Firmen-Portal

Die IHK Hochrhein-Bodensee bietet ab sofort die ersten Module des digitalen Bildungsportals #BerufsBildungOnline an. Das Portal stellt für Ausbildungsbetriebe digitale Dienstleistungen zur Online-Kommunikation mit ihrer IHK zur Verfügung.

Digitaler Service für Ausbildungsbetriebe

Die Dienstleistungen des Firmen-Portals umfassen den Online-Ausbildungsvertrag, Self-Services sowie eine Dokumentenbox für den Erhalt z. B. der Eintragungsbestätigungen für Berufsausbildungsverhältnisse. Weiterhin ist geplant, dass die Unternehmen über einen Newsfeed in Form von Kurzbeiträgen zu aktuellen bildungspolitischen sowie ausbildungs- und prüfungsrelevanten Themen der IHK informiert werden.
Im Firmen-Portal können Betriebe ihre Mitarbeiter*innen zu verschiedenen Rollen (z.B. Vertragsbearbeitung, etc.) anlegen und selbst die Berechtigungen verwalten, wodurch eine personenbezogene Nutzung möglich ist.
Diese Vorteile bietet das Portal #BerufsBildungOnline
  • nutzerfreundliche und intuitive Bedienung
  • zielgruppenorientierte Ansprache und Information
  • weitestgehend medienbruchfreie Kommunikation

Registrierung

Jeder Ausbildungsbetrieb muss sich bei der ersten Anmeldung im Bildungsportal einmalig registrieren. Die dazu erforderlichen Registrierungsdaten (Benutzerkennung bzw. Zugangsnummer und Passwort) erhalten Ausbildungsbetriebe von der IHK per Post. Erst mit Vorliegen der Registrierungsdaten kann der mehrstufige Registrierungsprozess durchgeführt werden.
Unternehmen mit mehreren Ausbildungsstätten (bspw. Filialen) erhalten für jede bei der IHK Hochrhein-Bodensee eingetragene Ausbildungsstätte separate Registrierungsdaten per Post. Somit muss auch für jede Ausbildungsstätte eine Registrierung im Bildungsportal einmalig vorgenommen werden. Wenn Sie im Rahmen des Registrierungsprozesses für die einzelnen Ausbildungsstätten immer die gleiche E-Mail-Adresse verifizieren, so werden die Zugänge automatisch miteinander verknüpft. Dies hat den Vorteil, dass Sie mit einem Zugang die Verträge und Berechtigungen für alle Ihre Ausbildungsstätten verwalten können. Detaillierte Informationen dazu finden Sie in der “Kurzanleitung” (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 904 KB) auf Seite 4.
Der Registrierungsprozess ist nur einmalig mit der ersten Anmeldung durchzuführen. Nach der erfolgreichen Registrierung loggt sich der/die verantwortliche Mitarbeiter*in des Ausbildungsbetriebes immer mit der verifizierten E-Mail-Adresse und dem Passwort direkt im Firmen-Portal ein.
Der/Die verantwortliche Mitarbeiter*in kann als Administrator*in im Portal selbst Zugänge für weitere Mitarbeiter*innen, bspw. zur Vertragsbearbeitung, anlegen.

Login zum Firmen-Portal

Zugang und Berechtigungen für weitere Mitarbeiter

Detaillierte Informationen zur Mitarbeiterverwaltung finden Sie in der “Kurzanleitung” (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 904 KB) auf den Seiten 7 und 8.

Ausbildungsverträge anlegen und verwalten

Im Firmen-Portal können Betriebe die Ausbildungsverträge webbasiert erstellen, Vorlagen anlegen sowie die Verträge verwalten. Neu, im Vergleich zum vorherigen Online-Ausbildungsvertrag, ist die Upload-Funktion für abgeschlossene Ausbildungsverträge. Durch diese Funktion entfällt zukünftig der zusätzliche Versand per Post bzw. per E-Mail. Insgesamt bietet das Firmen-Portal eine noch nutzerfreundlichere Bedienung mit vielen Plausibilitätsprüfungen, die eine fehlerhafte Eingabe vor Vertragsschluss weitestgehend vermeiden.
Detailliertere Informationen finden Sie in der “Kurzanleitung” (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 904 KB) auf den Seiten 9 bis 13.
Bitte beachten Sie:
Zukünftig müssen Ausbildungsverträge über das Firmen-Portal angelegt und, zusammen mit allen erforderlichen Dokumenten, digital an die IHK übermittelt werden. Ausbildungsverträge die per Post (Papierform) oder per E-Mail (Scan) an die IHK gesendet werden, können nicht mehr bearbeitet werden!
Folgende Dokumente müssen, nach Unterzeichnung, im Portal hochgeladen und an die IHK digital übermittelt werden:

1. Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
2. Kopie des unterschriebenen Berufsausbildungsvertrages
3. ggf. ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung (gemäß § 32 JArbSchG)
→ Nur bei Auszubildenden, die zu Beginn der Ausbildung noch nicht volljährig sind!
4. ggf. Zusatzvereinbarung zu den Wahlqualifikationen
→ Nur bei Ausbildungsberufen mit Wahlqualifikationen!
5. ggf. Kopie des Schulabschlusszeugnisses
→ Nur bei Verkürzung der Ausbildungsdauer!
6. ggf. Bescheinigung der Agentur für Arbeit für Berufe nach § 66 BBiG

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Im Artikel “Bildungsportal – FAQs” sind bereits Antworten auf besonders häufig gestellte Fragen sowie Informationen zur Behebung von Problemen übersichtlich zusammengefasst. Bei weiteren Fragen zum Bildungsportal helfen wir gerne persönlich weiter.