Bonus in Höhe von 2.500 Euro für Gründung

Aufstiegsbonus II

Der Aufstiegsbonus II in Höhe von 2.500 Euro wird anlässlich einer Existenzgründung auf Grundlage einer Meisterprüfung oder einer bestimmten gleichwertigen Fortbildungsprüfung gewährt.
Der Aufstiegsbonus II ist eine freiwillige Leistung des Landes Rheinland-Pfalz, ohne dass hier ein Rechtsanspruch besteht.
Der Aufstiegsbonus II wird gewährt für:
  • die erstmalige Gründung einer selbständigen Vollexistenz
  • die erstmalige Übernahme eines bestehenden Betriebes
  • den erstmaligen Erwerb einer tätigen Beteiligung > 25%
  • einmalig die schrittweise Entwicklung einer Selbständigkeit, begleitend zu einer bestehenden abhängigen Beschäftigung
  • einmalig den Einstieg in die Erwerbstätigkeit (Nebenerwerbsgründung)
Welche Nachweise muss der Antragsteller insgesamt erbringen?
  1. Vorlage der Gewerbemeldung zum Beleg der Gründung in RLP spätestens nach 12 Monaten.
  2. Vorlage des entsprechenden Abschlusszeugnisses einer deutschen IHK oder HWK bzw. einer vergleichbaren für landwirtschaftliche Fortbildungsberufe zuständigen Stelle über einen Fortbildungsabschluss, der in den vergangenen 10 Jahren auf dem Niveau DQR 6 oder DQR 7 erworben wurde.
  3. Gründung muss in Bezug zum Fortbildungsabschluss stehen.
Bei der Fortbildungsprüfung handelt es sich um Abschlüsse auf dem Niveau 6 oder 7 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR), die von einer Industrie- und Handelskammer, einer Handwerkskammer oder einer Landwirtschaftskammern verliehen wurden. Diese Abschlüsse enthalten in der Regel eine der folgenden Bezeichnungen:
  • Meister*in
  • Fachkaufmann*frau (Geprüfte*r)
  • Fachwirt*in (Geprüfte*r)
  • Aus- und Weiterbildungspädagoge*pädagogin (Geprüfte*r)
  • Operative*r Professional (IT) (Geprüfte*r)
  • Sonstige, berufliche Fortbildungsqualifikationen nach BBIG/HwO (Niveau 6)
  • Berufliche Fortbildungsqualifikationen nach § 54 BBIG (Niveau 6)
  • Betriebswirt*in nach dem Berufsbildungsgesetz (Geprüfte*r)
  • Betriebswirt*in nach der Handwerksordnung (Geprüfte*r)
  • Technische*r Betriebswirt/in (Geprüfte*r)
  • Strategische*r Professional (IT) (Geprüfte*r)
  • Berufspädagoge*pädagogin (Geprüfte*r)
WICHTIG: 24 Monate nach der Gründung muss Zuwendungsempfänger nachweisen, dass die Gründung noch besteht, andernfalls muss die Förderung zurückerstattet werden.
Häufig gestellte Fragen und die komplette Verwaltungsvorschrift des Landes finden Sie hier.