Einfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Erhöhte Zollsätze für bestimmte Waren aus Russland und Belarus
Die Europäische Union wendet mit Wirkung ab 1. Juli 2024 für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse, die ihren Ursprung in der Russischen Föderation (RU) oder in der Republik Belarus (BY) haben oder unmittelbar oder mittelbar von dort ausgeführt werden, erhöhte Zollsätze an (s. Verordnung (EU) 2024/1652).
Bei der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr dieser Waren mit Ursprung in RU oder BY ist der Präferenzcode (Begünstigung) “100” zu nutzen.
Sofern die betreffenden landwirtschaftlichen Erzeugnisse einen anderen Ursprung als RU oder BY aufweisen, ist der Präferenzcode “150” zu nutzen, da TARIC das Erfüllen einer Bedingung (Vorlage einer Bescheinigung/Lizenz/Dokument) vorsieht. Hier ist ggf. die TARIC-Unterlagencodierung “Y155” anzumelden (Besondere Bestimmungen; Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse).
Betroffene Zollanmeldungen sind ggf. neu zu übermitteln.
Quelle: ATLAS-Info 0630/24