Auskunftspflicht nach § 138 Absatz 1b AO bei Betriebseröffnung

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei Gründungen

Ab 1. Januar 2021 ist es aufgrund des Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG III) vom 22. November 2019 bei Unternehmensgründungen zwingend erforderlich, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das zuständige Finanzamt zu übermitteln.
Dies bedeutet für die Vollzugspraxis, dass der Gewerbetreibende nach Vornahme der Gewerbeanmeldung (§ 14 GewO) nicht mehr wie bisher vom zuständigen Finanzamt postalisch aufgefordert wird, den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ausgefüllt zurückzusenden, sondern der Gewerbetreibende ist gemäß § 138 Abs. 1b AO ab dem 01.01.2021 verpflichtet, den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ online beim zuständigen Finanzamt abzurufen und ausgefüllt elektronisch zu übermitteln. Die Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums an die Finanzbehörden der Kommunen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 409 KB).
Elektronische Fragebögen zur steuerlichen Erfassung sowie weitere Informationen zur Übermittlung werden im Online-Finanzamt „Mein ELSTER“ zur Verfügung gestellt.