BAFA- Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
BAFA-Beratungszuschuss für KMUs
Das Programm "Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" fördert Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen.
Die Unternehmen können sich von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Ziel der Förderung ist es, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs-und Anpassungsfähigkeit von KMU auf der Grundlage der Hilfe zur Selbsthilfe zu erhöhen. Darüber hinaus sollen die Beratungsmaßnahmen die unternehmerischen Kompetenzen vertiefen und Arbeitsplätze schaffen sowie sichern, damit sie am Markt Bestand haben können.
- Informationsgespräch
Sollte Ihr Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht länger als ein Jahr am Markt tätig sein (ab Gründungsdatum), müssen Sie ein Informationsgespräch mit Ihrer zuständigen IHK als regionalen Ansprechpartner führen.Das Gespräch können Sie frühestens drei Monate vor Antragstellung führen, spätestens jedoch vor Einreichung Ihres Verwendungsnachweises.
- Wer wird gefördert?
Wer wird gefördert?Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das beratene Unternehmen.Antragsberechtigt sind Unternehmen, die
- rechtlich selbständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe am Markt tätig sind.
Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.
Nicht antragsberechtigt sind unabhängig vom Beratungsbedarf:- Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnliche Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen
- Unternehmen, die im Förderprogramm bereits als Beratungsunternehmen aufgetreten sind
- Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen
- Unternehmen, deren Unternehmenszweck oder Verwendung der Beihilfe in Artikel 1 Absatz 1 der Verordnung (EU) 1407/2013 aufgelistet ist
- Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetriebe stehen
- Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen
- Was wird gefördert?
Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.Das Förderprogramm unterstützt über Beratungen zu zentralen Herausforderungen, wie z. B. Fachkräftesicherung und -bindung, Kosteneinsparungen oder Anpassung des Geschäftsmodells, gleichzeitig die bereichsübergreifenden Grundsätze zur Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und zur ökologischen Nachhaltigkeit. Ökologische Nachhaltigkeit kann nicht nur ein Thema im Zusammenhang mit Kosteneinsparungen, Ressourcenschonung oder Produktumstellung sein, sondern auch als hilfreiches Argument zur Erschließung neuer Zielgruppen herangezogen werden.
Je Antragsteller können innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden, jedoch insgesamt nicht mehr als zwei pro Jahr und maximal fünf innerhalb der Förderperiode. Die jeweilige Fördermaßnahme muss als Einzelberatung durchgeführt werden, Seminare oder Workshops werden nicht berücksichtigt. Die Beratungsleistung muss vom Berater in einem schriftlichen Beratungsbericht dokumentiert werden.
Nicht gefördert werden Beratungen:- die ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen einschließlich Mitteln der Strukturfonds und des ESF finanziert werden
- die Vermittlungstätigkeiten beinhalten und/oder deren Zweck auf den Erwerb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen gerichtet ist
- die von den Beraterinnen oder Beratern selbst vertrieben werden
- die überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten, wie z. B. die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen oder Buchführungsarbeiten zum Inhalt haben
- die überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben
- die gegen geltenden Rechtsvorschriften bzw. die Zielsetzungen des Bundes und der EU verstoßen
- die überwiegend das Thema Fördermittel zum Inhalt haben
- Wer darf beraten?
Selbstständige Beraterinnen und Berater bzw. Beratungsunternehmen, die ihren überwiegenden Umsatz (> 50 %) aus ihrer Beratungstätigkeit erzielen. Sie müssen darüber hinaus über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen und einen Qualitätsnachweis erbringen, der die Planung, Durchführung, Überprüfung und Umsetzung der Arbeits- und Organisationsabläufe aufzeigt. Die Beraterin oder der Berater muss eine richtlinienkonforme Durchführung der Beratung gewährleisten. Hinweise des BAFA zur Beraterauswahl finden Sie unter den Links.Beratungsunternehmen, die sich neu bei der BAFA akkreditieren lassen möchten, gelangen hier zur Registrierung.Wie hoch ist der Beratungszuschuss?Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens.Fördersätze:
Rheinland-Pfalz: 50 %, maximal jedoch 1.750 EuroDie förderfähigen Beratungskosten betragen maximal 3.500 Euro. - Wie hoch ist der Beratungszuschuss?
Wie hoch ist der Beratungszuschuss?Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens.
Fördersätze:Rheinland-Pfalz: 50 %, maximal jedoch 1.750 EuroDie förderfähigen Beratungskosten betragen maximal 3.500 Euro. - Wo und wie wird der Antrag gestellt?
Wo und wie wird der Antrag gestellt?Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA. Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das Unternehmen. Eine der eingeschalteten Leitstellen prüft den Antrag vor und informiert den Antragstellenden über das Ergebnis. Erst nach Erhalt dieses Informationsschreibens darf mit der Beratung begonnen und ein Beratungsvertrag unterschrieben werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens muss der Leitstelle der Verwendungsnachweis ebenfalls online über die Antragsplattform des BAFA eingereicht werden. Zum Verwendungsnachweis gehören folgende Unterlagen:
- ein ausgefülltes und vom Antragstellenden und Berater unterschriebenes Verwendungsnachweisformular
- ein vom Antragstellenden ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur De-minimis- und zur EU-KMU-Erklärung,
- ein Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners über die Führung des Informationsgesprächs (nur bei Unternehmen, die noch keine 12 Monate am Markt sind),
- ein Beratungsbericht des Beraters,
- die Rechnung des Beratungsunternehmens und
- der Kontoauszug des Antragstellers über die Zahlung des Honorars bzw. des Eigenanteils.
Das Verwendungsnachweisformular sowie das Formular zur De-minimis- und zur EU-KMU-Erklärung werden auf der Plattform zur Verfügung gestellt. Diese müssen zusammen mit den weiteren oben genannten Nachweisen hochgeladen werden.Der Antragstellende muss im Rahmen des Förderverfahrens nachweisen, dass die in Rechnung gestellten Beratungskosten (einschließlich der Umsatzsteuer) in voller Höhe anerkannt und bezahlt wurden.Die Leitstelle prüft vorab die vorgelegten Unterlagen und leitet diese an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Entscheidung weiter. Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach abschließender Prüfung durch das BAFA. Der Zuschuss wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Ansprechpartner:Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 413
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn
Telefon 06196 908-1570
Telefax 06196 908-1800Die für die Mitglieder der Industrie- und Handelskammern zuständige Leitstelle ist:
DIHK Service GmbH
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon 030 20308-2354
E-Mail: kunze.michael@dihk.de
Internet: www.dihk.deWeitere Leitstellen und eine Liste der Regionalpartner finden Sie hier.
Hier gehts zur Antragsstellung.
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