Unternehmensservice

Umgang mit Verpackungen in Europa

Die am 4. Juli 2018 in Kraft getretene novellierte EU-Verpackungsrichtlinie ((EU) 2018/852) war Anlass für zahlreiche Änderungen in den nationalen Gesetzgebungen der EU-Mitgliedstaaten. Allerdings variieren die jeweiligen Regelungen über den Umgang mit Verpackungen von Land zu Land. Unternehmen, die verpackte Waren in diesen Ländern in den Verkehr bringen, müssen deshalb sehr unterschiedliche Anforderungen beachten. Dies beeinträchtigt den grenzüberschreitenden Warenverkehr und führt zu Rechtsunsicherheiten. Diese Broschüre soll deshalb einen Überblick über die jeweiligen Anforderungen an Inverkehrbringer von Verpackungen in den verschiedenen Staaten Europas verschaffen.
Wir beantworten die Fragen: Wer unterliegt den verpackungsrechtlichen Bestimmungen? Welche Verpackungen fallen in den Anwendungsbereich? Welche Kennzeichnungspflichten und Sonderregelungen gibt es?
Um die EU-weit unterschiedlichen Regelungen zu harmonisieren, hat die EU-Kommission am 30.11.2022 einen Vorschlag für eine neue Verpackungsverordnung veröffentlicht. Bis diese Regelung beschlossen und in Kraft tritt, kann jedoch noch mehr als ein Jahr vergehen. Seit der letzten Auflage der Broschüre (30.07.2023) hat es weitere Änderungen gegeben, die eine Aktualisierung dieser Broschüre notwendig machten. Da sich auch die Regelungen innerhalb der Mitgliedstaaten immer wieder ändern, können wir leider keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität übernehmen eine Übersicht der nationalen Umsetzung – aktualisierte Auflage (Stand: 31. Juli 2024)
Hier gelangen Sie zur Broschüre.