Fehlervermeidung für Handelsregisterunternehmen (Stand: Juli 2024)
Eintragungsverfahren
Vor Abschluss der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrages bei Kapitalgesellschaften und der notariellen Beglaubigung der Handelsregisteranmeldung bei den Personenhandelsgesellschaften besteht die Möglichkeit , die Firma und den Gegenstand des Unternehmens von der IHK firmenrechtlich prüfen zu lassen.
Bei der Eintragung von Kapitalgesellschaften (GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG, etc.) und Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG, etc.) in das bei den Amtsgerichten geführte Handelsregister können die Registergerichte gem. § 380 Abs. 2 FamFG in zweifelhaften Fällen die Industrie- und Handelskammern um Stellungnahme bitten, soweit dies zur Vornahme der gesetzlich vorgeschriebenen Eintragungen sowie zur Vermeidung unrichtiger Eintragungen in das Register erforderlich ist.
Dies gilt seit 01.01.2024 entsprechend für den Unternehmensnamen der Gesellschaften bürgerlichen Rechts, die im Gesellschaftsregister eingetragen werden müssen oder wollen, vgl. § 707 b BGB n.F.
Die Prüfung der IHK umfasst demgemäß die Firma (also den Namen des im Handelsregister einzutragenden Unternehmens) bzw. den Unternehmensname (also den Namen der im Gesellschaftsregister einzutragende GbR) sowie den Gegenstand nach den Grundsätzen der Firmenwahrheit und -klarheit, Verwechslungsgefahr und möglicher Irreführung; die entsprechende Stellungnahme mit der rechtlichen Einschätzung wird gegenüber den Amtsgerichten abgegeben.
Das Amtsgericht trifft dann seine Entscheidung.
Sofern Unternehmer, Gesellschafter oder Geschäftsführer nach eigener Einschätzung Zweifel an der Zulässigkeit der Namensgebung haben, kann eine Vorab-Stellungnahme der IHK (= vor Beurkundung durch den Notar) per Mail unter Firmenrecht@koblenz.ihk.de erbeten werden.
Für die Bearbeitung sind folgende Angaben notwendig:
- Firmenbezeichnung (also, welchen Namen soll das Unternehmen haben)
- Rechtsform (GmbH, UG (haftungsbeschränkt), KG, OHG, e.K., etc.) ab 01.01.2024 auch eGbR
- Gegenstand des Unternehmens (Tätigkeit)
- Sitz des Unternehmens
- Namen der Gesellschafter und Geschäftsführer
Folgende Fehler bei Gesellschaftsgründungen führten in der Vergangenheit häufig zu Beanstandungen seitens des Amtsgerichtes und damit zu Verzögerungen bei der Eintragung im Handelsregister:
- Häufig enthalten Firmen Angaben, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, irrezuführen (Verstoß gegen § 18 Abs. 2 HGB).
- Häufig werden Sachzusätze und geografische Zusätze mangels Bezug zum Unternehmensgegenstand, zum Sitz o. ä. beanstandet oder Zusätze wie z. B. "& Partner" oder “Partnerschaft”, die bestimmten Berufsgruppen gesetzlich vorbehalten sind.
- Jede neue Firma muss sich nach § 30 HGB von allen an demselben Ort oder in derselben Gemeinde bereits bestehenden und in das Handels-, Genossenschafts- oder Geselslchaftsregister eingetragenen Firmen / Unternehmen deutlich unterscheiden.
In diesem Video wird die Eintragung ins Handelsregister einfach erklärt:
Sollte es im Zusammenhang mit der Eintragung im Handelsregister zu Verzögerungen kommen, hilft die IHK gerne weiter:
- Mail: Firmenrecht@koblenz.ihk.de
- Manfred Göbel, Telefon 0261 106-221
Buchstaben A – Z für Bezirk AG Bad Kreuznach
Buchstaben H – S für Bezirk AG Koblenz und AG Montabaur- Niklas Walbrül, Telefon 0261 106-252
Buchstaben A – G für Bezirk AG Koblenz und AG Montabaur- Susanne Bednarz, Telefon 0261 106-337
Buchstaben T – Z für Bezirk AG Koblenz und AG Montabaur
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