Umsatzsteuer

Aussetzung der Übermittlungspflicht von Voranmeldungen in Neugründungsfällen

Mittels BMF-Schreiben vom 16.12.2020 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 159 KB) hat das Bundesfinanzministerium die generelle Verpflichtung zur monatlichen Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen in Neugründungsfällen für die Besteuerungszeiträume 2021 bis 2026 ausgesetzt. Sie konkretisiert damit eine Regelung des Dritten Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Drittes Bürokratieentlastungsgesetz).
Betroffen sind Besteuerungs- und Voranmeldungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2020 und vor dem 1. Januar 2027 enden.
Das BMF hat mit Schreiben vom 01.11.2023 die die Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs-und Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2024 veröffentlicht. Siehe Downloadbereich.