50 % Zuschuss zu den Beratungskosten

ISB-Beratungszuschuss für Gründende und Betriebsübergaben

Das Wirtschaftsministerium bezuschusst Beratungsleistungen für Existenzgründerinnen/-gründer sowie von Unternehmensübergeberinnen/-gebern. Gefördert werden Unternehmen aus Industrie, Handwerk, Handel, Tourismus sowie sonstige Dienstleistungen und Freie Berufe.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss von 50 % der Beratungskosten, max. 400 Euro pro Tagewerk
  • Für natürliche Personen vor Existenzgründung oder Unternehmensübernahme
  • Voraussetzung: geplante Gründung oder Übergabe/Übernahme einer bestehenden Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz
  • Antragstellung vor Beginn der Beratung bei der zuständigen Kammer
  • Beratungsvorhaben unter insgesamt vier Stunden sind nicht förderfähig.

Wer wird gefördert?

Natürlich Personen, die eine Existenzgründung in Rheinland-Pfalz planen sowie Unternehmerinnen und Unternehmer, die die Übergabe ihres gewerblichen oder freiberuflichen Unternehmens planen. Die Unternehmerin oder der Unternehmer muss das 55. Lebensjahr vollendet haben bzw. auf Grund einer Erwerbsunfähigkeit das Unternehmen nicht weiterführen können. Förderfähig ist die Übergabeberatung bei Unternehmen/Praxen, wenn diese nicht mehr als 50 Beschäftigte haben und der Jahresumsatz oder die Jahresbilanzsumme 10 Mio. Euro nicht überschreitet (Betriebsübergabe-Beratung). Erbinnen und Erben können innerhalb eines Jahres nach Eintritt des Erbfalls gefördert werden.
Die Förderung der Existenzgründungsberatung kann in den Bereichen Industrie, Handwerk, Handel, Tourismus, sonstige Dienstleistungen und freie Berufe erfolgen.

Was wird gefördert?

  • Beratungen von natürlichen Personen vor der Gründung einer selbstständigen Vollexistenz auch bei einer Übernahme bestehender Betriebe oder einer tätigen Beteiligung
  • Beratungen von Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhabern im Zusammenhang mit Betriebsnachfolgen.
  • Beratungen über alle wirtschaftlichen, technischen und organisatorischen Probleme der Unternehmensführung und die Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen.
  • Gefördert werden ausschließlich Beratungen von selbstständigen Beratern oder Beratungsunternehmen, deren Geschäftszweck auf entgeltliche Unternehmensberatung gerichtet ist.
  • Berater müssen nachweislich über die erforderlichen Fähigkeiten und Erfahrungen zur Durchführung von Beratungsaufträgen verfügen (Akkreditierung).
Der geplante Geschäftssitz muss in Rheinland-Pfalz liegen. Sollte dieser noch nicht feststehen, muss der Wohnsitz der Antragstellerin oder des Antragstellers in Rheinland-Pfalz liegen.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt durch die Vergabe eines Zuschusses zu den von der selbständigen Beraterin oder dem Berater bzw. Beratungsunternehmen in Rechnung gestellten Beratungskosten.
  • Bei einer Existenzgründungsberatung/Betriebsübergabeberatung bis zu sechs Tagewerke.
  • Dem Zuwendungsbescheid wird eine De-minimis-Bescheinigung beigefügt, welche vom Unternehmen 10 Jahre aufzubewahren und bei künftigen Förderanträgen mit vorzulegen ist.
Die Förderung von Gründungsberatungen und Betriebsübergabeberatungen kann für jedes Unternehmen nur einmal erfolgen.
Die förderfähigen Beratungskosten belaufen sich auf bis zu 800 Euro je Tagewerk. Der Zuschuss beträgt 50 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten, d.h. maximal 400 Euro pro Tagewerk.

Ein Tagewerk umfasst mindestens acht Beratungsstunden (inkl. Vor- und Nachbereitung sowie Berichterstellung, und Fahrzeiten).

Wo wird beantragt?

Anträge sind vor der Beauftragung der Beraterin oder des Beraters über die zuständige Kammer (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer und der Landesverband der freien Berufe) einzureichen. Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt durch die ISB.
Mit der Beratung darf erst begonnen werden, wenn der Bewilligungsbescheid der ISB vorliegt.

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