Bürgschaftsbank RLP
Bürgschaft Classic
Die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH unterstützt Sie und Ihr Kreditinstitut gemeinsam mit dem Land Rheinland-Pfalz bei der Finanzierung von betriebswirtschaftlich förderfähigen Vorhaben in Rheinland-Pfalz durch die Vergabe von Bürgschaften. Voraussetzung: Von Unternehmerseite können keine ausreichenden Sicherheiten bereitgestellt werden. Es handelt sich dabei um Höchstbetragsbürgschaften, die gegenüber Kreditinstituten, Versicherungsgesellschaften und Bausparkassen zur Absicherung von Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkrediten zur Verfügung gestellt werden.
Wer wird gefördert?
- Bestehende Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Handwerksbetriebe, Angehörige freier Berufe und Existenzgründer.
Was wird gefördert?
- Bürgschaften können für Investitionskredite oder für Betriebsmittelkredite (Bar-/Avalkredite) gewährt werden.
Wie wird gefördert?
Die Bürgschaftsquote beträgt
- bei Investitionskrediten maximal 80 %
- NEU: bei Betriebsmittel- und Avalkrediten maximal 80 % (statt bisher 60 %)
Die Bürgschaftszusage erfolgt gegenüber der Hausbank des Unternehmens.
- Bürgschaftshöchstbetrag: 2,0 Mio. Euro
Für die Übernahme einer Bürgschaft werden nach Maßgabe der allgemeinen Bürgschaftsbedingungen ein einmaliges Bearbeitungsentgelt und ein laufendes Bürgschaftsentgelt erhoben. Die genauen Konditionen können Sie hier als PDF-Dokument herunterladen.
Bearbeitungsgebühr
Die Bearbeitungsgebühr beträgt
- 1,5% des Kreditbertrages, mindestens 450,00€
Bürgschaftsprovision
- Bei einer Verbürgung im Rahmen der Bürgschaft Classic fällt eine laufende jährliche Bürgschaftsprovision in Höhe von 1,5% des valutierenden Kreditbetrags an.
Laufzeit
- In der Regel bis 10 Jahre bei Betriebsmittelfinanzierungen bzw. bis 15 Jahre bei Investitionsfinanzierungen; bauliche Maßnahmen für betriebliche Zwecke können bis 23 Jahre begleitet werden.