Neu ab 1. November 2024
ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge
Das Wichtigste in Kürze
- Zinsgünstiges Darlehen der KfW mit 100 %-Garantie für Ihre Bank
- Für Existenzgründungen, Nachfolgen und junge Unternehmen
- Bis zu 500.000 Euro pro Antrag (max. 35 % des Gesamtvorhabens)
- Individuelle Eigenmittelvorgabe unter Berücksichtigung Ihrer Situation
- Erleichterte Kreditvergabe
- Keine privaten Sicherheiten nötig
- Laufzeit wählbar: 10 oder 15 Jahre
- 2 oder 5 tilgungsfreie Jahre
Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler
- Existenzgründerinnen und Existenzgründer
- Nachfolgerinnen und Nachfolger
- Junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre geschäftstätig sind (Die Aufnahme der Geschäftstätigkeit entspricht dem Datum der ersten Umsatzerzielung.)
gemäß KMU-Kriterien mit Unternehmenssitz in Deutschland.
Voraussetzungen
Die Antragstellenden
- verfügen über ausreichende fachliche und kaufmännische Qualifikationen für die unternehmerische Tätigkeit.
- sind zur Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens befugt, sofern erforderlich, im Handelsregister eingetragen und aktiv in der Unternehmensleitung tätig.
- besitzen hinreichenden unternehmerischen Einfluss.
Unternehmen müssen weniger als 250 Mitarbeitenden und einen Jahresumsatz von max. 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von max. 43 Mio. Euro haben.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Kredits ist die persönliche Haftung der Antragstellenden und die wirksame Bestellung einer 100 %-Garantie einer Bürgschaftsbank für das durch die KfW refinanzierte Darlehen. Darüber hinaus sind keine Sicherheiten zu stellen.
Was wird gefördert?
- Existenzgründungen
- Unternehmensübernahmen, Nachfolgeregelungen und tätige Beteiligungen
- Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen
- Festigungs- und Erweiterungsmaßnahmen von Unternehmen im Haupterwerb innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit*
Förderfähige Kosten
- Investitionen
- Betriebsmittel
- Warenlager
*die Aufnahme der Geschäftstätigkeit entspricht dem Datum der ersten Umsatzerzielung
Kredithöhe und Auszahlung
Kredithöhe
- Maximal 500.000 Euro pro Antrag
- Wenn mehrere Gesellschafter das Vorhaben durchführen und die Antragsvoraussetzungen erfüllen, kann jeder Gesellschafter einen eigenen Antrag entsprechend seiner prozentualen Beteiligung am Gesellschaftskapital bis zur Höchstgrenze (500.000 Euro pro Antragsteller) stellen.
- Es können mehrmals Kredite für jeweils verschiedene Vorhaben der Antragsteller gewährt werden.
- Es werden bis zu 35 % der förderfähigen Kosten finanziert.
Auszahlung
- Die Auszahlung erfolgt zu 100 % des zugesagten Betrags.
- Der Betrag ist in einer Summe oder in Teilen abrufbar.
- Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Zusage. Diese kann im Einzelfall verlängert werden.