Unternehmensgründung und -förderung
Auslandsmessen: Messeförderungsprogramm des Bundes
Unterstützung im Ausland
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beteiligt sich weltweit an internationalen Messen und bietet deutschen Unternehmen über Firmengemeinschaftspräsentationen die Möglichkeit, sich unter dem Dach „made in Germany“ auf attraktiven Märkten zu präsentieren. Das BAFA unterstützt das BMWK bei der technischen Umsetzung der Gemeinschaftsstände.
Teilnahmeberechtigte
Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland sowie deren ausländische Niederlassungen und Vertretungen mit Ausstellungsgütern, die in der Bundesrepublik Deutschland oder von deutschen Niederlassungen im Ausland bzw. in deutscher Lizenz hergestellt wurden.
Art der Teilnahme
Die an den Gemeinschaftsständen teilnehmenden Unternehmen entrichten einen Beteiligungspreis für die Standfläche, den Standbau und die Betreuung durch die Durchführungsgesellschaft (DFG) im Inland und am Veranstaltungsort sowie für weitere organisatorische und technische Leistungen. Das Auslandsmesseprogramm kommt den Firmen indirekt zugute. Direkte Zahlungen an Aussteller werden nicht geleistet.
- Schritt 1 – Sie prüfen vorab, ob Sie die Voraussetzungen für eine Teilnahme am Auslandsmesseprogramm erfüllen.
- Schritt 2 – Sie informieren sich beim AUMA über die Messen im aktuellen Auslandsmesseprogramm.
- Schritt 3 – Sie nehmen Kontakt auf zur Durchführungsgesellschaft, die für die von Ihnen ausgewählte Messe zuständig ist, und lassen sich dort beraten. Dort melden Sie sich auch an. Die Kontakte zur jeweiligen Durchführungsgesellschaft finden Sie in den Informationen zu der gewünschten Auslandsmesse in der AUMA-Datenbank.
Aktuelles Messeprogramm und AnmeldungDas aktuelle Messeprogramm sowie Kontaktdaten der Messedurchführungsgesellschaften zur Anmeldung können über die AUMA-Homepage abgerufen werden. Informationen zum Auslandsmesseprogramm und allgemein zur Außenwirtschaftsförderung stehen auch auf der Webseite des BMWK zur Verfügung.