Versicherungspflicht für Selbstständige
Krankenversicherung
Selbstständige können entweder Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder sich über eine private Krankenversicherung absichern.
Wer zuvor sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder familienversichert war, hat die Wahl zwischen
- einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung oder
- einer privaten Krankenversicherung.
Krankenversicherung informieren
Der Schritt in die berufliche Selbstständigkeit muss der Krankenversicherung gemeldet werden.
Selbstständige, die keine Absicherung im Krankheitsfall haben, zuletzt privat krankenversichert waren oder der privaten Krankenversicherung (PKV) zuzuordnen sind, können sich in einem Basistarif bei einer privaten Krankenversicherung absichern. Er ist nach Art, Umfang, Leistung und Höhe vergleichbar mit der gesetzlichen Krankenkasse.
Private oder gesetzliche Krankenversicherung
Bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung sollten Sie die damit verbundenen Vor- und Nachteile abwägen. Denn wer sich für ein privates Krankenversicherungsunternehmen entscheidet, hat als beruflich Selbstständige*r keine Möglichkeit mehr, in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren. Ausführliche Informationen und Beratung dazu bieten zum Beispiel die Verbraucherzentralen.
Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung
Für freiwillig versicherte Selbstständige sowie Versicherte der Künstlersozialkasse beträgt der allgemeine Beitragssatz 14,6 Prozent (2024). Mit dem allgemeinen Beitragssatz haben Sie bei Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Krankengeld. Die Entscheidung für eine Absicherung mit Krankengeld liegt bei Ihnen. Der Abschluss dieses Wahltarifs hat eine dreijährige Bindung an die gesetzliche Krankenkasse zur Folge. Alternative: Sie versichern sich über den ermäßigten Beitragssatz von 14 Prozent und schließen zusätzlich eine Krankentagegeld-Zusatzversicherung bei einer privaten Krankenversicherung ab.
Darüber hinaus können die Krankenkassen einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern verlangen. Dessen Höhe legt jede Krankenkasse für sich fest. Bitte erkundigen Sie sich daher bei Ihrer Krankenkasse.
Für diejenigen, die bereits Mitarbeiter beschäftigen: Der Arbeitgeberbeitrag beträgt im Jahr 2024 7,3 bzw. 7 Prozent bei einem ermäßigten Beitrag. Auch der individuelle Zusatzbeitrag wird zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Beschäftigten bezahlt.
Beitragshöhe ermitteln
Grundlage für die Berechnung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung sind nicht nur Ihre Einnahmen aus hauptberuflicher selbständiger Tätigkeit, sondern auch andere Einnahmearten, wie beispielsweise Einkommen aus Vermietung und Verpachtung oder Zinseinnahmen. Insgesamt werden Ihre Einnahmen aber nur bis zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze von 5.175 Euro (brutto) im Jahr 2024 berücksichtigt. Erzielen Sie höhere Einnahmen, müssen Sie deshalb keine höheren Beiträge zahlen, sondern höchstens
Bei geringeren Einnahmen als 5.175 Euro pro Monat muss die Krankenkasse prüfen, ob die gesetzliche Mindestbemessungsgrundlage von 1.131,67 Euro (2024) pro Monat zum Zug kommt. Das bedeutet: Wenn sich Ihre Einnahmen monatlich auf nicht mehr als 1.131,67 Euro belaufen, liegt der Beitrag bei etwa 160 Euro.
Freiwillig Versicherte sind während des Bezugs von Krankengeld oder Mutterschaftsgeld von der Pflicht befreit, Mindestbeiträge zu zahlen. Beiträge werden während dieser Zeit nur auf tatsächlich bestehende beitragspflichtige Einnahmen erhoben.
Eine Besonderheit gilt für Personen, die den Gründungszuschuss der Arbeitsagentur in Anspruch nehmen. Für die Berechnung des Beitrags zählt, neben dem Gründungszuschuss selbst, die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Versicherten. Der zur sozialen Sicherung vorgesehene Teil des Gründungszuschusses in Höhe von monatlich 300 Euro bleibt bei den beitragspflichtigen Einnahmen jedoch unberücksichtigt.
Gut zu wissen: Bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung sollten die damit verbundenen Vor- und Nachteile abgewogen werden: Wer sich für eine private Krankenversicherung entscheidet, hat als Selbstständiger keine Möglichkeit mehr, in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren.
Pflegeversicherung
Beruflich Selbstständige sind über die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung gleichzeitig auch pflegeversichert. Der gesetzliche Beitragssatz liegt bei 3,4 Prozent (2024) des Einkommens. Für Versicherte mit Kind(ern) unter 25 Jahren gibt es eine Entlastung.
Bei der privaten Krankenversicherung besteht ebenfalls die Möglichkeit einer Kombination mit einer privaten Pflegeversicherung. Alternativ können Sie sich auch für einen anderen Anbieter entscheiden.
Familienversicherung für Teilzeitselbständige
Teilzeitselbständige, deren Gesamteinkommen 505 Euro monatlich (Stand: 2024) nicht übersteigt, dürfen beitragsfrei in der Familienversicherung bleiben.
Quelle: www.existenzgruender.de