Unternehmensservice

Novellierte Verpackungsgesetzgebung in Österreich

Die Außenhandelskammer Österreich informiert, dass deutsche Unternehmen, die keinen Sitz und keine Niederlassung in Österreich haben und Verpackungen oder Waren an einen privaten Endverbraucher oder eine vergleichbare Anfallstelle in Österreich versenden, seit dem 1. Januar 2023 gesetzlich dazu verpflichtet sind, einen Bevollmächtigten zu benennen. Dieser übernimmt dann alle Aufgaben, die im österreichischen Verpackungsrecht gegenüber den ausländischen (deutschen) Versandhändlern verankert sind.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite der AHK Österreich.
Informationen zu generellen verpackungsrechtlichen Bestimmungen in Österreich bietet die Seite der Wirtschaftskammer Österreich.