Für Unternehmen, die mindestens 2 Jahre am Markt sind

ISB- Beratungsprogramm für den Mittelstand

Bei dem Programm handelt es sich um einen verlorenen (nicht rückzahlbaren) Zuschuss zu förderfähigen Beratungsleistungen, die von selbstständigen Beraterinnen und Beratern oder Beratungsunternehmen erbracht werden.

Wer wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen gemäß der jeweils gültigen EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, die förderfähige Beratungsleistungen in Anspruch nehmen wollen.

Was wird gefördert?

Fördergegenstand können Beratungen über alle strategischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen der Unternehmensführung sowie Fragen zum Produkt- und Kommunikationsdesign sein.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt durch die Vergabe eines Zuschusses zu den von der Beraterin oder dem Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten.
Der Zuschuss beträgt maximal 500 Euro pro Tagewerk. Ein Tagewerk umfasst mindestens acht Beratungsstunden (inkl. Vor- und Nachbereitung sowie Berichterstellung und Fahrzeiten).
Zuwendungsfähig sind maximal 15 Tagewerke je Unternehmen innerhalb von drei Jahren. Die Beraterinnen und Berater müssen über die für den Beratungsauftrag erforderlichen Fähigkeiten und ausreichenden Erfahrungen verfügen. Ein Nachweis der Befähigung kann durch Listung bei einer im Fachgebiet allgemein anerkannten Akkreditierungsstelle erfolgen.

Wo wird beantragt?

Antragsannehmende Stelle und Bewilligungsbehörde ist die ISB. Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Beratungskosten müssen vor der Beauftragung der Beratung gestellt werden.
Alle Infos zum Programm finden Sie auf den Seiten der ISB unter: isb.rlp.de/foerderung/136.html