Neues Förderprogramm bis Ende 2028
Nachhaltig wirken - Förderung gemeinwohlorientierter Unternehmen
Das Förderprogramm richtet sich an gemeinwohlorientierte Unternehmen, deren Professionalisierung und Kompetenzerweiterung bei der Vernetzung und Kooperation gefördert werden sollen.
Was wird gefördert?
Mit dem neuen Förderprogramm unterstützt das BMWK Beratungs-, Qualifizierungs-, Informations- und Vernetzungsangebote für Gemeinwohlorientierte Unternehmen. Das Programm unterstützt Gemeinwohlorientierte Unternehmen auf zwei Wegen:
- Im Individual-Modul (Modul I) werden vertiefte Unterstützungsleistungen für gemeinwohlorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gefördert.
- Im Multiplikator-Modul (Modul II) werden übergreifende Unterstützungs- und Informationsmaßnahmen zu Themen des Gemeinwohlorientierten Unternehmertums gefördert, die zahlreichen Unternehmen gleichzeitig offenstehen.
- Angebote, die einen signifikanten Beitrag zum Klimaschutz leisten, erhalten durch den „Klimabonus“ noch attraktivere Förderkonditionen.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt für eine Zuwendung sind juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personenvereinigungen oder Zusammenschlüsse juristischer Personen oder Vereinigungen.
Dazu zählen zum Beispiel Impact Hubs, Inkubatoren, Akzeleratoren, Co-Working-Spaces, Wirtschaftsförderungen, Kammern, Technologie- und Gründerzentren, Hochschulen etc.
Weitere Informationen zur Antragstellung
Förderanträge können voraussichtlich ab dem 7. August 2024 gestellt werden. Alle Informationen zu dem neuen Förderprogramm sowie die Förderrichtlinie finden Sie hier: BMWK - Neues Förderprogramm für Gemeinwohlorientierte Unternehmen