KFW-Förderprogramm 067

ERP Gründerkredit - Startgeld

Die KfW-Förderung mit dem "ERP-Gründerkredit - StartGeld" wird ermöglicht durch eine Garantie der Europäischen Union (EU). Konkret: Die EU unterstützt die Kreditvergabe vor allem an Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen, indem sie die Garantie für die Rückzahlung der Kredite gegenüber der KfW übernimmt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Finanzierung von Investitionen und laufenden Kosten
  • Existenzgründung und Festigung im Neben- oder Vollerwerb bis zu 5 Jahre nach Gründung
  • Leichter Kreditzugang: KfW übernimmt 80% des Kreditrisikos
  • Kein Eigenkapital erforderlich

Was wird gefördert?

Mit dem ERP-Gründerkredit – StartGeld erhalten Sie bis zu 125.000 Euro Kredit, um ein Unternehmen einzurichten und zu betreiben. Das Besondere: Da die KfW 80 % des Kreditausfall­-Risikos von Ihrer Bank übernimmt, erhalten Sie den Kredit in der Regel leichter.
Im Wesentlichen fördern wir folgende Maßnahmen:
  • Investitionen (Anschaffung von Anlagen, Maschinen, Computer, Grundstücke und Gebäude, Baukosten, Einrichtungs­gegenstände, Firmenfahrzeuge, Betriebs- und Geschäfts­ausstattung, immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente), Software
  • Betriebsmittel (liquide Mittel, Material- und Warenlager, Personalkosten, Mieten, Aufwendungen für Marketing­maßnahmen, Messeteil­nahme, Beratungs­kosten
  • Kauf eines Unternehmens oder Unternehmens­anteils, wenn Sie eine Geschäfts­führer­funktion übernehmen

Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
  • Baumaßnahmen für "Betreutes Wohnen"
  • Sogenannte In-Sich-Geschäfte, wie zum Beispiel der Erwerb eigener Unternehmens­anteile
  • Treuhand­konstruktionen und stille Beteiligungen Dritter
  • Umschuldungen, Nach­finanzierungen, Anschluss­finanzierungen

Wer wird gefördert?

  • Existenzgründer, auch Freiberufler
  • Unternehmens­nachfolger
  • junge Unternehmen
  • kleine Unternehmen

Sie erhalten die Förderung, wenn Sie:
  • ein Unternehmen gründen
  • ein junges Unternehmen festigen möchten (bis zu 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit)
  • sich als Geschäftsführer an einem Unternehmen beteiligen
  • ein Unternehmen im Rahmen einer Unternehmens­nachfolge übernehmen
  • ein Unternehmen im Haupterwerb oder vorläufig im Nebenerwerb führen möchten

Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
  • mittlere und große Unternehmen
  • Unternehmen, die vor mehr als 5 Jahren ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben (diese werden durch den KfW-Förderkredit KMU (365, 366) gefördert)
  • Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Unternehmen, die landwirtschaftliche Produkte erzeugen oder in der Fischerei tätig sind

Konditionen

Kredithöhe und Auszahlung
  • bis zu 125.000 Euro, davon bis zu 50.000 Euro für Betriebsmittel
  • Beantragung auch mehrmals möglich – bis zum Höchstbetrag von 125.000 Euro
  • bis zu 100 % Ihrer Investitionskosten und Betriebsmittel
  • 100 % des Kreditbetrages werden ausgezahlt
  • bei Gründung im Team kann jeder Gründer bis zu 125.000 Euro beantragen
  • der Kredit kann innerhalb von 9 Monaten nach Zusage abgerufen werden
Rückzahlung
  • Während der tilgungsfreien Zeit zahlen Sie nur Zinsen – danach gleich hohe monatliche Raten zuzüglich Zinsen auf den noch zu tilgenden Kreditbetrag.
  • Sie können Ihren Kredit ganz oder teilweise außerplanmäßig tilgen – gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung
  • Die Rückzahlung erfolgt über Ihre Bank.
  • Sie haften persönlich für die Rückzahlung des Kredits.