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Klimaschutz: EU-Kommission beschließt Fit-for-55-Paket

Das "Fit for 55"-Gesetzespaket, mit dem die EU-Kommission eine Senkung des Treibhausgasausstoßes um mindestens 55 Prozent bis 2030 erreichen möchte, betrifft die Wirtschaft auf breiter Front. Am 14. Juli 2021 hat die Kommission das Maßnahmenbündel vorgestellt.
Es enthält Entwürfe für zwölf Gesetzgebungsverfahren, die in kommenden Monaten parallel diskutiert, verhandelt und schließlich verabschiedet werden sollen.
Die Regulierungsentwürfe dienen der Umsetzung des "Green Deal". Dieses ambitionierte Programm für den umwelt- und klimafreundlichen Umbau der europäischen Wirtschaft, das die EU-Kommission 2019 entwickelt hatte, wird inzwischen auch vom Europäischen Parlament und Rat mitgetragen.
Neben dem Ziel einer Verringerung der Treibhausgasemissionen in Europa um mindestens 55 Prozent wird die Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 angestrebt. Das bedeutet: In knapp drei Jahrzehnten dürfen in allen Lebens- und Wirtschaftsbereichen nur noch minimale Restemissionen anfallen.
Zentrale Vorhaben im "Fit for 55"-Paket sind die Neuordnung des europäischen Emissionshandels einschließlich neuer Instrumente zur Vermeidung von Carbon Leakage, die Überarbeitung der Energieeffizienz- und der Erneuerbaren-Richtlinie, eine Verschärfung der CO2-Flottengrenzwerte und ein Vorschlag zur stärkeren Harmonisierung der Energiesteuern.
Alle beschlossenen Entwürfe für Richtlinien, Verordnungen und Strategien sowie Begleitdokumente sind hier auf der Webseite der EU-Kommission zu finden. Die Liste mit den Beschlüssen:
1. Revision of the EU Emission Trading System, including revision of the EU ETS Directive concerning aviation, maritime and CORSIA
2. Revision of the Regulation on the inclusion of greenhouse gas emissions and removals from land use, land use change and forestry (LULUCF)
3. Effort Sharing Regulation
4. Amendment to the Renewable Energy Directive to implement the ambition of the new 2030 climate target
5. Amendment of the Energy Efficiency Directive to implement the ambition of the new 2030 climate target
6. ReFuelEU Aviation – sustainable aviation fuels
7. FuelEU Maritime – green European maritime space
8. Revision of the Directive on deployment of the alternative fuels infrastructure
9. Amendment of the Regulation setting CO2 emission standards for cars and vans
10. Carbon border adjustment mechanism
11. Revision of the Energy Tax Directive
12. Climate Action Social Facility
13. New EU forest strategy
Die wichtigsten Fit-for-55-Vorschläge hat die DIHK im Überblick zusammengefasst (analog DIHK-Webseite):
REFORM DES EUROPÄISCHEN EMISSIONSHANDELS
Für alle Unternehmen relevant sind absehbar weiter steigende CO2-Preise und damit ein höherer Druck auf Unternehmen, Energieverbräuche zu senken, erneuerbare Energieträger zu nutzen und auf emissionsarme Produktionsverfahren umzustellen. Die Kommission schlägt vor, den heute bestehenden europäischen Emissionshandel (EU-ETS) zu reformieren.
Konkret soll das Ausgangsniveau der zur Verfügung gestellten Emissionszertifikate einmalig abgesenkt und der Pfad zur weiteren Reduzierung steiler werden. Zudem soll eine höhere Entnahme von Zertifikaten aus der Marktstabilitätsreserve ermöglicht werden, und es geplant, den Anwendungsbereich des Emissionshandels um den Seeverkehr zu erweitern.
Für Unternehmen mit großen, am EU-ETS beteiligten Industrieanlagen ist die teilweise freie Zuteilung von Zertifikaten Voraussetzung dafür, dass die internationale Wettbewerbsfähigkeit ihrer Produkte gewahrt bleibt. Der Kommissionsvorschlag sieht vor, diese freie Zuteilung an Industrieunternehmen herunterzufahren, indem die maximale Abwertung der Benchmarks von 1,6 auf 2,5 Prozent pro Jahr angehoben wird. Das führt in Kombination mit der erwarteten Steigerung der CO2-Preise zu deutlich höheren Belastungen dieser Unternehmen. Zusätzlich wird als Gegenleistung für die freie Zuteilung eine Verpflichtung zu Klimaschutzinvestitionen eingeführt.
EIN NEUER EMISSIONSHANDEL FÜR GEBÄUDE UND VERKEHR
Neben dem bestehenden Emissionshandel soll ein weiteres Emissionshandelssystems eingeführt werden, das ab 2026 die Emissionen des Energieeinsatzes in Gebäuden und Verkehr bepreist. Wie im deutschen nationalen Emissionshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) werden die Inverkehrbringer von Kraft-/Brennstoffen zur Teilnahme verpflichtet. Diese geben dann den CO2-Preis an ihre Kunden weiter.
Ausgenommen von dem neuen Emissionshandel sollen Brennstoffverbräuche für die Erzeugung industrieller Prozesswärme sein. Eine freie Zuteilung beziehungsweise Entlastung besonders betroffener Energieverbraucher ist nicht vorgesehen; die Versteigerungserlöse sollen aber für Investitionen in den Klimaschutz und zur Unterstützung ärmerer Haushalte eingesetzt werden.
CO₂-GRENZAUSGLEICH FÜR EINZELNE BRANCHEN
Für eine Auswahl energie- und handelsintensive Sektoren soll ein CO₂-Grenzausgleich (englisch: CBAM – Carbon Border Adjustment Mechanism) etabliert werden. Ziel ist es, in diesen Branchen Wettbewerbsnachteile durch EU-weit steigende CO₂-Preise gegenüber Konkurrenten außerhalb der Europäischen Union zu vermeiden – und die Abwanderung von Wertschöpfung zu verhindern.
Der von der EU-Kommission geplante CBAM ist eine Art CO2-Zoll auf aus Drittstaaten importierte Produkte. Die bei Import fällige CO2-Abgabe errechnet sich aus dem bei der Produktion ausgestoßenem Kohlendioxid und dem jeweils aktuellen CO2-Preis im EU-ETS. Sie entfällt, wenn der Importeur nachweist, dass die CO2-Abgabe im Herkunftsland genauso hoch ist wie in der EU.Von CBAM erfasst werden sollen die Branchen Zement, Dünger, Stahl, Aluminium aber auch Strom. Unter die Regelung fallen auch Produkte der ersten Weiterverarbeitungsstufen, zum Beispiel Stahlrohre. Vorgesehen ist, dass der CO2-Grenzausgleich die teilweise freie Zuteilung von Emissionszertifikaten für die erfassten Sektoren ersetzt.
Den Vorschlag der Kommission begleitet eine intensive Diskussion, wie und ob sich ein Grenzausgleichsmechanismus in Einklang mit dem internationalen Handelsrecht bringen lässt und wie die bei der Produktion in Drittländern anfallenden CO2-Emisssionen berechnet und nachgewiesen werden können. Für Diskussionen wird auch sorgen, dass der Vorschlag der Kommission nur einen Aufschlag für Import, nicht aber eine Entlastung für Exportprodukte vorsieht.
AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN
Damit die mit dem Green Deal beabsichtigte Transformation gelingen kann, werden entsprechende CO2-arme Alternativen zur Energieversorgung, also Strom aus erneuerbaren Quellen und klimafreundlicher Wasserstoff in auskömmlichen Mengen und zu wettbewerbsfähigen Preisen, zur Verfügung stehen müssen. Dafür plant die EU-Kommission die Festlegung eines verbindlichen EU-Ausbauziel von 38 bis 40 Prozent Anteil am Endenergieverbrauch bis 2030.
Nationale Ziele will sie nicht vorschreiben. Vorgesehen sind aber indikative Erneuerbaren-Ziele für die Bereiche Gebäude – voraussichtlich 39 Prozent bis 2030 – und die Industrie. Im Bereich Verkehr soll neben dem Unterziel für fortschrittliche Kraftstoffe auch eines für Treibstoffe nicht biogenen Ursprungs eingeführt werden, etwa für Strom, Wasserstoff oder E-Fuels. Vorgeschlagen wird zudem ein EU-weit gültiges System für Herkunftsnachweise. Das soll unter anderen dazu beitragen, dass im EU-Strombinnenmarkt mehr Verträge für die Direktabnahme von erneuerbarem Strom (PPA) geschlossen werden.
STÄRKUNG DER ENERGIEEFFIZIENZ
Das derzeit gültige Energieeinsparziel von 32,5 Prozent bis 2030 gegenüber 2008 wird nach Einschätzung der Kommission voraussichtlich um rund 3 Prozent verfehlt. Nachsteuerungsbedarf bestehe daher auch ohne eine weitere Verschärfung. Ob die Effizienzziele erhöht werden sollen, ist noch offen. Klar ist, dass die Kommission darauf setzt, das Prinzip "Efficiency First" – also den Leitgedanken, sparsam mit Energie umzugehen – in allen energieverbrauchsrelevanten Segmenten zu stärken. Einen besonderen Beitrag soll dabei die öffentliche Hand leisten, unter anderem über Sanierungsverpflichtungen für mehr öffentliche Gebäude und eine stärkere Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in der öffentlichen Beschaffung (green public procurement). Insgesamt wird mehr als bislang ein stärkeres Gewicht auf die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden gelegt.
Die Kriterien für die Verpflichtung zu Energie-Audits und Energie-Managementsysteme sollen nicht mehr an Art und Größe des Unternehmens festgemacht werden, sondern an der Höhe ihres Energieverbrauchs.
AUTOMOBIL: FLOTTENGRENZWERTE UND LADEINFRASTRUKTUR
Im Verkehrssektor sind eine Anpassung der CO₂-Flottengrenzwerte für Pkw und der Ausbau der Ladeinfrastruktur geplant. Damit soll die vollständige Marktdurchdringung mit Elektrofahrzeugen erheblich beschleunigt werden.
Bisher sah die Verordnung für die CO₂-Flottengrenzwerte von Pkw bis 2030 eine Verringerung der Emissionen um 37,5 Prozent bei neuen Pkw gegenüber 2021 vor. Die vorgeschlagenen 55 Prozent Reduktion gegenüber 2021 auf dann rund 50 Gramm CO2 je Kilometer und Pkw sind nur ein Zwischenschritt. Bereits 2035 sollen neu zugelassene Pkw und Vans komplett emissionsfrei sein. Das bedeutet das Ende für neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren.
Darüber hinaus schlägt die EU-Kommission mit der novellierten Gesetzgebung zur Infrastruktur für alternative Kraftstoffe deutlich konkretere Ausbaupläne für Ladesäulen sowie für Wasserstoff- und Gastankstellen vor. Die bestehende Richtlinie wird in eine direkt gültige Verordnung umgewandelt. Unter den alternativen Kraftstoffen wird der Schwerpunkt klar auf Strom und Wasserstoff gelegt – auch für Nutzfahrzeuge. Jeder Mitgliedsstaat muss hierfür eine bestimmte Netzabdeckung bei der Lade- beziehungsweise Tankinfrastruktur erreichen. Die Kraftstoffe Erdgas (CNG, LNG) und Flüssiggas (LPG) werden nur noch übergangsweise beim Infrastrukturausbau berücksichtigt. Nicht zuletzt werden Minimalausstattungen für See- und Binnenhäfen bei der Landstromversorgung sowie an Flughäfen für die stationäre Bordstromversorgung vorgeschrieben.
LAND UND FORST ALS CO2-SENKE
Absehbar ist, dass ein kleiner Teil der Emissionen unvermeidbar bleibt. Damit Europa unterm Strich spätestens im Jahr 2050 keine Treibhausgase mehr emittiert, wird also die Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre erforderlich sein. Hierzu soll der Bereich der Land- und Forstwirtschaft einen wesentlichen Beitrag leisten.
Ziel ist es deshalb nicht nur, wie bisher, dass die Emissionen aus Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) im gleichen Sektor vollständig bilanziell ausgeglichen werden, sondern vielmehr, dass eine CO2-Senke entsteht, also ein Ökosystem, das Kohlendioxid dauerhaft speichert. Ziel ist eine Netto-Treibhausgasentnahme im LULUCF-Sektor von 310 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten im Jahr 2030.
Ergänzt wird dieses Dossier um eine Waldstrategie.
Weitere Gesetzgebungsvorhaben in Vorbereitung: zu Subventionen, ...
Noch während die ersten Vorschläge aus dem Juli in Rat und Parlament beraten werden, bringt die Kommission bereits weitere Vorhaben auf den Weg.
So werden Ende 2021 die neuen Regeln für staatliche Beihilfen im Klima, Energie und Umwelt verabschiedet. Sie sollen eine binnenmarktkonforme Ausgestaltung der Subventionen sicherstellen, mit denen die Mitgliedstaaten die Transformation in Richtung Klimaneutralität unterstützen und Unternehmen entlasten, die in ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit in besonderer Weise eingeschränkt werden
.... zum Thema Wasserstoff, ...
Sehr bedeutsam für die deutsche Wirtschaft ist zudem das für das vierte Quartal 2021 angekündigte Gesetzgebungspaket zur Dekarbonisierung des Gasmarkts. Die EU will durch neue Regeln zur Entstehung eines kosteneffizienten, europäischen Wasserstoffmarktes beitragen, der zumindest teilweise auch auf bestehende Erdgasinfrastruktur aufbauen könnte. Geklärt werden soll unter anderem, welche Unternehmen zukünftig Elektrolyseure betreiben dürfen, welche Herstellungsverfahren für Wasserstoff Priorität bekommen und wer Investitionen in die Wasserstoffinfrastruktur schlussendlich finanziert.
... zur Kreislaufwirtschaft, …
Im Mittelpunkt der und umweltpolitischen Dimension des Green Deal steht die Förderung der Kreislaufwirtschaft. Die Kommission hat angekündigt, im vierten Quartal 2021 einen neuen Rechtsrahmen für nachhaltige Produkte sowie einen Vorschlag zur Überarbeitung der Ökodesign-Richtlinie vorzulegen. Das bringt für die Unternehmen erheblichen Anpassungsbedarf bei der Gestaltung und Herstellung ihrer Produkte mit sich. Das Ziel der weiteren Stärkung der Kreislaufwirtschaft führt auch zu Veränderungen in den Bereichen "Verpackungen" sowie "Batterien": Neue Vorgaben zu deren Gestaltung und Wiederverwendbarkeit werden im laufenden Jahr ebenfalls weiter vorangetrieben.
... zu Luft-, Wasser- und Bodenqualität und …
Darüber hinaus will Brüssel die Schadstoffemissionen in die Umwelt weiter verringern. Im Mai hat die EU-Kommission einen Aktionsplan zur sogenannten Nullschadstoff-Ambition für die Bereiche Luft, Wasser und Böden veröffentlicht. Konkret ist es geplant, die Luft- und Wasserqualitätsnormen zu überprüfen. Unternehmen müssen sich damit mittelfristig auf weitere Vorgaben zur Emissionsreduzierung und damit auf Anpassungen ihrer Produktionsprozesse und Produkte einstellen.
Im Verkehrsbereich wird es im Herbst 2021 neben den CO2-Vorgaben zudem einen Vorschlag für die Euro-7-Norm geben, mit der Verbrennungsmotoren auch bei anderen Luftschadstoffen noch sauberer und effizienter werden sollen.
... zu Gebäuden
Und nicht zuletzt ist für Ende des Jahres eine Novelle der Richtlinie über die Energieeffizienz von Gebäuden vorgesehen. Voraussichtlich werden die Anforderungen an den Energieverbrauch neuer Gebäude noch einmal nachgeschärft. In der Diskussion sind auch energetische Mindestanforderungen an den Gebäudebestand. Zu erwarten sind in Ergänzung zur Energieeffizienzrichtlinie zumindest klare Vorgaben für die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude. Möglich ist darüber hinaus eine Ausweitung der Pflicht, Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Gebäuden zu errichten.