Die Antragsfrist endet am Freitag, 21. Juni 2024

Antragsstellung auf kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen

Betreiber emissionshandelspflichtiger Anlagen können ab dem 28. März 2024 einen Antrag auf kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen für den zweiten Zuteilungszeitraum stellen. Die Antragsfrist endet am Freitag, 21. Juni 2024.
Grundlegende Informationen zu rechtlichen Regelungen und zum Verfahren finden Sie im Leitfaden Teil 1.
Weiterhin weist die DEHST auf eine Online-Informationsveranstaltung für Anlagenbetreiber und Prüfstellen hin, die bei der Erstellung von Anträgen auf Zuteilung kostenloser Berechtigungen und deren Verifizierung unterstützten soll. Die Veranstaltung wird am Dienstag, 9. April 2024 stattfinden. Weitere Informationen werden von Seiten der deutschen Emissionshandelsstelle zur Verfügung gestellt.