Neu ab 1. November 2024

ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge

Das Wichtigste in Kürze

  • Zinsgünstiges Darlehen der KfW mit 100 %-Garantie für Ihre Bank
  • Für Existenzgründungen, Nachfolgen und junge Unternehmen
  • Bis zu 500.000 Euro pro Antrag (max. 35 % des Gesamtvorhabens)
  • Individuelle Eigenmittelvorgabe unter Berücksichtigung Ihrer Situation
  • Erleichterte Kreditvergabe
  • Keine privaten Sicherheiten nötig
  • Laufzeit wählbar: 10 oder 15 Jahre
  • 2 oder 5 tilgungsfreie Jahre

Wer wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler
  • Existenzgründerinnen und Existenzgründer
  • Nachfolgerinnen und Nachfolger
  • Junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre geschäftstätig sind (Die Aufnahme der Geschäftstätigkeit entspricht dem Datum der ersten Umsatzerzielung.)
gemäß KMU-Kriterien mit Unternehmenssitz in Deutschland.
Voraussetzungen
Die Antragstellenden
  • verfügen über ausreichende fachliche und kaufmännische Qualifikationen für die unter­neh­merische Tätigkeit.
  • sind zur Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens befugt, sofern erforderlich, im Handelsregister eingetragen und aktiv in der Unternehmensleitung tätig.
  • besitzen hinreichenden unternehmerischen Einfluss.
Unternehmen müssen weniger als 250 Mit­arbeitenden und einen Jahresumsatz von max. 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanz­summe von max. 43 Mio. Euro haben.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Kredits ist die persönliche Haftung der Antragstellenden und die wirksame Bestellung einer 100 %-Garantie einer Bürgschaftsbank für das durch die KfW refinan­zierte Darlehen. Darüber hinaus sind keine Sicherheiten zu stellen.

Was wird gefördert?

  • Existenzgründungen
  • Unternehmensübernahmen, Nachfolgeregelungen und tätige Beteiligungen
  • Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen
  • Festigungs- und Erweiterungsmaßnahmen von Unternehmen im Haupt­erwerb innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit*
Förderfähige Kosten
  • Investitionen
  • Betriebsmittel
  • Warenlager
*die Aufnahme der Geschäftstätigkeit entspricht dem Datum der ersten Umsatzerzielung

Kredithöhe und Auszahlung

Kredithöhe
  • Maximal 500.000 Euro pro Antrag
  • Wenn mehrere Gesellschafter das Vorhaben durchführen und die Antragsvoraussetzungen erfüllen, kann jeder Gesellschafter einen eigenen Antrag entsprechend seiner prozentualen Beteiligung am Gesellschaftskapital bis zur Höchstgrenze (500.000 Euro pro Antragsteller) stellen.
  • Es können mehrmals Kredite für jeweils verschiedene Vorhaben der Antragsteller gewährt werden.
  • Es werden bis zu 35 % der förderfähigen Kosten finanziert.
Auszahlung
  • Die Auszahlung erfolgt zu 100 % des zugesagten Betrags.
  • Der Betrag ist in einer Summe oder in Teilen abrufbar.
  • Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Zusage. Diese kann im Einzelfall verlängert werden.