Webinar am 11. Juli 2024

Viele Unternehmen sind sich ihrer CBAM-Pflicht nicht bewusst

Haben Sie schon einmal etwas vom CO2-Grenzausgleichsmechanismus, oder auch kurz CBAM, gehört? Importieren Sie Waren aus Drittländern?
Wenn Sie zuletzt mit „Ja“ geantwortet haben und noch nicht geprüft haben, ob Sie betroffen sind, handeln Sie jetzt!
Am 1. Oktober 2023 trat im Rahmen des Fit für 55-Pakets der EU ein neues Klimaschutzinstrument in Kraft. Unternehmen sowie Privatpersonen, die bestimmte in Anhang I der CBAM-Verordnung erfasste Waren importieren, müssen in Einklang mit den neuen Vorgaben handeln.  
Für Unternehmen, die bisher noch keine oder wenig Berührungspunkte mit dem CO2-Grenzausgleichsmechanismus und den damit einhergehenden Anforderungen und Pflichten hatten, bietet die Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz/Saarland am
11. Juli 2024 von 10.00 – 11.30 Uhr
ein kostenfreies Webinar an. Mit Unterstützung der carboneer GmbH findet eine Einführung in das komplexe Thema des CBAM statt. Sie erhalten einen ersten Überblick über die Hintergründe und Pflichten sowie Tipps und Tricks aus der Praxis.
Die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Seite der IHK Saarland.  
Weiter Informationen zu CBAM erhalten Sie auf der Seite der IHK Koblenz.