Beteiligungskapital
MBG-Beteiligung
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (MBG) stellt Unternehmen Beteiligungskapital zur Verfügung, das die vorhandene Eigenkapitalbasis stärkt und damit die Gewährung weiterer Finanzierungsmittel erst ermöglicht.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 500 Beschäftigten und weniger als 50 Mio. Euro Umsatz (in Ausnahmefällen 75 Mio. Euro Umsatz) im Durchschnitt der letzten drei Wirtschaftsjahre sowie Existenzgründer.
Was wird gefördert?
Die MBG fördert unter anderem:
- Neuerrichtungen, Erweiterungen, grundlegende Rationalisierungen oder Umstellungen von Betrieben
- die Gründung einer ersten selbstständigen Vollexistenz (maximal 250.000 Euro)
- in Ausnahmefällen auch die Entwicklung und Einführung neuer Technologien sowie innovativer Produkte und Verfahren bei etablierten Unternehmen (maximal 100.000 Euro).
Betriebsmittelfinanzierungen sind nur möglich zur Aufstockung eines Warenlagers sowie zur Deckung von Entwicklungs- und Markteinführungskosten bei neuen Technologien und innovativen Verfahren. Ausgeschlossen sind Beteiligungen, die der Sanierung oder ausschließlich der Konsolidierung eines Unternehmens dienen.
Wie wird gefördert?
Die MBG beteiligt sich regelmäßig als typisch stiller Gesellschafter. Das mögliche Beteiligungskapital ist begrenzt durch die Höhe des vorhandenen Eigenkapitals (Kapitalparität) und beträgt maximal 1,5 Mio. Euro. Dabei können im Einzelfall subventionsrechtliche Vorschriften die Höhe der Kapitalbeteiligung beeinflussen.
Die Laufzeit beträgt maximal zehn Jahre. Am Ende der Laufzeit erfolgt eine Rückzahlung zum Nennwert. Das Entgelt für die Kapitalbeteiligung setzt sich aus einer gewinnunabhängigen Festvergütung sowie einer gewinnabhängigen Vergütung zusammen und muss angefragt werden.
Was ist zu beachten?
Kapitalbeteiligungen können nur im Hinblick auf solche Vorhaben begründet werden, deren Durchführung zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht abgeschlossen ist.
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