Nr. 625
IHK unterstützt

Außergerichtliche Streitbeilegung

Die Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung sind sehr vielfältig und bieten den Beteiligten das für ihren Konflikt geeignete Verfahren. Für die Entscheidung zwischen einem Prozess und einer außergerichtlichen Streitbeilegung kann es je nach Konfliktfall unterschiedliche Überlegungen geben: Geht es lediglich um die Erreichung eines vollstreckbaren Titels oder wollen die Parteien die Geschäftsbeziehung fortsetzen? Da Verfahren vor den staatlichen Gerichten sehr lange dauern können und damit regelmäßig viel Zeit und auch Geld kosten, hat sich die außergerichtliche Streitbeilegung als erfolgreiche Art der Streitbeilegung entwickelt. Diese zunächst im internationalen Geschäft bekannte Möglichkeit, wird aber zunehmend auch im nationalen Geschäftsverkehr genutzt.
Je nach Zielsetzung kann eine Mediation, eine Schlichtung, ein Schiedsverfahren oder ein Schiedsgutachten den Interessen am besten dienen. Verschiedene Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung lassen sich auch miteinander kombinieren.
Eine Kombination der Verfahren ist möglich. Zum Beispiel kann vereinbart werden, dass zunächst eine Mediation stattfindet, bevor ein Schiedsgericht angerufen wird.

Monica Denker

Sachverständigenwesen (Geschäftsbereich Unternehmensservice)