteil umfasst alle fünf Handlungsbereiche (§ 4) wobei der Schwerpunkt auf dem Bereich “Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen wahrnehmen” liegt. Die mündliche Prüfung soll nicht länger als 45 Minuten dauern. Die schriftliche Prüfung muss vorher abgelegt (Teilnahme ist ausreichend) sein.
Der mündliche Prüfungsteil ist nur durchzuführen, wenn der schriftliche Prüfungsteil abgelegt (Teilnahme) wurde. Er ist innerhalb von zwei Jahren nach Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils abzulegen. Bei Überschreiten dieser Frist ist der schriftliche Prüfungsteil erneut abzulegen.

Projektbezogener Prüfungsteil

Der projektbezogene Prüfungsteil wird nur durchgeführt, wenn der schriftliche und der mündliche Prüfungsteil bestanden sind. Er besteht aus einer
  1. schriftlichen Projektarbeit
  2. einer Präsentation und
  3. einem projektarbeitsbezogenes Fachgespräch.
Zur Präsentation und zum Fachgespräch wird nur zugelassen, wer die schriftliche Projektarbeit bestanden hat.

Zulassung und Anmeldung zur Prüfung

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. Eine erfolgreich abgelegte Prüfung als Fachwirt/-in oder Fachkaufmann/-frau oder eine vergleichbare kaufmännischer Fortbildungsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz,
  2. eine erfolgreich abgelegte Prüfung zum/zur „Gepr. Kaufmännischen Fachwirt/-in nach der Handwerksordnung“,
  3. eine erfolgreich abgelegte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung an einer auf eine Berufsausbildung aufbauenden kaufmännischen Fachschule (staatlich gepr. Betriebswirt/-in) und nach dem Abschluss eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  4. einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom-, Master- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer nach Landesrecht den Hochschulen gleichgestellten Akademie und eine nach dem Abschluss erworbene mindestens einjährige Berufspraxis.
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 Nummer 2 und 3 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 2 Absatz 3 der Verordnung genannten Aufgaben haben.
Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erwerben.
Die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen sollte vor Lehrgangsbeginn erfolgen. Dazu steht das Formular “Antrag auf Überprüfung der Zulassung” (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1380 KB) zur Verfügung. Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular muss, zusammen mit den erforderlichen Nachweisen, per E-Mail an die zuständigen Sachbearbeiterin (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 223 KB) gesendet werden.
Erst nach bzw. mit Zugang der schriftlichen Zulassungsbestätigung können sich Interessenten zur Prüfung anmelden. Die Unterlagen zur Anmeldung erhalten sie von der zuständigen Sachbearbeiterin (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 223 KB).

Prüfungstermine und Fristen

Die genauen Termine für die schriftlichen Prüfungsteile entnehmen Sie bitte der Terminübersicht für die Prüfung zum/r Geprüften Betriebswirt/in.
Anmeldeschluss für alle Prüfungen im Frühjahr eines jeden Jahres ist der 15. Januar
Anmeldeschluss für alle Prüfungen im Herbst eines jeden Jahres ist der 15. Juli.

Prüfungsgebühren 

Die Gebühren werden für einen Prüfungstermin erhoben und erstrecken sich auf die gesamte Prüfung. Nach aktuellem Stand (Dezember 2019) ergeben sich für die einzelnen Prüfungsteile folgende Gebühren: 
Prüfungsteil
Gebühr*
Alle Prüfungsteile (gesamt)
1.200,00 EUR


* Die zum Zeitpunkt der Anmeldung geltenden Gebühren sind der aktuellen Fassung der Verwaltungsrichtlinie zum Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 373 KB) bzw. den verbindlichen Anmeldeunterlagen zu entnehmen. Die Gebühren werden in aller Regel kostendeckend kalkuliert und in regelmäßigen Abständen überprüft bzw. angepasst.
Detaillierte Informationen zur Erhebung von Prüfungsgebühren und zur Gebührenordnung der IHK Hochrhein-Bodensee finden Sie hier.

Rücktritt / Nichtteilnahme

Ausführliche Informationen zum Rücktritt von Fortbildungsprüfungen nach erfolgter Anmeldung (bspw. Richtlinien, Rücktrittsgebühren, etc.) bzw. für den Fall der Nichtteilnahme an einer Prüfung finden Sie unter der Rubrik “Rechtliche Grundlagen – Rücktritt / Nichtteilnahme”.

Finanzielle Förderung

Über die finanzielle Förderung nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) informieren in Baden-Württemberg die Ämter für Ausbildungsförderung. Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten über das Aufstiegs-BaföG finden Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de oder erhalten Sie telefonisch unter 0800/6223634.

Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung 

Die IHK Hochrhein-Bodensee bietet Lehrgänge zur gezielten Prüfungsvorbereitung an. Für detailliertere Informationen zu den Lehrgängen inkl. Terminübersicht folgen Sie der nachfolgenden Verlinkung.
Eine Auflistung weiterer Anbieter von Lehrgängen in der Region der IHK Hochrhein-Bodensee sowie auch überregional finden Sie .

Hinweise und Tipps

In der Prüfung dürfen Sie die zugelassenen Hilfsmittel (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 23 KB) verwenden. Diese können in den verschiedenen Prüfungsteilen variieren. Andere Dokumente, Unterlagen oder Schreib- bzw. Rechenhilfen sind in der Prüfung nicht erlaubt.
Zur optimalen Prüfungsvorbereitung bietet die DIHK-Bildungs-GmbH kostenpflichtig Lernmaterial und Prüfungsaufgaben an. Die Reihe “Aufgaben/Lösungshinweise” enthält die original Prüfungsfragen der vergangenen Jahre mit den dazugehörigen Lösungshinweisen. Durch das Lösen der Prüfungsaufgaben festigen Sie nicht nur Ihr Wissen, sondern lernen auch die Lösungserwartungen und die Bearbeitungszeiten einzuschätzen.