Bürgschaftsbank RLP
Bürgschaft Express
Die Bürgschaft Express ist ein standardisiertes und beschleunigtes Verfahren für etablierte kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe. Liegen alle notwendigen Unterlagen vor, erfolgt die Entscheidung über die Gewährung der Bürgschaft innerhalb von fünf Arbeitstagen.
Voraussetzungen
- Der Kreditnehmer ist ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) / Freiberufler.
- Die zu verbürgende Kreditsumme beträgt max. TEUR 150.
- Der zu verbürgende Kredit ist noch nicht gewährt.
- Der Fremdfinanzierungsanteil für das Vorhaben darf max. TEUR 300 betragen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind bestehende Unternehmen/Angehörige der Freien Berufe, die nachfolgende Kriterien erfüllen:
- Das Ratingergebnis weist eine 1-Jahresausfallwahrscheinlichkeit von max. 3,0 % oder besser aus (KfW 5 / Bonitätsindex 300 Creditreform).
- Positives wirtschaftliches Eigenkapital von mind. 1 EUR (bei Freiberuflern positiver Vermögenssaldo gem. Selbstauskunft)
- Positives Betriebsergebnis gem. GuV/EÜR von mind. 1 EUR
- Es müssen mind. zwei Jahresabschlüsse von vollen Geschäftsjahren vorliegen.
- Es liegen keine Kenntnisse über Negativmerkmale vor.
- Erbringung des Kapitaldienstes ist unter Berücksichtigung des neuen Kredites sowie Altkrediten auf Basis der IST-Zahlen gegeben.
- De-minimis-Rahmen ist noch für das neue Vorhaben ausreichend.
Ausgeschlossen ist die Verbürgung von Existenzgründungs-/ Übernahmefinanzierungen.
Was wird gefördert?
- Gefördert werden nahezu alle betriebswirtschaftlich tragfähigen und sinnvollen Vorhaben von etablierten Unternehmen (Wachstums- und Investitionsfinanzierungen, Betriebsmittel, Anlauf-/ Markteinführungskosten, Produktentwicklung, Forschung und Entwicklung, etc.) die über Darlehen oder Avalkredite finanziert werden.
- Verbürgt werden Investitionsvorhaben und Betriebsmittel (Kontokorrent-/Avalkredite).
- Es können sowohl Hausbankdarlehen als auch Förderdarlehen verbürgt werden.
Wie wird gefördert?
Die Bürgschaftsbank sichert Kredite bis zu einer Kreditsumme von
- TEUR 150 mit einer Bürgschaft von max. 60 %. Das Bürgschaftsobligo liegt somit je Vorhaben bei max. TEUR 90.
Laufzeit
- Die Bürgschaftslaufzeit liegt bei Investitionen bei max. 15 Jahre (Ausnahme: bauliche Investitionen bis 23 Jahre). Bei Betriebsmittel-Verbürgungen liegt die Laufzeit bei 8 Jahren.
Bearbeitungsgebühr
- Die Bearbeitungsgebühr beträgt 0,75% des Kreditbetrags, mindestens 250 €.
Bürgschaftsprovision
- Bei einer Verbürgung im Rahmen der Bürgschaft Express fällt eine laufende jährliche Bürgschaftsprovision in Höhe von 1,25% des valutierenden Kreditbetrags an.
Sicherheiten
Es sind grundsätzlich die nachfolgenden Sicherheiten zu stellen:
- Selbstschuldnerische Bürgschaft des Gesellschafters/der Gesellschafter
- Risiko-Lebensversicherung in Kredithöhe (bei Abhängigkeit des Betriebes von einer Person)
- Sicherheitsübereignung des finanzierten Gutes
- Saldenausgleichsklausel bei Betriebsmittelfinanzierungen