Koorperationsveranstaltung der Arge RLP/Saarland

Einwegkunststofffondsgesetz - Welche Hersteller und Produkte sind betroffen?

Gemäß dem Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten wie Lebensmittel- und Getränkeverpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum, dem sogenannten „Littering“, übernehmen. Um den Anforderungen gerecht zu werden, müssen sich alle betroffenen Hersteller bis zum 31. Dezember 2024 über die digitale Plattform DIVID des Umweltbundesamtes registrieren.
Welche Hersteller und Produkte sind betroffen? Dipl. – Kffr. Norma Stangl, ö.b.u.v. Sachverständige VerpackG, GewAbfV, BattG und registrierte Sachverständige nach § 27 VerpackG informiert Sie in diesem Webinar zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten.
Mehr Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung erhalten Sie über die Seite der:
Bei Fragen zur Veranstaltung wenden Sie sich bitte an die IHK Braunschweig. Kontaktdaten finden Sie unten in der Anmeldemaske
In Kooperation mit:
  • IHK Braunschweig
  • IHK für Bremen und Bremerhaven
  • IHK Lüneburg-Wolfsburg
  • IHK Stade für den Elbe-Weser-Raum
  • IHK Arbeitsgemeinschaft RLP/Saarland