Fortbildungsprüfungen
Geprüfte/r Aus- und Weiterbildungspädagoge/in
Ziel der Prüfung
Ziel der Prüfung ist der Nachweis der notwendigen Qualifikationen, um die folgenden Aufgaben eigenständig und verantwortlich wahrnehmen zu können:
- Bildungsprozesse in der Berufsausbildung sowie betrieblichen Weiterbildung ganzheitlich planen und durchführen, dabei insbesondere:
- Ausbildungsordnungen umsetzen und betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen planen,
- Auszubildende gewinnen, auswählen und beraten, Beschäftigte in Bildungs- und Lernfragen beraten,
- Bildungsmaßnahmen organisatorisch und pädagogisch unter Mitwirkung Anderer realisieren,
- Auszubildende und Beschäftigte lernbegleiten sowie individuell fördern,
- Fachkräfte in der Aus- und Weiterbildung berufspädagogisch begleiten,
- die Qualität der Lehr- und Lernprozesse sichern und optimieren.
Ausführliche Informationen sowie die geltenden rechtlichen Grundlagen sind der Verordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 72 KB) über die Prüfung zum anerkannten Abschluss “Geprüfte Aus- und Weiterbildungspädagogin” / “Geprüfter Aus- und Weiterbildungspädagoge” zu entnehmen.
Aufbau der Prüfung
Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile:
Lernprozesse und Lernbegleitung (schriftlich und mündlich)
- Gestaltung von Lernprozessen und Lernbegleitung
- Lernpsychologische, jugend-, erwachsenen- und sozialpädagogisch geschützte Lernbegleitung
- Medienauswahl und -einsatz
- Lern- und Entwicklungsberatung
Die mündliche Prüfungsleistung wird durch ein situationsbezogenes Fachgespräch in einem vom Prüfungsausschuss gewählten Thema erbracht. Der/Die Prüflingsteilnehmer/-in wählt dafür einen aus zwei zur Wahl gestellten Fällen aus. Durch das Fachgespräch soll nachgewiesen werden, dass pädagogisch angemessen moderiert, geführt und kommuniziert werden kann.
Planungsprozesse in der beruflichen Bildung (schriftlich)
- Organisation und Planung beruflicher Bildungsprozesse
- Gewinnung, Eignungsfeststellung und Auswahl von Auszubildenden
- Bewertung von Leistungen sowie Prüfen und Prüfungsgestaltung
- Berufspädagogische Begleitung von Fachkräften der Aus- und Weiterbildung
- Qualitätssicherung von beruflichen Bildungsprozessen
Berufspädagogisches Handeln (Projektarbeit)
In diesem Prüfungsteil sollen Sie die Fähigkeit nachweisen, dass Sie den Prozess einer Ausbilderfunktion im beruflichen Einsatzfeld in einem konkreten projektförmigen bearbeiteten Geschäftsfall entwickeln, planen, organisieren, durchführen, Qualität sichern und optimieren können. Dabei sollen die wesentlichen betrieblichen, fachlichen, pädagogischen, wirtschaftlichen, zielgruppenspezifisch und organisatorische Gesichtspunkte abgewogen und berücksichtigt werden.
Informationen zu den formalen Anforderungen einer fachübergreifenden Projektarbeit finden Sie in der Publikation “Projektarbeiten – Richtlinien und Hinweise” (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 212 KB) des DIHK. Sie soll dabei helfen, Unsicherheiten bei der Anfertigung derartiger Arbeiten zu verhindern und den Erwartungshorizont sowie das Anforderungsniveau zu konkretisieren.
Detaillierte Informationen zur Prüfungsorganisation, zum zeitlichen Ablauf sowie zu den Bestehensregelungen können Sie dem Merkblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 303 KB) entnehmen.
Zulassung und Anmeldung zur Prüfung
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
- einen Abschluss in einem anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und eine anschließende mindestens einjährige Berufspraxis oder in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und eine anschließende mindestens zweijährige Berufspraxis und
- eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder eine vergleichbare berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation nachweist.
Die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen sollte vor Lehrgangsbeginn erfolgen. Dazu steht das Formular “Antrag auf Überprüfung der Zulassung” (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1380 KB) zur Verfügung. Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular muss, zusammen mit den erforderlichen Nachweisen, per E-Mail an die zuständige Sachbearbeiterin (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 283 KB) gesendet werden.
Erst nach bzw. mit Zugang der schriftlichen Zulassungsbestätigung können sich Interessenten zur Prüfung anmelden. Die Unterlagen zur Anmeldung erhalten sie von der zuständigen Sachbearbeiterin (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 283 KB).
Prüfungstermine und Fristen
Anmeldeschluss für alle Prüfungen im Frühjahr eines jeden Jahres ist der 15. Januar.
Anmeldeschluss für alle Prüfungen im Herbst eines jeden Jahres ist der 15. Juli.
Anmeldeschluss für alle Prüfungen im Herbst eines jeden Jahres ist der 15. Juli.
Prüfungsgebühren
Die Gebühren werden für einen Prüfungstermin erhoben und erstrecken sich auf die gesamte Prüfung. Nach aktuellem Stand (Dezember 2019) ergeben sich für die einzelnen Prüfungsteile folgende Gebühren:
Prüfungsteil
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Gebühr*
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---|---|
Lernprozesse und Lernbegleitung
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300,00 EUR
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Planungsprozesse in der beruflichen Bildung
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300,00 EUR
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Berufspädagogisches Handeln
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300,00 EUR
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Alle Prüfungsteile (gesamt)
|
900,00 EUR
|
* Die zum Zeitpunkt der Anmeldung geltenden Gebühren sind en verbindlichen Anmeldeunterlagen zu entnehmen. Die Gebühren werden in aller Regel kostendeckend kalkuliert und in regelmäßigen Abständen überprüft bzw. angepasstv
Detaillierte Informationen zur Erhebung von Prüfungsgebühren und zur Gebührenordnung der IHK Hochrhein-Bodensee finden Sie hier.
Rücktritt / Nichtteilnahme
Ausführliche Informationen zum Rücktritt von Fortbildungsprüfungen nach erfolgter Anmeldung (bspw. Richtlinien, Rücktrittsgebühren, etc.) bzw. für den Fall der Nichtteilnahme an einer Prüfung finden Sie unter der Rubrik “Rechtliche Grundlagen – Rücktritt / Nichtteilnahme”.
Finanzielle Förderung
Über die finanzielle Förderung nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) informieren in Baden-Württemberg die Ämter für Ausbildungsförderung. Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten über das Aufstiegs-BaföG finden Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de oder erhalten Sie telefonisch unter 0800/6223634.
Hinweise und Tipps
In der Prüfung dürfen Sie die zugelassenen Hilfsmittel (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 25 KB) verwenden. Diese können in den verschiedenen Prüfungsteilen variieren. Andere Dokumente, Unterlagen oder Schreib- bzw. Rechenhilfen sind in der Prüfung nicht erlaubt.
Zur optimalen Prüfungsvorbereitung bietet die DIHK-Bildungs-GmbH kostenpflichtig Lernmaterial und Prüfungsaufgaben an. Die Reihe “Aufgaben/Lösungshinweise” enthält die original Prüfungsfragen der vergangenen Jahre mit den dazugehörigen Lösungshinweisen. Durch das Lösen der Prüfungsaufgaben festigen Sie nicht nur Ihr Wissen, sondern lernen auch die Lösungserwartungen und die Bearbeitungszeiten einzuschätzen.