Unternehmensgründung und -förderung

Messeförderungsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz

Bei diesem Programm handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Kosten, die durch die Teilnahme an Auslandsmessen entstehen. 

Wer wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der jeweils gültigen EU-Definition für KMU mit Sitz oder in Rheinland-Pfalz, einschließlich landwirtschaftlicher Betriebe und Angehörige freier Berufe. Unternehmen, bei denen eine direkte oder indirekte Mehrheitsbeteiligung der öffentlichen Hand besteht, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Was wird gefördert?

Die Kosten der Teilnahme an Auslandsmessen, sofern die Messe in der Internet-Datenbank des Ausstellungs- und Messeausschusses der Deutschen Wirtschaft e.V. (www.auma.de) aufgeführt ist. Die Präsentation der Produkte erfolgt durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des antragstellenden Unternehmens.

Wie wird gefördert?

 Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung durch einen Zuschuss zu den Veranstaltungskosten. Die Höhe des Zuschusses beträgt für die Teilnahme an Messen
  • innerhalb Europas: 3.000 EUR.
  • außerhalb Europas: 5.000 EUR.
  • digitale Veranstaltungen: 1.000 EUR
Der als Festbetrag ausgezahlte Zuschuss darf die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht übersteigen.

Wo wird beantragt?

Die Antragstellung erfolgt bei der ISB. Es können nur Anträge berücksichtigt werden, die am Tag vor Messebeginn der ISB vorliegen.

Welche Ausgaben sind zuwendungsfähig?

Alle unmittelbar im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehenden Kosten wie z. B. Standmiete, Standbaukosten, Personalkosten, Reise- u. Übernachtungskosten, Werbemittel, Aufwendungen für Exponate, Versicherungen, Mailing-Aktionen etc..