Bund und Land

Unterstützung für flutgeschädigte Unternehmen

Viele flutgeschädigte Betriebe stehen vor der enormen Herausforderung, mit den -in der Regel nicht auskömmlichen - Mitteln der Aufbauhilfe Schäden an Gebäuden, Flächen und Produktionsanlagen zu beheben, Geschäftsmodelle anzupassen, den Betrieb vor erneuten Flutereignissen zu schützen und gleichzeitig zukunftsfest aufzustellen. Ohne weitere Investitionen ist diese Aufgabe nur sehr schwer zu stemmen.

Hier finden Sie eine Zusammenstellung der aktuellen Förderprogramme von Bund und Land, die Unternehmen den Rücken stärken können.

GRW Förderprogramm

10 bis 20 % Zuschuss auf neue Investitionen
Die Kreise Mayen-Koblenz und Ahrweiler sind Teil des GRW/REGIO Förderprogramms „Gemeinschaftsaufgabe“ für die Periode 2022 bis 2027. Ziel der Förderung ist es, strukturschwache Regionen zu unterstützen, Standortnachteile bei Investitionen auszugleichen und Anreize zur Schaffung von Einkommen und Beschäftigung zu setzen.
Damit haben nun kleine und mittelständische Unternehmen die Möglichkeit, eine finanzielle Förderung von 10 bis 20 Prozent auf neue Investitionen zu erhalten. Grundvoraussetzung ist dabei die Schaffung neuer Arbeitsplätze (mind. + 10 %) und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit. Dabei müssen die Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit überwiegend überregional ausrichten.

Bund und Land stellen im Rahmen des Programms Zuschüsse bereit, z.B. für die Errichtung einer neuen – oder Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte oder für Änderungen des Produktionsprozesses. Es werden Investitionen bewilligt, deren geplanter Umfang eine Zuschusshöhe von 20.000 Euro oder mehr zulässt und die innerhalb von höchstens 36 Monaten getätigt werden.
Umgesetzt wird das Programm von der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Weitere Informationen zum Programm und zur Antragsstellung finden Sie hier.

EffInvest Landesprogramm zur Effizienzsteigerung im Unternehmen

Zuschüsse bis zu 20 % möglich
Gefördert werden Investitionsvorhaben zur nachhaltigen Steigerung der Energieeffizienz um mind. 20 % und der Ressourceneffizienz um mind. 10 %. Dazu gehören z.B. Maschinen, Anlagen und bauliche Maßnahmen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen, Materialverbrauch und Abfallaufkommen. Das Mindesteinsparvolumen muss 40t CO2 jährlich betragen.
Es werden Förderungen bewilligt, deren geplanter Investitionsumfang eine Zuschusshöhe von 50.000 Euro oder mehr zulässt. Dies bedeutet, dass bei kleinen Unternehmen in der Regel ein Mindestinvestitionsvolumen von 250.000 Euro erforderlich ist, bei mittleren und großen Unternehmen von 500.000 Euro. Es ist zudem die Einbindung eines externen Sachverständigen erforderlich.
Beantragt werden die Mittel online bei der Investitions- und Strukturbank ISB (Programm 364)

IBI-EFRE Landesprogramm zur Implementierung betrieblicher Innovationen

Investitionszuschuss von 10 – 20 %
Mit diesem Programm werden kleine (20 % Zuschuss) und mittlere (10 % Zuschuss) Unternehmen bei der Einführung betrieblicher Innovationen unterstützt, zur Umsetzung von Produktinnovationen, innovativen Geschäftsmodellen oder Produktionsprozessen. Dies können z. B. die Anschaffung fortschrittlicher und digitalisierter Produktionsmaschinen oder innovative Hard- und Softwaretools sein. Auch die Umsetzung von Produktinnovationen und die digitale Transformation werden gefördert. Der Mindestzuschussbetrag liegt bei 50.000 Euro (förderfähige Kosten mindestens 250.000 Euro bzw. 500.000 Euro). Die Förderhöchstgrenze liegt bei 5 Mio. Euro.
Beantragt werden die Mittel online bei der Investitions- und Strukturbank ISB (Programm 361).