Unternehmensgründung und -förderung

Messeförderungsprogramm des Bundes

Bund und Länder unterstützen deutsche Unternehmen bei ihren Messebeteiligungen im In- und Ausland. Dafür stellen sie jedes Jahr erhebliche Finanzmittel aus öffentlichen Haushalten bereit. Mit speziellen Förderprogrammen sorgen sie so für eine bessere Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen, für einen leichteren Einstieg deutscher Unternehmen auf in- und ausländischen Märkten und für eine technisch-organisatorische Unterstützung der Aussteller.
Damit Sie und Ihr Unternehmen an diesen öffentlichen Förderprogrammen teilnehmen können, meistens im Rahmen von Gemeinschaftsständen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Hier geben wir Ihnen einen Überblick über die unterschiedlichen Förderungen für Messen in Deutschland und für Messen im Ausland.

Unterstützung im Inland

Die Beteiligung deutscher Unternehmen an einer Messe in Deutschland wird hauptsächlich von den Bundesländern gefördert. In der Regel beschränkt sich die Unterstützung auf internationale Messen, in Einzelfällen werden auch Regionalmessen einbezogen. Der Bund fördert ausschließlich Beteiligungen junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland.  Zu günstigen Bedingungen wird dort besonders der Export neuer Produkte und Verfahren unterstützt. Förderfähig ist eine Beteiligung an Gemeinschaftsständen, die von den jeweiligen Messeveranstaltern organisiert werden. Solche Messen werden jährlich vom BMWi festgelegt.
Weitere Informationen zur Messeprogramm für junge innovative Unternehmen finden Sie hier.

Unterstützung im Ausland

Deutsche Unternehmen, die auf Messen im Ausland ausstellen, sichern und stärken den Export deutscher Waren und Dienstleistungen. Deshalb unterstützt die Bundesrepublik Deutschland vornehmlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit ihrem Auslandsmesseprogramm (AMP). Das Stichwort heißt hier „German Pavilion“, der Gemeinschaftsstand des Bundes unter seiner Dachmarke „made in Germany“.
Wenn Sie sich mit Ihrem Unternehmen an einer Auslandsmesse beteiligen wollen, die Teil des Auslandsmesseprogramms von BMWi und BMEL ist, ist die jeweilige Durchführungsgesellschaft Ihr Ansprechpartner. Bei Ihrer Beteiligung können Sie mit professioneller organisatorischer und finanzieller Unterstützung rechnen. Hier erfahren Sie, was dabei für Sie wichtig ist, welche Punkte Sie im Vorfeld beachten müssen und wie Sie vorgehen. Im Wesentlichen sind es drei Schritte, die Sie Ihrem Ziel, der Beteiligung an einer Messe im Auslandsmesseprogramm, näherbringen.
  • Schritt 1 – Sie prüfen vorab, ob Sie die Voraussetzungen für eine Teilnahme am Auslandsmesseprogramm erfüllen.
  • Schritt 2 – Sie informieren sich beim AUMA über die Messen im aktuellen Auslandsmesseprogramm.
  • Schritt 3 – Sie nehmen Kontakt auf zur Durchführungsgesellschaft, die für die von Ihnen ausgewählte Messe zuständig ist, und lassen sich dort beraten. Dort melden Sie sich auch an. Die Kontakte zur jeweiligen Durchführungsgesellschaft finden Sie in den Informationen zu der gewünschten Auslandsmesse in der AUMA-Datenbank.