Unternehmensgründung und -förderung
Inlandsmessen: Messeprogramm für junge innovative Unternehmen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert die Teilnahme junger innovativer Unternehmen an ausgewählten internationalen Leitmessen in Deutschland zu günstigen Bedingungen. Das Ziel des Programms ist es, die Vermarktung von innovativen Produkten und Dienstleistungen durch Messeteilnahmen bestmöglich zu unterstützen. Damit soll insbesondere der Export von produkt- und verfahrensmäßigen Neuentwicklungen unterstützt werden.
Gegenstand der Förderung
Gefördert wird die Teilnahme von jungen innovativen Unternehmen an einem vom Messeveranstalter organisierten Gemeinschaftsstand. Zu der Liste der förderfähigen Veranstaltungen gehören Messen, die eine hohe Internationalität auf der Aussteller- und Besucherseite aufweisen. Die Messen, auf denen eine Messeteilnahme an Gemeinschaftsständen gefördert werden kann, werden jährlich vom BMWK festgelegt.
Begünstigte
Förderfähig sind rechtlich selbstständige junge innovative Unternehmen die
- ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben,
- die jeweils gültige EU-Definition für ein kleines Unternehmen (50 Mitarbeiter und Jahresbilanzsumme oder Jahresumsatz von höchstens zehn Millionen Euro) erfüllen
- und jünger als zehn Jahre alt sind.
Ferner müssen die Unternehmen Produkte, Verfahren und Dienstleistungen neuentwickelt oder wesentlich verbessert haben.
Förderbetrag
Von den Gesamtkosten der Messeteilnahme eines Ausstellers sind die vom Messeveranstalter in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau förderfähig. Gewährt wird ein prozentualer Anteil der förderfähigen Ausgaben in Höhe von 60 Prozent bei den ersten zwei Teilnahmen und 50 Prozent ab der dritten Beteiligungbis zu einer Gesamtsumme von 7.500 Euro pro Aussteller und Messe.
Antragsverfahren
Aussteller melden sich spätestens acht Wochen vor Messebeginn beim Messeveranstalter zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand der geförderten Messe an. Bestandteil dieser Anmeldung ist ein Bewilligungsantrag (siehe Formulare), der unverzüglich schriftlich beim BAFA einzureichen ist.